Fehler bei Geschäftsbriefen

Die häufigsten Fehler bei Geschäftsbriefen in der Übersicht 

Geschäftsbriefe, also Briefe von Unternehmen an andere Unternehmen oder Privatpersonen, sind nicht nur Briefe, die Informationen weiterleiten, sondern immer auch eine Art Visitenkarte des Unternehmens, die den Absender ein Stück weit repräsentiert.

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Insofern sind nicht nur die Inhalte wichtig, sondern auch das gesamte Erscheinungsbild des Briefes.

Normen wie beispielsweise die DIN Norm 5008 und auch diverse Textverarbeitungsprogramme mit Rechtschreib- und Grammatikprüfung erleichtern zwar den Schriftverkehr, schützen allerdings dennoch nicht gänzlich vor Fehlern.

 

Hier daher eine Übersicht über die Fehler,
die am häufigsten bei Geschäftsbriefen auftreten:

•        Name und Anrede.

Vor allem dann, wenn eine größere Menge an Geschäftsbriefen verfasst wird, schleichen sich gerne Fehler im Zusammenhang mit dem Namen oder der Anrede des Empfängers ein.

Dabei handelt es sich um Fehler, bei denen die Zuordnung von Herr oder Frau nicht stimmt oder bei denen der Name schlichtweg falsch geschrieben ist.

Für den Empfänger entsteht dadurch jedoch der Eindruck, dass es sich tatsächlich um einen unpersönlichen Massenbrief handelt, bei dem der eigentliche Empfänger nur eine untergeordnete Rolle spielt.

•        Abkürzungen.

Diese stören nicht nur den Lesefluss, sondern bergen immer auch das Risiko, das sie falsch ausgelegt oder nicht verstanden werden.

Hinzu kommt, dass sie vielfach als unhöflich empfunden werden, beispielsweise wenn der Absender den Brief mit MfG beendet und sich nicht die Zeit nimmt, die freundlichen Grüße auszuschreiben.

•        Betreffzeile.

In modernen Geschäftsbriefen gibt es nach wie vor eine Betreffzeile, die für den Empfänger zusammenfasst, worum es in dem Brief geht.

Üblicherweise wird diese Zeile durch Fettschrift hervorgehoben, das Wort Betreff selbst wird allerdings nicht mehr geschrieben.

•        Unterschrift.

Vor allem bei wichtigen Briefen sollte die handschriftliche Unterschrift auf keinen Fall fehlen, denn sie macht den Brief nicht nur rechtsverbindlich, sondern zeugt auch von Höflichkeit und lässt den Brief persönlicher erscheinen.

Um zu gewährleisten, dass der Absender auch bei einer unleserlichen Unterschrift ermittelt werden kann, werden Vor- und Nachname in Maschinenschrift unter die Unterschrift gesetzt.

•        Adresse.

Das Adressfeld beinhaltet den Namen des Empfängers, die Straße mit Hausnummer sowie die Postleitzahl und den Ort.

Zusätze wie “Firma”, “Unternehmen” oder “zu Händen von” werden nicht mehr geschrieben und auch das Wort “an” sowie die Leerzeile zwischen Straße und Ort entfallen.

•        Absender.

Der Absender steht entweder außen auf dem Briefkuvert oder oberhalb des Empfängers, sofern ein Umschlag mit Sichtfenster verwendet wird.

Wichtig ist jedoch, dass der Empfänger erkennt, wer der Absender des Briefes ist, und zwar schon bevor er den Umschlag öffnet.

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