Was tun gegen unerwünschte Werbung per Post?

Was tun gegen unerwünschte Werbung per Post? 

Werden Verbraucher von nervigen Telefonanrufen belästigt, haben sie mehrere Möglichkeiten, um gezielt dagegen vorzugehen. Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt, welche Belästigung von ständigen Werbeanrufen ausgehen kann. Hat der Verbraucher nicht ausdrücklich zugestimmt, dass ihn Unternehmen zu Werbezwecken anrufen dürfen, ist Telefonwerbung schlicht und ergreifend verboten.

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Bei Briefwerbung sieht dies anders aus. Aus Sicht des Gesetzgebers ist Werbung per Post nämlich bei Weiten nicht so störend wie Telefonwerbung. Begründet wird dies damit, dass irgendwelche Briefe, Prospekte oder Einwurfsendungen, die still und leise im Briefkasten liegen, keine so große Belästigung darstellen wie ein ständig klingendes Telefon.

Außerdem ist es schnell und einfach möglich, die Briefwerbung zu entsorgen. Hinzu kommt, dass viele Verbraucher durchaus Interesse an solcher Werbung haben, denn so können sie sich über günstige Angebote und Sonderaktionen informieren. Auf der anderen Seite muss es für Unternehmen möglich sein, ihre Produkte und Angebote zu bewerben. Deshalb sieht der Gesetzgeber zunächst keinen Grund, Briefwerbung zu verbieten oder die Anforderungen, die zulässige Werbung per Post erfüllen muss, zu verschärfen. Viele Verbraucher stimmen dieser Einschätzung jedoch nur bedingt zu.

Natürlich ist ein Werbebrief, der einfach in den Mülleimer geworfen werden kann, nicht so nervig wie ein Telefonanruf von irgendeinem Callcenter. Trotzdem sind viele alles andere als begeistert, wenn ihr Briefkasten vor lauter Werbebriefen, Prospekten und Handzetteln regelrecht überquillt.

Es stellt sich also die Frage:
Was tun gegen unerwünschte Werbung per Post?:
 

„Bitte keine Werbung“ – Aufkleber am Briefkasten anbringen

Möchte ein Verbraucher künftig keine Werbung mehr im Briefkasten vorfinden, kann er einen entsprechenden Aufkleber anbringen. Durch den Aufkleber macht er klar, dass in seinen Briefkasten keine Werbung eingeworfen werden darf. Hält sich ein Unternehmen nicht an dieses Verbot, kann der Verbraucher rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.

Allerdings ist der Aufkleber nur für solche Werbung gültig, auf die weder ein Name noch eine Anschrift aufgedruckt sind. Ein „Bitte keine Werbung“- Aufkleber verhindert somit, dass in Zukunft keine Werbeprospekte, Handzettel oder auch kostenlose Zeitungen mehr im Briefkasten landen.   

Personalisierten Werbebriefen schriftlich widersprechen

Gegen die sogenannte personalisierte Werbung hilft ein „Bitte keine Werbung“ – Aufkleber nicht. Personalisierte Werbepost sind Briefe, auf denen der Name und die Anschrift des Adressaten stehen. Außerdem gehören auch solche Briefe, die nur die Adresse ohne Namen benennen, zur personalisierten Werbung. Solche Werbebriefe sind dann beispielsweise „an die Bewohner“ oder „an alle Interessierten“ plus Anschrift adressiert.

Alle Sendungen, auf denen ein Name oder eine konkrete Adresse stehen, muss der Briefträger zustellen. Dazu ist er verpflichtet, denn er kann weder wissen, ob es sich bei einem Brief um Werbung handelt oder ob nicht, noch hat er darüber zu entscheiden, welche Briefe er zustellt und welche nicht. Möchte der Verbraucher künftig solche Werbebriefe nicht mehr erhalten, bleibt ihm deshalb nichts anderes übrig, als sich mit einem schriftlichen Widerspruch direkt an den jeweiligen Absender zu wenden.

Hierfür reicht es zunächst aber aus, wenn der Verbraucher eine E-Mail an das Unternehmen schickt.

