Mietvertrag kündigen – Infos, Tipps und Briefvorlage

Den Mietvertrag (als Mieter) kündigen – Infos, Tipps und Briefvorlage 

Ein Job in einer anderen Stadt, Familienzuwachs, der Kauf eines Eigenheims, die Trennung vom Partner, eine größere oder kleinere Wohnung, eine bessere Ausstattung, eine günstigere Lage oder eine niedrigere Miete: ein Wohnungswechsel kann viele Ursachen haben.

Bevor der Mieter in die neue Wohnung umziehen kann, muss er jedoch zuerst seinen bisherigen Mietvertrag kündigen. Als Mieter hat er es dabei recht einfach. Doch trotzdem müssen ein paar Punkte beachtet werden, damit die Kündigung wirksam werden kann: 

Den Mietvertrag (als Mieter) kündigen – die wichtigsten Infos und Tipps dazu

Der Vermieter braucht einen Grund, wenn er möchte, dass sein Mieter auszieht. Diesen Grund muss er außerdem schlüssig und nachvollziehbar erklären. Der Mieter hat es da schon wesentlich leichter. Er braucht nämlich nicht unbedingt einen Kündigungsgrund. Trotzdem muss auch der Mieter ein paar Punkte beachten, wenn er den bestehenden Mietvertrag wirksam kündigen möchte.

Im Wesentlichen sind dies die drei folgenden Punkte: 

1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Schriftform bedeutet, dass der Mieter ein Schreiben aufsetzen und dieses Schreiben von Hand unterschreiben muss. Die Unterschrift im Original ist dabei der entscheidende Punkt. Eine Kündigung per Fax, E-Mail oder SMS ist nicht wirksam.

Ebenso kann ein Mietverhältnis nicht per Telefon oder im persönlichen Gespräch gekündigt werden. Stattdessen muss der Vermieter ein Schreiben erhalten, das die Originalunterschrift des Mieters enthält. Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung im Namen aller ausgesprochen wird, die den Mietvertrag unterschrieben haben. 

2. Die Kündigung muss dem Vermieter zugehen.

Die Kündigung kann nur dann wirksam werden, wenn der Vermieter sie auch bekommt. Erhält er keine Kündigung, kann er schließlich nicht wissen, dass der Mieter das Mietverhältnis beenden möchte. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, muss der Kündigende, in diesem Fall also der Mieter, nachweisen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat.

Ratsam ist deshalb, die Kündigung entweder persönlich abzugeben und per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Im Kündigungsschreiben kann der Mieter den Vermieter auch bitten, die Kündigung zu bestätigen. 

3. Der Mieter muss die Kündigungsfrist einhalten.

Die Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag beträgt im Normalfall drei Monate und endet immer zum Ende eines Monats. Nach drei Monaten wird die Kündigung aber nur dann wirksam, wenn der Vermieter das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag des ersten Monats erhalten hat.

Geht die Kündigung erst am vierten Werktag oder noch später ein, wird dieser Monat nicht mehr in die Kündigungsfrist einbezogen. Stattdessen beginnt die Kündigungsfrist dann erst im Folgemonat. Dadurch endet auch das Mietverhältnis erst einen Monat später.

Dazu ein Beispiel:

Beim Vermieter geht das Kündigungsschreiben am 02.07. ein. Damit hat der Vermieter die Kündigung vor dem dritten Werktag im Juli erhalten. Der Juli wird somit in die Kündigungsfrist eingerechnet. Das Mietverhältnis kann in diesem Fall frühestens am 30.09. enden. Bekommt der Vermieter das Kündigungsschreiben hingegen erst am 06.07., fällt der Juli aus der Kündigungsfrist raus.

Die Frist beginnt also erst mit dem 01.08. und das Mietverhältnis kann frühestens am 31.10. enden.

In älteren Mietverträgen sind zum Teil deutlich längere Kündigungsfristen vorgesehen. 2001 gab es jedoch eine Mietrechtsreform. Dadurch sind die alten Klauseln zur Kündigungsfrist nicht mehr wirksam. Auch für ältere Mietverträge gilt deshalb inzwischen die dreimonatige Kündigungsfrist. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn sich der Mieter und der Vermieter ausdrücklich auf andere Kündigungsfristen geeignet haben. 

Inhaltlich reicht es aus, wenn der Mieter in einem Satz erklärt, dass er das Mietverhältnis beenden will. Den Kündigungstermin kann er konkret als Datum angeben, er kann aber genauso auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Der Mieter kann dem Vermieter zwar mitteilen, weshalb er auszieht. Verpflichtet dazu ist er aber nicht und die Kündigung ist auch ohne Angabe von Gründen wirksam. 

Sonderfall: die außerordentliche Kündigung

Neben der fristgerechten Kündigung ist unter Umständen auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Von seinem Sonderkündigungsrecht kann der Mieter zum einen dann Gebrauch machen, wenn ihm der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt.

In diesem Fall hat der Mieter ab dem Zeitpunkt, an dem er über die Mieterhöhung informiert wurde, zwei Monate lang Zeit, um außerordentlich zu kündigen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Bis zu seinem Auszug bleibt es für den Mieter bei seiner bisherigen Miete.

Zum anderen hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität gekommen ist oder kommen wird. Die Wohnqualität ist beeinträchtigt, wenn beispielsweise Schäden vorliegen und der Vermieter sie trotz Fristsetzung nicht repariert hat. Künftig kann die Wohnqualität dann beeinträchtigt sein, wenn der Vermieter zum Beispiel ankündigt, dass über einen längeren Zeitraum hinweg umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Ist es nicht zumutbar, dass der Mieter unter den gegebenen Bedingungen weiterhin in der Wohnung bleibt, hat er die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung tritt dann mit Ablauf des Folgemonats in Kraft.   

Den Mietvertrag kündigen – eine Briefvorlage für eine fristgerechte Kündigung 

Mieter
Anschrift 

Vermieter
Anschrift 

Ort, Datum 

Kündigung des Mietvertrags Nummer ______________________ 

Sehr geehrte/r Frau/Herr ____________/Damen und Herren, 

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag Nr. ________________ über das Mietobjekt ________ (Wohnungsnummer, Bezeichnung, Lage, Anschrift) _____________ fristgerecht zum ___________. Sollte die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt nicht gewahrt sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. 

Meine Entscheidung für einen Wohnortwechsel hat persönliche/familiäre/berufliche Gründe. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung. Einen Termin für die Wohnungsabnahme und die Übergabe der Schlüssel können wir gerne kurzfristig vereinbaren. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Ein Gedanke zu „Mietvertrag kündigen – Infos, Tipps und Briefvorlage“

  1. Mein Vermieter ist einfach unter aller Sau! Ständig wird die Behebung von Schäden, für die er ohne Frage verantwortlich ist, aufgeschoben… Ein Wechsel ist zwar nicht die letzte, aber sehr wohl die klügste Option – ich möchte bei meinem Vermieter schließlich nicht verhasst sein.

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