Diese Angaben gehören nicht (mehr) in den Lebenslauf

Diese Angaben gehören nicht (mehr) in den Lebenslauf

Ein übersichtlicher, gut strukturierter und aussagekräftiger Lebenslauf ist nach wie vor ein zentrales Element der Bewerbung. Denn er vermittelt dem Personaler einen Überblick über den bisherigen beruflichen Werdegang. Der Personaler kann sich einen Eindruck von den vorhandenen Qualifikationen und erworbenen Fähigkeiten verschaffen. Auf dieser Basis kann er eine Einschätzung vornehmen, ob der Bewerber als Besetzung für die ausgeschriebene Stelle interessant sein könnte.

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Diese Angaben gehören nicht (mehr) in den Lebenslauf

Doch die Anforderungen an Bewerbungsunterlagen entwickeln sich stetig weiter. Einige Daten und Informationen, die früher als wichtig erachtet wurden, sind im Lebenslauf heute nicht mehr zeitgemäß.

Welche Angaben das sind, haben wir aufgelistet!:

Diese Angaben gehören nicht mehr in den Lebenslauf

  • Berufe der Eltern: Früher war es üblich, anzugeben, was die Eltern beruflich machen. Auch die Geschwister wurden mitunter erwähnt. Inzwischen werden solche Angaben aber weggelassen. Denn im Lebenslauf geht es ausschließlich um den Bewerber.
  • Konfession: Die Religionszugehörigkeit ist eine persönliche Angelegenheit und sagt nichts über die Eignung für einen Beruf aus. Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre es sogar rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber die Konfession erfragt und seine Entscheidung davon abhängig macht. Folglich bleibt diese Angabe im Lebenslauf außen vor. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich der Bewerber um einen Job bei einer Kirche oder einem kirchlichen Träger bewirbt.
  • Schulische Laufbahn: Bei einem Berufseinsteiger ist unter Umständen interessant, welche Schulen er besucht hat. Hat der Bewerber aber schon mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt, kann er seine Schullaufbahn weglassen. Es genügt, den höchsten Bildungsabschluss anzugeben.
  • Praktika und Nebenjobs: Der Bewerber sollte abwägen, ob absolvierte Praktika und Nebenjobs für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. Grundsätzlich sollte der Lebenslauf maximal zwei Seiten lang sein. Stationen, die für die Tätigkeit keine Bedeutung haben, kann der Bewerber deshalb aussortieren. Denn dadurch zieht er den Lebenslauf nicht unnötig in die Länge und zeigt gleichzeitig, dass er Prioritäten setzen kann.
  • Hobbys: Prinzipiell muss der Bewerber alle Angaben im Lebenslauf belegen können. Er sollte sich deshalb überlegen, ob und welche Hobbys er erwähnt und inwiefern diese Interessen Eigenschaften oder Fähigkeiten widerspiegeln, die ihm im Beruf zugutekommen.
  • Gehaltsvorstellungen: Wie viel der Bewerber gerne verdienen möchte, gibt er nicht im Lebenslauf an. Sofern in der Stellenanzeige ausdrücklich nach den Gehaltsvorstellungen gefragt wird, nennt der Bewerber diese im letzten Abschnitt des Anschreibens. Ansonsten bietet das Vorstellungsgespräch genug Gelegenheit, um solche Dinge zu klären.

Diese Angaben können, müssen aber nicht in den Lebenslauf

Ob der Bewerber sein Geburtsdatum und den Geburtsort, den Familienstand und seine Staatsangehörigkeit angibt oder nicht, bleibt seiner Entscheidung überlassen. Die Angabe ist keine Pflicht, weil sie gemäß AGG eine Diskriminierung zur Folge haben könnte.

Allerdings ist das Geburtsdatum für einen Personaler durchaus interessant. Denn auf diese Weise kann er Rückschlüsse auf das Alter und damit auch auf die Berufs- und Lebenserfahrung ziehen.

Ein Bewerbungsfoto ist ebenfalls ein freiwilliger Zusatz. Hierzulande ist ein Foto nach wie vor üblich. Denn es rundet das Bild buchstäblich ab. Entscheidet sich der Bewerber dazu, das Bewerbungsfoto wegzulassen, ist das aber völlig legitim.

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Tipps für einen optimierten Lebenslauf

Für einen überzeugenden Lebenslauf ist wichtig, sich auf die wesentlichen Informationen zu konzentrieren und diese, abgestimmt auf die angestrebte Stelle, möglichst aussagekräftig zu präsentieren.

Daher sollte der Bewerber folgende Tipps beherzigen:

  • Der Lebenslauf sollte den vollständigen Namen samt Kontaktdaten, den beruflichen Werdegang, die Qualifikationen und Kompetenzen sowie die relevanten Eigenschaften und Fähigkeiten benennen. Dabei zählt, den Fokus auf die Angaben zu lenken, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind.

  • Kompetenzen, gute Leistungen und erzielte Erfolge helfen dabei, sich von den Mitbewerbern abzuheben. Wichtig ist aber, dass der Bewerber nicht nur Behauptungen aufstellt, sondern seine Angaben mit konkreten Daten und Fakten belegt.

  • Lücken sollte der Bewerber möglichst vermeiden. Ein Lebenslauf muss zwar nicht geradlinig sein. Aber mehrere Phasen, in denen der Bewerber nichts gemacht hat, machen keinen guten Eindruck. Daher sollte der Bewerber versuchen, seinen Werdegang durchgehend mit Erfahrungen aufzufüllen.

  • Sehr wichtig ist eine übersichtliche und ansprechende Optik mit klarer Struktur. Statt kreativer Experimente sollte der Bewerber besser auf ein schlichtes Design setzen. Der Personaler sollte die Angaben, die ihn interessieren, auf einen Blick finden und erfassen können.

Der vielleicht wichtigste Tipp aber ist: Wie das Anschreiben sollte auch der Lebenslauf auf die Stelle zugeschnitten sein. Durch einen allgemeinen Lebenslauf, der in dieser Form jeder Bewerbung beigelegt werden kann, verschenkt der Bewerber mögliche Pluspunkte.

Stattdessen sollte er für die Beschreibungen seiner bisherigen Stationen aussagekräftige Stichworte verwenden, die Erfahrungen oder Kompetenzen aufzeigen, die für den Job zählen.

Und im Idealfall kann der Bewerber dabei Begriffe nutzen, die in der Stellenanzeige vorkamen. Denn solche Schlüsselbegriffe springen dem Personaler ins Auge.

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Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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