Strafanzeige erstatten – die wichtigsten Fragen, 1. Teil

Strafanzeige erstatten – die wichtigsten Fragen, 1. Teil

Die Handtasche wurde gestohlen, die Wohnungstür ist aufgebrochen, auf dem Konto finden sich unerklärliche Abbuchungen, über die Fahrertür des Autos zieht sich ein langer Kratzer: Wer vermutlich zum Opfer einer Straftat wurde, kann und sollte Strafanzeige erstatten. Die Strafanzeige ist ein formaler Vorgang, um den Strafverfolgungsbehörden einen Gesetzesverstoß zu melden.

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Strafanzeige erstatten - die wichtigsten Fragen, 1. Teil

Sie leiten daraufhin Maßnahmen ein, um eine mögliche Straftat zu untersuchen und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Allerdings ist das Erstatten einer Anzeige nichts Alltägliches. Viele wissen deshalb nicht, wie sie dabei vorgehen müssen, was dazu notwendig ist und welche Folgen eine Anzeige hat.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Stellen einer Strafanzeige!:

Wann sollte Strafanzeige erstattet werden?

Ist jemand einer Straftat zum Opfer gefallen oder hat er den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, sollte er sich an die Behörden wenden. Das gilt auch dann, wenn er sich nicht ganz sicher ist, ob wirklich ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob eine strafbare Handlung gegeben ist. Ist das der Fall, leiten sie weitere Ermittlungen ein. Ratsam ist, nicht zu lange abzuwarten. Denn je schneller die Behörden informiert sind, desto besser können sie Beweise sichern und den Täter identifizieren.

Die rechtliche Grundlage für das Erstatten einer Strafanzeige ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). Gemäß § 158 StPO ist es möglich, sich an die Staatsanwaltschaft, ein Amtsgericht oder die Polizei zu wenden, um Anzeige zu erstatten.

In den meisten Fällen dürfte der Weg zur nächsten Polizeidienststelle führen. Die Polizei muss jede Strafanzeige aufnehmen und die Staatsanwaltschaft prüft anschließend die Rechtslage.

Eine grundsätzliche Anzeigenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Bloß weil jemand von einer Straftat weiß, muss er also nicht zwangsläufig Anzeige erstatten.

Anders sieht es aber bei schweren Straftaten aus, die geplant sind. Zu solchen Straftaten gehören zum Beispiel Mord oder Totschlag, Raub und räuberische Erpressung, Geldfälschung und Hochverrat.

Sobald jemand von so einer Straftat erfährt und das Verbrechen noch abwendbar ist, ist er gemäß § 138 StGB (Strafgesetzbuch) dazu verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine eigenständige Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.

Was unterscheidet eine Strafanzeige von einem Strafantrag?

Die Strafanzeige und der Strafantrag werden oft miteinander verwechselt, haben im Rechtssystem aber unterschiedliche Funktionen. Jeder, der Kenntnis von einer Straftat hat oder eine Straftat vermutet, kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft darüber informieren. Die Behörden nehmen dann ihrerseits Ermittlungen auf.

Ein Strafantrag wird notwendig, damit bestimmte Delikte überhaupt verfolgt werden. Zu diesen sogenannten Antragsdelikten gehören zum Beispiel Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung.

Dass ein Strafantrag gestellt werden muss, kann sich als Verfahrenshindernis herausstellen. Denn ohne Strafantrag wird möglicherweise kein Strafverfahren eingeleitet, obwohl ein strafbares Verhalten vorliegt.

Wie wird eine Strafanzeige erstattet?

Verglichen mit vielen anderen bürokratischen Abläufen, gestaltet sich das Erstatten einer Strafanzeige sehr einfach. Dabei kann hierzulande grundsätzlich jeder Anzeige erstatten, wenn er der Ansicht ist, dass eine Straftat begangen wurde. Ob er selbst das Opfer ist, die Tat als Zeuge beobachtet hat oder über einen Dritten davon erfahren hat, spielt keine Rolle.

Eine Altersbeschränkung gibt es bei dem Verfahren nicht. Wer Strafanzeige erstatten will, muss also nicht unbedingt volljährig sein. Bei Minderjährigen können aber auch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten die Anzeige als gesetzliche Vertreter stellen.

Ein Rechtsanwalt muss nicht hinzugezogen werden. Es kann zwar sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen.

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Vor allem wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich vom Anwalt erläutern lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat und wie er seine Rechte schützen kann. Aber für die Strafanzeige selbst ist kein Anwalt notwendig.

Die Anzeigenerstattung

Die Strafanzeige kann formlos bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Das ist persönlich vor Ort, telefonisch, schriftlich und in den meisten Bundesländern inzwischen auch online möglich.

Bei einem Besuch der Dienststelle erklärt der Polizeibeamte das Vorgehen und nimmt die Angaben auf. Danach werden Ermittlungen eingeleitet. Ist der Sachverhalt weniger dringend, kann vorab am Telefon auch ein Termin vereinbart werden.

Daneben kann der Anzeigende seine Angaben aufschreiben und per E-Mail an die Polizei schicken. Auf ihren Webseiten stellen viele Polizeien außerdem Online-Formulare bereit, die für eine Anzeige ausgefüllt und digital übermittelt werden können.

Im Rahmen der Strafanzeige braucht die Polizei einige Informationen. Deshalb wird sich der Beamte nach folgenden Dingen erkundigen:

  • Persönliche Daten, also Name, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden

  • Beschreibung des Vorfalls: Was genau ist passiert? Wann, wo und wie hat sich der Vorfall ereignet?

  • Täter und Zeugen: Ist bekannt, wer die Tat begangen hat? Gibt es Zeugen, die etwas beobachtet haben und sich zur Tat äußern können? Wie sahen Täter und Zeugen aus? Wo könnten sie anzutreffen sein?

  • Beweise: Gibt es Beweise wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Kurznachrichten?

Auch wenn es in den meisten Bundesländern mittlerweile Onlinewachen gibt, können nicht alle Straftaten online angezeigt werden. In dringenden Fällen, bei akuter Gefahr oder bei schweren Delikten wie Gewaltverbrechen sollte die Polizei immer direkt über die Notrufnummer 110 kontaktiert werden. Gleiches gilt bei einem Verkehrsunfall.

Wie lange kann Strafanzeige erstattet werden?

Die Strafanzeige unterliegt keinen Fristen. Sie kann also jederzeit erstattet werden, sogar noch Monate und Jahre nach der Tat.

Allerdings unterliegen Straftaten bestimmten Verjährungsfristen. Sobald sie abgelaufen sind, kann eine Straftat nicht mehr verfolgt und geahndet werden.

Je nach Schwere der Tat betragen die Verjährungsfristen wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren. Besonders schwere Verbrechen wie zum Beispiel Mord verjähren gar nicht.

Bei Antragsdelikten ist das anders. Ein Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat gestellt werden. Danach ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich.

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Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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