Briefvorlage Wechsel Telefonanschluss oder Internetanschluss nicht klappt

Infos und Briefvorlage, wenn der Wechsel des Telefonanschluss oder Internetanschluss-Anbieters nicht reibungslos klappt

Ein Telefon- und Internetanschluss ist inzwischen Standard. Gerade weil praktisch jeder Haushalt über einen solchen Anschluss verfügt, müssen sich die Anbieter aber etwas einfallen lassen, um bestehende Kunden an sich zu binden und neue Kunden zu gewinnen.

Anzeige

Deshalb kommen regelmäßig neue Angebote auf den Markt, mit immer umfangreicheren Leistungen oder immer kostengünstigeren Tarifen. Hat ein Verbraucher ein Angebot entdeckt, das ihm zusagt, muss er mittlerweile auch keine große Angst mehr vor Komplikationen haben.

Während es früher durchaus vorkommen konnte, dass ein Verbraucher bei einem Anbieterwechsel längere Zeit ohne Telefon- und Internetanschluss dastand, sorgen nun die Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für Sicherheit. Dazu gehört, dass der Verbraucher höchstens einen Tag lang auf Festnetz und Internet verzichten muss.

Doch was ist, wenn doch etwas schiefgeht?:

Wenn der Wechsel des Festnetz- oder DSL-Anbieters nicht reibungslos klappt

Früher war es gar nicht so selten, dass bei einem Wechsel des Festnetz- oder DSL-Anbieters Schwierigkeiten auftraten. So klemmte der bisherige Anbieter die Leitung einfach ab, obwohl die Voraussetzungen für die Versorgung durch den neuen Anbieter noch nicht vorlagen.

Der Leidtragende war der Kunde, denn er musste mitunter wochenlang ohne Festnetz- und Internetanschluss auskommen. Damit ist seit einiger Zeit Schluss. Gemäß TKG gilt nämlich, dass der Telefon- und Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel höchstens einen Kalendertag lang unterbrochen sein darf.

Damit dies sichergestellt ist, dass der bisherige Anbieter die Leitung erst dann abklemmen, wenn die vertraglichen und die technischen Voraussetzungen für den Anbieterwechsel erfüllt sind. Das Bereitstellen der Teilnehmeranschlussleitung (TAE) oder eines DSL-Ports oder die Portierung der Rufnummer können beispielsweise zu den technischen Voraussetzungen gehören, die vorliegen müssen.

Klemmt der bisherige Anbieter die Leitung ab und scheitert die Übernahme der Versorgung innerhalb eines Tages durch den neuen Anbieter, ist der bisherige Anbieter in der Pflicht. Der bisherige Anbieter muss den Festnetz- und Internetanschluss solange wieder bereitstellen, bis der neue Anbieter die Versorgung übernehmen kann.

Die Versorgungspflicht des Altanbieters entfällt nur dann, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Anschluss vorzeitig abgeschaltet wird. Außerdem muss der Altanbieter die Versorgung nicht wiederaufnehmen, wenn der Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen oder einvernehmlich aufgelöst wurde. Übernimmt der Altanbieter wieder die Versorgung, bekommt der Kunde seine Telefonrechnung bis zum Wechsel weiterhin von seinem bisherigen Anbieter.

Die Entgelte für Verbindungen muss der Kunde dabei in voller Höhe bezahlen. Für die Zeit, die über das vereinbarte Vertragsende hinausgeht, werden die monatlichen Grundgebühren aber nur zur Hälfte fällig. Von den Grundgebühren, die der Kunde bisher an seinen Anbieter bezahlt hat, muss er in dieser Übergangszeit bis zum Wechsel also nur 50 Prozent bezahlen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  2 Bastelideen für Geldgeschenke

Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Anbieter nachweisen kann, dass der Kunde die Verantwortung für das Scheitern des rechtzeitigen Wechsels trägt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Kunde einem Techniker des neuen Anbieters verboten hätte, seine Wohnung zu betreten. Der neue Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlungen. Er kann Grundgebühren und Verbindungsentgelte erst dann in Rechnung stellen, wenn der Wechsel abgeschlossen ist.

