Infos, Tipps und Vorlage für einen privaten Schuldschein
Es kann durchaus passieren, dass jemand kurzfristig Geld braucht. Ist die Summe nicht allzu hoch, können eventuell Verwandte oder Bekannte aushelfen. Der große Vorteil dabei ist, dass kein Kredit bei einer Bank aufgenommen und oft auch keine oder nur geringe Zinsen bezahlt werden müssen.
Eine alte Weisheit besagt allerdings, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Und tatsächlich kommt es gar nicht so selten vor, dass Geldangelegenheiten zu Unstimmigkeiten führen, beispielsweise weil das geliehene Geld dann doch nicht wie versprochen zurückbezahlt wird.
Um sich abzusichern, ist es deshalb gar keine schlechte Idee, einen Schuldschein auszustellen. Doch was ist ein Schuldschein überhaupt? Wie muss er aussehen? Und was hat der Gläubiger von einem Schuldschein?
Hier unser Ratgeber mit Infos, Tipps und einer Vorlage
für einen privaten Schuldschein:
Inhalt
Was ist ein Schuldschein?
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, die im Prinzip zwei Funktionen erfüllt. So ist der Schuldschein zum einen das Anerkenntnis des Schuldners, dass eine bestimmte Schuld besteht.
Unterschreibt der Schuldner den Schuldschein, erklärt er damit also, dass er dem Gläubiger die im Schuldschein genannte Summe schuldet. Zum anderen ist der Schuldschein für den Gläubiger der Beweis dafür, dass eine Verpflichtung besteht. Durch den Schuldschein kann der Gläubiger somit belegen, dass ihm der Schuldner eine bestimmte Summe schuldet.
Wer bekommt den Schuldschein?
Ein Schuldschein belegt, dass der Schuldner dem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag schuldet. Damit ist der Schuldschein der Nachweis für den Gläubiger, dass er eine Forderung gegenüber dem Schuldner hat.
Aus diesem Grund ist auch der Gläubiger derjenige, dem der Schuldschein zusteht. Würde der Gläubiger den Schuldschein an den Schuldner abgeben, würde er damit auch seine Absicherung aus der Hand geben. Allerdings spricht nichts dagegen, dem Schuldner eine Kopie des Schuldscheins auszuhändigen.
Hat der Schuldner seine Schulden zurückbezahlt, kann er verlangen, dass der Gläubiger ihm den Schuldschein gibt oder den Schuldschein vernichtet. Weigert sich der Gläubiger oder findet er den Schuldschein nicht mehr, kann der Schuldner auch eine schriftliche Erklärung fordern, in der der Gläubiger bestätigt, dass die Schulden getilgt sind.
Was hat der Gläubiger von einem Schuldschein?
Der Schuldschein ist eine Absicherung für den Gläubiger. Durch den Schuldschein kann er beweisen, dass ihm der Schuldner Geld schuldet. Hat der Schuldner den Schuldschein eigenhändig unterschrieben, kann er sogar als Beweis vor Gericht zum Einsatz kommen.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass der Schuldner sehr genau prüfen sollte, was er unterschreibt. Kommt es zum Streit, muss nämlich der Gläubiger nicht nachweisen, ob er tatsächlich ein Darlehen gewährt hat oder wie die Umstände seinerzeit waren. Er hat ja den Schuldschein und damit die Schuldanerkenntnis des Schuldners.
Deshalb müsste der Schuldner den Nachweis erbringen, dass es die Verpflichtung, die durch den Schuldschein belegt ist, nicht gibt. Da er den Schuldschein aber unterschrieben und auch nicht auf die Herausgabe des Schuldscheins bestanden hat, dürfte es in der Praxis kaum möglich sein, diesen Nachweis zu führen.
Kann der Gläubiger den Schuldschein an einen Dritten weitergeben?
Ein Schuldschein gilt als ein sogenanntes Geldsurrogat. Ein Geldsurrogat ist ein Geldersatzmittel und somit ein Zahlungsmittel außerhalb der gesetzlichen Zahlungsmittel.
Für die Praxis bedeutet das, dass der Gläubiger einen gültigen Schuldschein verwenden kann, um damit beispielsweise seine eigenen Schulden bei einem Dritten zu bezahlen. Ein Dritter ist allerdings nicht dazu verpflichtet, einen Schuldschein anzunehmen.
Generell ist es auch nicht unbedingt sinnvoll, einen fremden Schuldschein zu akzeptieren. Möchte ein Dritter Schulden eines anderen Gläubigers auf sich übertragen, ist es besser, wenn er einen neuen Schuldschein erstellt, der ihn als Gläubiger ausweist.
Vorlage für einen privaten Schuldschein
Damit ein Schuldschein im Ernstfall auch vor Gericht Bestand hat, muss er schriftlich vorliegen. Der Schuldner muss sein Schuldanerkenntnis also schriftlich erklären und durch seine eigenhändige Unterschrift samt Datum bestätigen.
Neben den Namen und Anschriften von Schuldner und Gläubiger muss benannt sein, welchen Inhalt die Schuld hat. Im Normalfall wird dies der geschuldete Betrag sein. Außerdem sollte vermerkt werden, wie und bis wann die Rückzahlung erfolgen soll.
Wurde eine Verzinsung vereinbart, muss sie ebenfalls im Schuldschein festgehalten sein. Wofür das Geld verliehen oder warum überhaupt ein Schuldschein ausgestellt wurde, muss hingegen nicht angegeben werden.
Wie ein einfacher Schuldschein aussehen kann, zeigt die folgende Vorlage. Natürlich kann der Schuldschein aber individuell angepasst werden, wenn weitere, individuelle Vereinbarungen mit aufgenommen werden sollen.
Schuldschein
zwischen
Name, Vorname: ___________________________________________________
Anschrift: ___________________________________________________
___________________________________________________
– als Gläubiger –
und
Name, Vorname: ___________________________________________________
Anschrift: ___________________________________________________
___________________________________________________
– als Schuldner –
Der Schuldner erkennt hiermit an, dass er dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von
_______________ € (in Worten: _____________________________________ Euro) schuldet.
Weiterhin erklärt sich der Schuldner damit einverstanden, dass der geschuldete Betrag ab dem __________________ mit ______ % p. a. verzinst wird.
Der Schuldner verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag inklusive bis dahin angefallener Zinsen bis spätestens zum _________________ zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt
in bar
per Überweisung an IBAN _________________________, Bank: ___________________
______________________________ ______________________________
Ort, Datum Unterschrift Schuldner Ort, Datum Unterschrift Gläubiger
Mehr Anleitungen, Vorlagen, Tipps und Ratgeber:
- Infos, Tipps und Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben
- Todesfall eines Mitarbeiters – Verhaltenshinweise für das Unternehmen
- Infos und Tipps zum gekonnten Umgang mit E-Mails, Teil III
- Infos und Tipps zum gekonnten Umgang mit E-Mails, Teil II
- Infos und Tipps zum gekonnten Umgang mit E-Mails, Teil I
- Infos und Tipps zu Kündigungsdiensten
Thema: Infos, Tipps und Vorlage für einen privaten Schuldschein
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Thesenpapiere erstellen – so geht’s - 17. September 2024
- Die Postkarte damals und heute - 17. August 2024
- Die Geschichte der Luftpost, Teil II - 23. Juli 2024