Briefvorlage zur Abwehr einer unberechtigten Forderung

Die wichtigsten Infos und Tipps zu angeblich kostenpflichtigen Gewinnspielteilnahmen und Briefvorlage zur Abwehr einer unberechtigten Forderung 

Vermutlich dürften die meisten schon einmal erlebt haben, dass plötzlich das Telefon klingelt und eine mehr oder weniger freundliche Stimme am anderen Ende der Leitung erklärt, es solle eine Umfrage durchgeführt werden oder der Angerufene habe an einem Gewinnspiel teilgenommen.

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Bei diesem Gewinnspiel hätte er zwar nichts gewonnen, aber ihm könne ein interessantes Angebot unterbreitet werden, beispielsweise ein Zeitungsabonnement zum Vorteilspreis.

Legt der Angerufene daraufhin auf, ist die Sache üblicherweise erledigt. Es gibt aber durchaus auch dreistere Vorgehensweisen. Eine beliebte Masche dabei ist, dem Angerufenen zu erklären, er verfüge über einen Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen. Dieser wäre bislang kostenlos gewesen, werde künftig aber kostenpflichtig.

Gleichzeitig wird dem Angerufenen erklärt, er könne den Vertrag selbstverständlich kündigen, hierfür wäre es aber erforderlich, die gespeicherten Daten abzugleichen. Die Absicht solcher Anrufe besteht darin, an persönliche Daten des Angerufenen zu kommen oder ihm ein Gewinnspielabonnement unterzuschieben. Viele Angerufene lassen sich durch solche Anrufe nicht nur verunsichern, sondern fallen auch auf die Masche herein.

Oft sind sie zwar eigentlich sicher, keinen derartigen Vertrag abgeschlossen zu haben, um unnötigen Ärger zu vermeiden, nehmen sie das Angebot zur vermeintlichen Kündigung aber bereitwillig an und geben in diesem Zuge persönliche Daten preis. Kurze Zeit später folgt häufig die böse Überraschung, wenn statt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung nämlich eine Vertrags- und Auftragsbestätigung im Briefkasten liegt. Teilweise flattern solche Auftragsbestätigungen aber auch ohne vorausgehenden Anruf ins Haus, mitunter sogar mit bereits eingetragener Bankverbindung für die künftigen Abbuchungen.

Wie die Anbieter an die Daten gekommen sind, lässt sich oft nicht nachvollziehen, vermutlich stammen sie aber aus illegalem Datenhandel. Für die Anbieter ergibt sich ein durchaus einträgliches Geschäft, denn selbst wenn nur ein Bruchteil aller Angerufenen der unberechtigten Abbuchung vom Konto nicht widerspricht, winken angesichts der Masse an Anrufen satte Gewinne.

Wie sich Angerufene nun aber wehren können, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps zu angeblich kostenpflichtigen Gewinnspielteilnahmen und einer Briefvorlage zur Abwehr einer unberechtigten Forderung:  

Infos und Tipps zu angeblich kostenpflichtigen Gewinnspielteilnahmen – das können Angerufene tun

Liegt keine ausdrückliche Einwilligung vor, ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für wahrheitswidrige Behauptungen, etwa dass der Angerufene einen Vertrag abgeschlossen habe und aus diesem Grund verpflichtet sei, dafür zu bezahlen. Der Angerufene kann sich an eine Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur wenden und den Fall schildern.

Diese haben dann die Möglichkeit, das Verhalten des Anbieters zu überprüfen und bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsansprüche einzuklagen. Die Bundesnetzagentur kann zudem die Telefonleitungen des Anbieters sperren. In der Praxis ist es allerdings schwierig, gegen die Anbieter vorzugehen.

Häufig wechseln diese nämlich einfach ihren Namen, geben lediglich Postfachadressen an oder haben ihren Sitz im Ausland, wodurch es letztlich kaum möglich ist, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Trotzdem können sich Angerufene zumindest ein Stück
weit schützen und im Ernstfall auch wehren: 

Die Forderung zurückweisen.

Ist sich der Angerufene sicher, keinem Angebot zugestimmt und keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte er die Forderung zurückweisen. Gleichzeitig sollte er den Anbieter dazu auffordern, nachzuweisen, wann und wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Zusätzlich dazu sollte der Angerufene den Vertragsabschluss aber sicherheitshalber und rein vorsorglich auch widerrufen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Hat der Angerufene die Forderung zurückgewiesen und schickt ihm der Anbieter trotzdem Mahnungen, sollte sich der Betroffene auf keinen Fall einschüchtern lassen. Statt doch noch zu bezahlen, kann er die Mahnungen ruhigen Gewissens ignorieren. Eine Reaktion ist erst dann wieder erforderlich, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte.