Übrigens:

Schaltet der bisherige Anbieter die Leitung ab, obwohl die vertraglichen oder die technischen Voraussetzungen für eine Übernahme der Versorgung durch den neuen Anbieter nicht vorlagen, verhält er sich gesetzeswidrig.

Konkret handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Sollte der Anbieterwechsel nicht reibungslos geklappt haben, sollte sich der Kunde nicht nur an den bisherigen und den neuen Anbieter wenden. Stattdessen sollte er den Vorfall auch der Bundesnetzagentur melden.

Dies kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bundesnetzagentur wird den Vorgang prüfen und kann eine Geldbuße verhängen.

1. Briefvorlage, wenn es beim Festnetz- oder DSL-Anbieterwechsel Probleme gab

Hat der Kunde einen Festnetz- oder DSL-Vertrag mit dem neuen Anbieter geschlossen, kann den Anschluss aber trotz bereits verstrichenen Anschlusstermins noch immer nicht nutzen, sollte er sich umgehend schriftlich an den Anbieter wenden.

In dem Schreiben sollte er dem Anbieter eine Frist setzen, bis wann der Anschluss zur Verfügung stehen soll. Das Schreiben kann dann in etwa so aussehen:

Kunde
Anschrift

Anbieter
Anschrift

Ort, Datum

Bereitstellung des Festnetz-/DSL-Anschlusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

am _____________ habe ich bei Ihnen einen Vertrag über einen Festnetz-/DSL-Anschluss mit folgenden Daten abgeschlossen:

Festnetz-/DSL-Vertrag Nummer : _________________________________
Rufnummer: __________________________________________________
Kundennummer: _______________________________________________
Bezeichnung des Tarifs: _________________________________________

Mit Schreiben vom __________ haben Sie mir den _________________ als Anschlusstermin mitgeteilt. Der Anschluss wurde aber bis heute noch nicht bereitgestellt. Noch längere Wartezeiten bis zur Ausführung des Auftrags kann und will ich nicht in Kauf nehmen. Ich fordere Sie deshalb auf, den Anschluss bis zum _______________ bereitzustellen.

Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, werde ich ohne erneute Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten. Ich behalte mir außerdem vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

2. Briefvorlage, wenn es beim Festnetz- oder DSL-Anbieterwechsel Probleme gab

Hat der Kunde einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abgeschlossen, wird ihn der Anbieter darüber informieren, ab welchem Tag der Anschluss bereitgestellt wird. Hat der Wechsel bis dahin nicht geklappt, muss der Kunde dem Anbieter eine Frist setzen.

Ist die Frist abgelaufen und der Anbieterwechsel noch immer nicht vollzogen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ist ihm ein Schaden entstanden, kann er vom Anbieter außerdem Schadensersatz verlangen.

Allerdings kommen als Schadensersatz nur solche Kosten in Frage, die tatsächlich deshalb aufgetreten sind, weil der neue Anbieter den Anschluss nicht wie vereinbart bereitgestellt hat.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Infos und Tipps zum gekonnten Umgang mit E-Mails, Teil I

Möchte der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären, kann dies so aussehen:

Kunde
Anschrift

Anbieter
Anschrift

Ort, Datum

Rücktritt vom Festnetz-/DSL-Vertrag Nummer: ___________________________
Kundennummer: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom ________ habe ich Ihnen eine Frist zur Bereitstellung des vertraglich vereinbarten Festnetz-/DSL-Anschlusses gesetzt. Leider haben Sie diese Frist ergebnislos verstreichen lassen. Bis heute funktioniert der Festnetz-/DSL-Anschluss nicht.

Daher trete ich hiermit, wie angekündigt, vom Vertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir die Auflösung des Vertrags innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Mehr Tipps, Vorlagen und Ratgeber:

 

Thema: Briefvorlage – bei Problemen mit Telefonanbieter Wechsel

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


vorlagen anleitungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen