Änderungen im Bereich Post und Verkehr in 2013

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Post und Verkehr in 2013 

Trotz Telefon, Fax und E-Mail hat der gute, alte Brief noch lange nicht ausgedient. Außerdem ist es für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen wichtig, mobil zu sein. Nun bringt das Jahr 2013 aber in diesem Zusammenhang ein paar Neuerungen mit sich.

So ändert sich das Briefporto, Fernbusse können der Bahn Konkurrenz machen, Spritpreise werden transparenter, der Zuschuss für die Nachrüstung mit einem Partikelfilter sinkt und der Führerschein muss alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Was nun aber konkret anders wird, erklärt die folgende Übersicht
mit den wichtigsten Änderungen im Bereich Post und Verkehr in 2013:
 

Das Porto für einige Briefe wird angepasst.

Zum 01. Januar 2013 hat sich das Porto für einige Produkte erhöht, andere Produkte wurden abgeschafft. So kostet der herkömmliche Standardbrief bis 20 Gramm nun nicht mehr 55, sondern 58 Cent. Beim internationalen Kompaktbrief hat sich das Porto von 1,45 auf 1,50 Euro erhöht und für einen Maxibrief werden nicht mehr 2,20 Euro, sondern 2,40 Euro fällig.

Den Infobrief, die Büchersendung Standard und Kompakt sowie die Warensendung Standard gibt es nicht mehr. Warensendungen können nur noch in den Formaten Kompakt für 90 Cent oder Maxi für 1,90 Euro verschickt werden, Büchersendungen gehen in den Varianten Groß für 1,00 Euro oder Maxi für 1,65 Euro auf Reisen.

Wer noch Restbestände übrig hat, muss die Briefmarken aber nicht umtauschen. Stattdessen können die Postwertzeichen zusammen mit entsprechenden Ergänzungsmarken aus dem Internet verwendet werden. Für Internetmarken gilt dies jedoch nicht, denn Internetmarken mit den alten Portowerten können nicht zusammen mit Ergänzungsmarken aufgebraucht werden.

Sind noch nicht eingelieferte Internetmarken übrig, kann allerdings das PDF mit den Marken oder die 20-stellige Frankier-ID aus dem Frankiervermerk per E-Mail an die Post geschickt und eine entsprechende Rückerstattung beantragt werden. 

Fernbusse gehen an den Start.

Infolge der Liberalisierung des Deutschen Busmarktes muss die Bahn nun mit Konkurrenz durch Fernbusse rechnen. So dürfen seit dem 01. Januar 2013 Busunternehmen erstmals einen regelmäßigen Linienverkehr auf Strecken anbieten, die bereits durch Zugverbindungen abgedeckt sind.

Voraussetzung ist aber, dass die jeweilige Strecke mindestens 50 Kilometer lang ist. Hauptzielgruppe dieses neuen Angebots dürften in erster Linie Reisende sein, die die meist etwas längere Fahrzeit zugunsten des günstigeren Preises in Kauf nehmen.

Aber auch für Senioren oder Reisende mit Kindern könnten Fernbusse eine gute Alternative sein, weil das teils mühsame Umsteigen entfällt.  

Mehr Transparenz bei Spritpreisen

Beim Bundeskartellamt wurde zum 01. Januar 2013 eine Stelle eingerichtet, die für mehr Transparenz bei den Spritpreisen sorgen und den Wettbewerb ankurbeln soll. An diese Stelle melden die Tankstellen ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel.

Die Daten werden daraufhin in einer Datenbank erfasst und an Vergleichsportale übermittelt. Per App, Internet oder Navigationsgerät können Autofahrer die Preise dann abfragen und so in Erfahrung bringen, welche Tankstelle in ihrer Nähe aktuell am günstigsten ist.

Allerdings werden Autofahrer diese Möglichkeit frühestens im Sommer 2013 nutzen können, denn so lange wird es dauern, bis die notwendige Technik zur Verfügung steht. 

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter wird geringer bezuschusst.

Bisher gab es einen Zuschuss von 330 Euro, wenn ein Dieselfahrzeug nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurde. Dieser Fördersatz kann nur noch bis zum 15. Februar 2013 beantragt werden, danach sinkt der Zuschuss auf 260 Euro.

Trotz des reduzierten Fördersatzes kann sich eine Nachrüstung aber lohnen. Ein nachträglich eingebauter Partikelfilter macht nämlich nicht nur im Hinblick auf die Umwelt Sinn, sondern kann auch die Höhe der fälligen Kfz-Steuer senken.

Außerdem hat ein nachgerüstetes Dieselfahrzeug die Chance auf eine bessere Feinstaubplakette, die es dann wiederum ermöglicht, in die eingerichteten Umweltzonen zu fahren. 

Neue Regeln beim Führerschein

Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser 15 Jahre muss ein neues Dokument beantragt werden. Eine Nachprüfung, eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses, eine ärztliche Untersuchung oder andere Maßnahmen fallen dabei aber nicht an. Betroffen von dieser Regelung sind grundsätzlich alle Autofahrer.

Alte Führerscheine bleiben zwar gültig und müssen bis 2033 auch nicht umgetauscht werden. Wer aber einen neuen Führerschein beantragt, beispielsweise weil sein derzeitiges Dokument gestohlen wurde oder unansehnlich geworden ist, erhält ab dem 19. Januar automatisch einen Führerschein, der nur noch 15 Jahre gültig ist, unabhängig davon, wie lange er bereits im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

Eine weitere Veränderung ergibt sich durch die Einführung neuer Klassen. So wurde die 80-Stundenkilometer-Regelung für 125er-Motorräder abgeschafft und die bisherige Führerscheinklasse A1 erweitert.

Demnach dürfen Führerscheinneulinge, die zwischen 16 und 17 Jahre alt sind, ab Januar 2013 mit 48 PS einsteigen.

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, einem Hubraum von 50 Kubik oder einer Leistung von vier Kilowatt, die bisher in die Klassen M und S fielen, gehören nun zur neuen Führerscheinklasse A, die für Fahrer ab 16 Jahren gilt. Die frühere Führerscheinklasse A wird teilweise durch die Klasse A2 ersetzt, die alle Motorräder bis zu 35 Kilowatt und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,2 Kilowatt pro Kilogramm umfasst.

Anders als bisher weitet sich die Klasse A2 aber nach zwei Jahren nicht automatisch auf die Klasse A aus, sondern hierfür müssen eine Ausbildung in Theorie und Praxis absolviert und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Diese Regelungen betreffen aber nur Führerscheinneulinge, für Inhaber einer Fahrerlaubnis in der bisherigen Klasse A bleibt alles beim Alten. Neu ist außerdem, dass Trikes künftig als Motorräder gelten. Durften die Dreiräder bislang mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden, müssen Trike-Fahrer ab dem 19. Januar 2013 einen Motorradführerschein der Klasse A haben und mindestens 21 Jahre alt sein.

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Post und Verkehr in 2013

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