In diesem Fall muss der Geldforderung auf dem beiliegenden Widerspruchsformular innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden. 

Die Kontoauszüge regelmäßig überprüfen.

Dritte dürfen keine Beträge vom Konto abbuchen, wenn der Kontoinhaber keine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt hat. Weil es sich aber um ein Massengeschäft handelt und die Banken und Sparkassen daher die Einzugsermächtigungen durch Lastschrift in aller Regel nicht überprüfen, kann es trotzdem zu Abbuchungen kommen.

Wichtig ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen und eine unberechtigte Abbuchung sofort zu melden. Innerhalb von sechs Wochen, meist allerdings auch noch länger, kann einer unberechtigten Kontobelastung widersprochen werden. Die Bank oder Sparkasse ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die Rückbuchung zu veranlassen und den Kontostand zu berichtigen. Sollte bereits mehrfach und von verschiedenen Anbietern unberechtigerweise Geld vom Konto abgebucht worden sein, ist davon auszugehen, dass die Daten illegal im Umlauf sind.

Da zu befürchten ist, dass auch noch weitere Kontobelastungen folgen werden, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Kontoverbindung zu wechseln. Gleichzeitig sollte der Betroffene Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstatten und eventuell auch einen Strafantrag wegen unbefugter Verwendung von Daten stellen. 

Keine persönlichen Daten preisgeben.

Die Anbieter greifen zu illegalen Mitteln, die aber auch nur dann funktionieren, wenn sie irgendwie an die benötigten Daten kommen. Aus diesem Grund sollte der Angerufene persönliche Daten nur sehr sparsam preisgeben. Zudem sollte er immer nachfragen, wozu er bestimmte Daten angeben soll, denn Unternehmen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, darüber zu informieren, zu welchen Zwecken die Daten genutzt werden sollen.

In den meisten Fällen reicht die Angabe der Postadresse völlig aus. Weitere Angaben wie die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse oder gar die Bankverbindung sollten daher nur dann genannt werden, wenn dies zwingend erforderlich ist und der Vertragspartner einen zuverlässigen, seriösen Eindruck macht. Handelt es sich bei dem Anruf um unerwünschte und damit unerlaubte Telefonwerbung von einem Anrufer, den der Angerufene nicht kennt und mit dem er bislang nie zu tun hatte, sollten grundsätzlich keine persönlichen Daten preisgegeben werden.

Hier ist es am besten, einfach aufzulegen. Selbstverständlich sind nicht alle Gewinnspiele und Lotterien unseriös, es ist aber immer dringend zu empfehlen, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen.  

Briefvorlage zur Abwehr einer unberechtigten Forderung

Hat der Angerufene ein Schreiben erhalten, in dem ihm die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice bestätigt und entsprechende Zahlungen gefordert oder Abbuchungen angekündigt werden, kann er folgende Briefvorlage verwenden, um sich dagegen zu wehren. 

Absender
Anschrift 

Anbieter
Anschrift 

Datum, Ort  

Ihre unberechtigte Forderung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in Ihrem Schreiben vom ___________ behaupten Sie, ich hätte einen Vertrag über die kostenpflichtige Teilnahme an einem Gewinnspielservice abgeschlossen. Gleichzeitig kündigen Sie an, monatlich ____ Euro als Entgelt für diese Dienstleistung abzubuchen. (Oder: Gleichzeitig fordern Sie mich auf, ____ Euro für Ihre Dienste zu bezahlen.) 

Ich bin mir sicher, niemals einen derartigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Sollten Sie eine andere Meinung vertreten, bitte ich um einen Nachweis dafür, wann und wie der Vertragsabschluss zustande gekommen sein soll. Außerdem belegen Sie mir bitte, wann und in welcher Form es eine Information und Belehrung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz gegeben haben soll. 

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an. Rein aushilfsweise widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag gemäß den Vorschriften über Fernabsatzverträge und spreche die fristlose Kündigung aus.   

Ich fordere Sie auf, mir gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen Daten Sie über mich gespeichert haben, woher diese Daten stammen und an wen Sie die Daten weitergegeben haben. Gleichzeitig widerspreche ich einer Nutzung oder Verarbeitung meiner Daten und fordere Sie auf, sämtliche Daten meine Person betreffend umgehend zu löschen.  Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, falls es zu Drohungen, beispielsweise in Form eines unzulässigen Eintrags der unberechtigten Forderung bei der SCHUFA, kommen sollte. Sofern Sie unberechtigerweise Abbuchungen von meinem Konto veranlasst haben sollten, werde ich diese umgehend rückgängig machen lassen.

Des Weiteren behalte ich mir ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten Sie mir bis zum  _________ (Datum + 14 Tage) keine Stellungnahme zukommen lassen, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt. 

Mit freundlichem Gruß,

Unterschrift

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