Die wichtigsten Selbstauskünfte (Urkunden und Dokumente) in der Übersicht
Selbstauskünfte gibt es in verschiedenen Varianten und je nach Bereich kann eine Selbstauskunft unterschiedlich definiert sein. Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Selbstauskunft aber um eine Auskunft, die Angaben über die eigene Person enthält und an einen Dritten weitergegeben wird.
Bei diesem Dritten kann es sich um beispielsweise den Arbeitgeber, den Vermieter, ein Amt oder eine Bank handeln.
Nun stellt sich aber die Frage, wer welche Selbstauskunft verlangen kann, welchem Zweck diese dann dient und wo sie beantragt werden muss.
Hier dazu die wichtigsten Selbstauskünfte in der Übersicht:
Die Schufa-Auskunft
Wer beispielsweise ein Konto eröffnen, einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchte, muss in diesem Zuge auch die sogenannte Schufa-Klausel unterschreiben. Durch diese Einwilligung ist der Vertragspartner berechtigt, eine Abfrage der persönlichen Daten zu tätigen.
Genauso kann die Schufa-Auskunft aber jederzeit auch selbst beantragt werden und auch wer einen Mietvertrag abschließen möchte, wird seinem künftigen Vermieter die Schufa-Auskunft vorlegen müssen. Zudem verlangen einige Arbeitgeber eine aktuelle Schufa-Auskunft, üblich ist dies beispielsweise in der Sicherheitsbranche. Beantragt wird die Schufa-Auskunft schriftlich, persönlich oder per Online-Zugang direkt bei der Schufa.
Die Schufa-Auskunft enthält zum einen die persönlichen Daten und zum anderen Informationen zur Kreditwürdigkeit, zu bisherigen Geschäften, Krediten und Verträgen sowie zur Zahlungsmoral und eventuellen Zahlungsschwierigkeiten.
Das Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird üblicherweise von Arbeitgebern verlangt. Liegen keine strafrechtlichen Verurteilungen vor, enthält das Führungszeugnis keine Einträge, ansonsten sind die bisherigen Straftaten entsprechend aufgeführt.
Beantragt wird das Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt und die Ausfertigung wird per Post an den Antragssteller geschickt. Neben diesem einfachen Führungszeugnis, das in den meisten Fällen ausreicht, gibt es noch das Behördenführungszeugnis. Dieses wird verlangt, wenn der Arbeitgeber eine Behörde oder ein öffentlicher Arbeitgeber ist.
Anders als das einfache Führungszeugnis wird das Behördenführungszeugnis in aller Regel direkt an den künftigen Arbeitgeber geschickt. Das Behördenführungszeugnis ist umfangreicher als ein einfaches Führungszeugnis. So listet es nicht nur strafrechtliche Verurteilungen oder Entscheidungen über die Schuldfähigkeit auf, sondern enthält auch Angaben zu Verurteilungen von Wirtschaftsstraftaten und behördliche Entscheidungen, die im Bundeszentralregister erfasst sind.
Das Gesundheitszeugnis
Ein Gesundheitszeugnis wird in aller Regel dann vom Arbeitgeber verlangt, wenn es um einen Job geht, bei dem der Arbeitnehmer mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Aber auch Erzieher in Kindergräten und Kindertagesstätten oder Arbeitnehmer im medizinisch-pflegerischen Bereich müssen üblicherweise ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Die Berufe und Tätigkeiten, die die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich machen, sind im jeweiligen Infektionsschutzgesetz benannt und die wesentliche Absicht des Gesundheitszeugnisses besteht in der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Wer ein Gesundheitszeugnis benötigt, muss einen Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren.
Dort erfolgt zunächst eine Belehrung durch einen Arzt oder einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Anschließend muss schriftlich erklärt werden, dass keine ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten vorliegen. Blut-, Urin- und Stuhluntersuchungen oder Drogentests werden dabei aber nicht durchgeführt. Nach der Belehrung und der schriftlichen Erklärung wird das Gesundheitszeugnis gegen eine Gebühr unmittelbar ausgehändigt.
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, sitzt in Flensburg und ist für vielfältige Aufgaben im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit zuständig. Unter anderem gehört hierzu das Verkehrszentralregister, in dem alle Daten zu Verkehrsdelikten erfasst werden.
Dabei werden insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 40 Euro Bußgeld und Punkten bestraft wurden, sowie ausgesprochene Fahrverbote gespeichert. Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister kann beantragt werden, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer über seinen Punktestand informieren möchte, aber auch Arbeitgeber können einen Auszug verlangen, beispielsweise bei einer Tätigkeit als Fahrer.
Die Auskunft kann durch ein formloses Schreiben beim KBA beantragt werden, das handschriftlich unterschrieben sein und dem eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden muss.
Die Geburtsurkunde
Wer beispielsweise zum ersten Mal einen Personalausweis oder einen Kinderreisepass beantragen, sich bei einer Meldebehörde anmelden oder eine Ehe schließen möchte, muss seine Geburtsurkunde vorlegen. In einigen Fällen können zudem Rentenversicherungsträger, Versicherungen und Banken die Vorlage einer Geburtsurkunde fordern.
Ausgestellt wird die Geburtsurkunde ausschließlich vom Standesamt am Geburtsort und bedingt durch den Datenschutz kann eine Geburtsturkunde nur vom Antragssteller selbst beantragt werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt, das beispielsweise durch das Schreiben eines Nachlassgerichts, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel nachgewiesen werden muss.
In diesem Fall können auch nahe Verwandte eine Geburtsurkunde beantragen.
Der Wohnberichtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, muss als Nachweis dafür vorgelegt werden, dass eine Person berechtigt ist, eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu mieten. Ein WBS kann beantragt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sind.
Hierzu gehört beispielsweise, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf, zudem gelten auch im Hinblick auf die Quadratmeterzahl der ausgesuchten Wohnung Begrenzungen. Ausgestellt wird der WBS vom zuständigen Wohnungsamt.
Er ist dann ein Jahr lang in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister erfasst Verstöße gegen Regeln, Bestimmungen und Gesetze im Zusammenhang mit dem Gewerberecht. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird häufig verlangt, um die persönliche Zuverlässigkeit zu überprüfen, wenn die Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes beantragt wird.
Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Schankerlaubnis oder eine Tätigkeit als Makler handeln. Der Auszug muss persönlich und unter Angabe des Zwecks bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden, die den Antrag dann an das Bundesjustizamt weiterleitet. Wird der Auszug für eigene Zwecke beantragt, wird die Auskunft an den Antragsteller geschickt.
Wird der Auszug für eine Behörde benötigt, muss die Anschrift dieser Behörde angegeben werden, denn in diesem Fall wird der Auszug unmittelbar an die Behörde geschickt.
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