In dieser E-Mail sollte er das Unternehmen

1.       darüber informieren, dass er künftig keinerlei Werbung mehr wünscht.

2.       auffordern, seine Daten umgehend und vollständig zu löschen.

3.       mitteilen, dass er mit der Weitergabe an Dritte ebenfalls nicht einverstanden ist und das Unternehmen dafür sorgen soll, dass auch die Stellen, an die seine Daten weitergeleitet wurden, eine Datenlöschung vornehmen.

4.       darum bitten, ihm mitzuteilen, wie das Unternehmen an seine Daten gekommen ist.

Anstelle einer E-Mail kann der Verbraucher sein Schreiben aber selbstverständlich auch auf dem Postweg oder als Fax an das Unternehmen schicken. Sollte das Unternehmen das Schreiben ignorieren und weiterhin Werbung schicken, sollte der Verbraucher noch einmal schriftlich widersprechen. In diesem zweiten Schreiben sollte er zusätzlich darauf hinweisen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, wenn die Werbung nicht aufhört.

Die Ankündigung hat zur Folge, dass das Unternehmen später die Anwaltskosten übernehmen muss, falls es tatsächlich notwendig werden sollte, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In den meisten Fällen wird es aber nicht soweit kommen. Stattdessen wird der Verbraucher im Normalfall entweder gar nichts mehr von dem Unternehmen hören oder einen letzten Brief erhalten, in dem das Unternehmen bestätigt, dass es keine weitere Werbung mehr zuschicken wird.

Daneben kann sich der Verbraucher in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen. Seriöse Unternehmen prüfen diese Liste und behelligen diejenigen, die in der Liste stehen, nicht mit Werbung. Firmen, die es nicht ganz so genau nehmen, schenken dieser Liste aber keine Beachtung. Daher wird dem Verbraucher hier tatsächlich nur ein gezielter Widerspruch weiterhelfen. 

Werbepost von Anfang an ablehnen

Egal ob der Verbraucher etwas bei einem Internetshop bestellt, einen Vertrag unterschreibt, eine Anzeige aufgibt, an einem Gewinnspiel teilnimmt oder in anderer Form eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen eingeht: Meist findet sich irgendwo der Hinweis, dass der Verbraucher damit einverstanden ist, dass seine Daten gespeichert und zu Werbezwecken genutzt werden.

Deshalb ist der Verbraucher gut beraten, wenn er von Anfang an klar macht, dass er keine Werbepost wünscht. Dazu sollte er zum einen darauf achten, dass er auf einer Internetseite alle Häkchen bei entsprechenden Voreinstellungen entfernt. Außerdem sollte er sich natürlich die Datenschutzerklärung, die er üblicherweise bestätigen muss, vorher durchlesen.

Zum anderen gibt es in Bestellformularen und Eingabemasken in aller Regel ein Feld, in das der Verbraucher eine Anmerkung eintragen kann. Hier kann er einen Kommentar wie „Bitte keine Werbung und keine Weitergabe meiner Daten an Dritte.“ hinterlassen. Außerdem besteht immer und jederzeit die Möglichkeit, die erteilte Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie zur Zusendung von Werbung per Post, Fax und E-Mail zu widerrufen.

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Ein Gedanke zu „Was tun gegen unerwünschte Werbung per Post?“

  1. „Ein „Bitte keine Werbung“- Aufkleber verhindert somit, dass in Zukunft keine Werbeprospekte, Handzettel oder auch kostenlose Zeitungen mehr im Briefkasten landen.“ Hier hat sich ein kl. Fehler eingeschlichen. Um auch keine kostenlosen Zeitungen zu erhalten, muss ein Aufkleber wie „Bitte keine Werbung & kostenlosen Zeitungen einschmeißen“. Andernfalls werfen die meisten die Zeitung ein, auch wenn die von Werbung nur so überfüllt sind, gillt es nicht als Werbung, sondern Wochenzeitung.

    Sonst sind aber hilfreiche Tipps dabei, Danke!

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