Kein Anspruch auf Papier-Lohnabrechnung
Die monatlichen Lohnabrechnungen können Arbeitgeber auch rein elektronisch zur Verfügung stellen. In einem aktuellen Urteil bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass die gesetzlich geforderte Textform damit erfüllt ist. Einen Anspruch auf eine Papier-Lohnabrechnung haben Arbeitnehmer deshalb nicht. Ein paar Voraussetzungen müssen aber trotzdem gegeben sein.
Wir ordnen das Urteil ein!: