Vorlage und Tipps zu Kappung oder Einspeisemanagement bei Photovoltaikanlagen

Die wichtigsten Infos und Tipps zu Kappung oder Einspeisemanagement bei Photovoltaikanlagen (+ Briefvorlage zur Anfrage nach der Signalübertragungsart beim Netzbetreiber)  

Insgesamt schreitet der Ausbau der Stromnetze, der für die beabsichtigte Energiewende erforderlich ist, nur langsam voran. Da befürchtet wird, dass die konstante Zunahme von Sonnen- und Windenergie die Netzbetreiber angesichts des schleppenden Ausbaus überfordern könnte, gelten seit Jahresbeginn 2012 neue Bestimmungen für Photovoltaikanlagen.

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So müssen neu installierte Photovoltaikanlagen über eine Ausstattung verfügen, die ein Einspeisemanagement durch den Netzbetreiber oder eine dauerhafte Kappung der maximalen Einspeiseleistung ermöglicht.  

Die wichtigsten Infos und Tipps zu Kappung oder Einspeisemanagement bei Photovoltaikanlagen  

Wer eine neue Photovoltaikanlage betreiben möchte, muss sich entweder für eine Kappung oder die Teilnahme am Einspeisemanagement entscheiden. Bei der Kappung wird die maximale Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage schon im Vorfeld und dauerhaft auf 70 Prozent reduziert. In welcher Form die Kappung um 30 Prozent erfolgt, schreibt der Gesetzgeber dabei aber nicht vor.

So ist möglich, dass die vorgegebene Kappung automatisch und auf ganz natürlichem Wege erzielt wird, weil die Standortbedingungen nicht optimal sind, beispielsweise infolge einer Ost-West-Ausrichtung der Dachfläche, einer nachteiligen Neigung des Daches oder einer Verschattung durch Nachbargebäude und Bäume.

Daneben kann ein entsprechend hoher Eigenverbrauch die notwendige Kappung zur Folge haben. Kann die Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung nicht durch die örtlichen Gegebenheiten realisiert werden, ist die Kappung auf technischem Wege möglich, beispielsweise durch einen entsprechend dimensionierten oder einen regelbaren Wechselrichter. 

Beim sogenannten Einspeisemanagement muss die Photovoltaikanlage technisch so ausgestattet sein, dass der jeweilige Netzbetreiber die Stromeinspeisung aus der Ferne regeln kann. Dabei muss der Anlagenbetreiber erfragen und der Netzbetreiber Auskunft erteilen, welche Signalübertragungsart für die Regelung eingesetzt wird. Der Anlagenbetreiber kann grundsätzlich selbst entscheiden, welche Technik er verwenden möchte.

Allerdings kann die erforderliche Technik bislang auf dem freien Markt kaum gekauft werden, so dass die meisten auf die Geräte zurückgreifen müssen, die der jeweilige Netzbetreiber anbietet. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass für den Netzbetreiber sowohl ein Schikaneverbot als auch das Effizienzgebot gelten. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber keine Technologie vorschreiben darf, die nicht erforderlich, noch nicht ausreichend erprobt oder unangemessen teuer ist. Reicht eine einfache und kostengünstige Lösung aus, muss der Anlagenbetreiber einer komplexen und teuren technischen Ausstattung somit nicht zustimmen. 

     

Gute Tipps, um die richtige Variante zu wählen

Bevor die Installation einer Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben wird, sollte der künftige Anlagenbetreiber zunächst alle Informationen zusammentragen, die er benötigt, um die Entscheidung zwischen einer Kappung und einer Teilnahme am Einspeisemanagement treffen und die gewählte Variante umsetzen zu können.

Dabei bieten sich folgende Schritte an:

1. Die Informationen beschaffen.

Zunächst sollte der künftige Anlagenbetreiber seiner Pflicht nachkommen, den zuständigen Netzbetreiber aufzufordern, ihm die zur Regelung eingesetzte Art der Signalübertragung mitzuteilen. Ein Musterbrief hierfür findet sich weiter unten.

Der künftige Anlagenbetreiber kann die Informationen aber auch von seinem Installateur einholen lassen. Auf Basis der Angaben des Netzbetreibers sollte der Anlagenbetreiber den Installateur dann bitten, ein Angebot für beide Varianten auszuarbeiten.

Dabei sollte das Angebot zur Kappung die Berechnungen zur installierten Leistung und zur erwarteten Wirkleistungseinspeisung enthalten, während das Angebot zum Einspeisemanagement die Signalübertragungsart und die dafür erforderliche technische Ausstattung berücksichtigen sollte.  

2. Die Entscheidung treffen.

Welche Variante die bessere Wahl ist, ergibt sich immer aus dem Einzelfall. Ist eine deutliche oder sogar ausreichende Kappung bereits durch die Standortbedingungen gegeben oder ist ein höherer Eigenverbrauch geplant, kann die Kappung die richtige Entscheidung sein.

Bei optimalen Standortbedingungen hingegen kann die Teilnahme am Einspeisemanagement die bessere Lösung sein. Ähnliches gilt, wenn der Netzbetreiber selbst das Einspeisemanagement noch nicht realisieren kann oder die erforderlichen Vorgaben nicht angibt, denn in diesem Fall ist auch der Anlagenbetreiber nicht dazu verpflichtet, seine Anlage entsprechend auszustatten.     

3. Den Netzbetreiber informieren.

Bevor die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, sollte sich der Anlagenbetreiber schriftlich vom Installateur bestätigen lassen, dass die technischen Vorgaben erfüllt sind. Da in den meisten Fällen der Installateur auch derjenige ist, der mit dem Netzbetreiber kommuniziert, sollte der Installateur die Erfüllung der technischen Vorgaben auch gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen.  

Briefvorlage zur Anfrage nach der Signalübertragungsart beim Netzbetreiber        

Name des Anlagenbetreibers
Anschrift 

Name des Netzbetreibers
Anschrift 

Ort, den Datum 

Mitteilung der Art der Signalübertragung und der technischen Vorgaben 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich möchte in Kürze eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Um die verpflichtenden technischen Vorgaben gemäß §6 Abs.2 Nr.2 EEG 2012 umzusetzen, kann ich zwischen einer Kappung der Leistung um 30 Prozent und der Teilnahme am Einspeisemanagement wählen.  

Als regelverantwortlicher Netzbetreiber sind Sie nach §6 Abs.1 EEG 2012 für die Vorgabe der Signalübertragungsart zuständig, die mir wiederum die anlagenseitige Installation der erforderlichen technischen Ausstattung ermöglicht.

Aus diesem Grund bitte ich darum, mit bis zum ________ (Datum des Schreibens + 2 Wochen) verbindlich mitzuteilen, ob netzseitig die notwendige Technik zur Regelung von Photovoltaikanlagen in Ihrer Regelzone installiert wird und welche Art der Signalübertragung Sie für die Regelung einsetzen.

Außerdem erbitte ich Auskunft darüber, welche technischen Einrichtungen Sie hierzu anbieten und welche Kosten bei einem Kauf auf mich zukommen würden.  Sollten mir die angeforderten Informationen nicht innerhalb der genannten Frist vorliegen, lege ich folgende Rechtslage zugrunde: Solange Sie keine Signalübertragungsart vorgegeben und die erforderliche Regeltechnik netzseitig nicht installiert haben, bin ich nicht dazu verpflichtet, meine Photovoltaikanlage mit der entsprechenden Technik auszustatten. Ihre Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. Um Restrisiken zu beseitigen und mich vor Mehrkosten zu schützen, die durch eine spätere Nachrüstung entstehen könnten, stehen mir allerdings die Auswahl der üblichen Signalübertragungsart und die Installation einer entsprechenden technischen Ausstattung zu.

Sollten Sie mir zu einem späteren Zeitpunkt und nach einer netzseitigen Ausrüstung mitteilen, dass meine technischen Einrichtungen wegen der von Ihnen nachträglich vorgegebenen Signalübertragungsart ausgetauscht werden müssen, sind die entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift 

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