Neue Regeln beim Online-Shopping – Briefvorlage zum Widerruf

Neue Regeln beim Online-Shopping – Infos (und Briefvorlage) zum Widerruf 

Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Immer mehr Menschen nutzen die virtuellen Kaufhäuser, um ihre Einkäufe zu erledigen. Das Online-Shopping bietet auch durchaus einige Pluspunkte. So ist die Auswahl riesig, die Preise lassen sich gut vergleichen, das Schlangestehen an der Kasse entfällt und die Ware wird bequem nach Hause geliefert. 

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Und wenn die Ware nicht den Erwartungen entspricht, nicht passt oder aus anderen Gründen nicht gefällt, kann sie einfach wieder zurückgegeben werden. Gerade was die Rückgabe und den Widerruf eines Online-Kaufvertrags angeht, müssen allerdings ein paar Änderungen beachtet werden. Diese ergeben sich aus einer EU-Verbraucherrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt wurde und seit dem 13. Juni 2014 gültig ist.

Die folgende Übersicht erklärt die neuen Regeln beim Online-Shopping
und fasst die wichtigsten Infos zum Widerruf zusammen:
 

Neue Regeln beim Online-Shopping – die Widerrufsbelehrung

Hat ein Kunde im Internet eingekauft, kann er die bestellten Waren nach wie vor zurückgeben. Er hat also die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wenn ihm die Ware nicht zusagt oder er es sich anders überlegt hat.

Im Unterschied zu einem Einkauf in einem Geschäft vor Ort ist beim Online-Shopping deshalb ein Widerrufs- und Rückgaberecht vorgesehen, weil der Kunde die Ware erst dann sieht, anfassen und ausprobieren kann, wenn sie ihm geliefert wurde. Davor kann er sich nur an der Beschreibung des Händlers und eventuell an Bildern orientieren. Der Händler muss den Kunden über diese Möglichkeit des Widerrufs und der Rückgabe informieren.

Dies erfolgt durch die sogenannte Widerrufsbelehrung. Dabei muss die Widerrufsbelehrung

·         in Form eines Textes erfolgen,

·         klar, deutlich und verständlich formuliert sein,

·         den Namen und die Anschrift von demjenigen, an den der Widerruf zu richten ist, enthalten und  

·         über die Rechtsfolgen des Widerrufs aufklären. Der Händler muss aber kein gesondertes Schriftstück aufsetzen. Es reicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung beispielsweise auf der Rückseite des Vertrags oder in der Bestellbestätigungs-E-Mail steht.  

Neue Regeln beim Online-Shopping – die Widerrufsfrist

Möchte der Kunde den Kaufvertrag rückgängig machen, hat er dafür nicht unbegrenzt Zeit. Stattdessen muss er die Widerrufsfrist einhalten. Sie beträgt 14 Tage und beginnt, wenn der Kunde die bestellte Ware erhalten hat. Hat der Kunde im Rahmen eines Kaufvertrags mehrere Artikel bestellt und werden ihm diese in Teillieferungen zugeschickt, beginnt die Widerrufsfrist, wenn die letzte Teillieferung angekommen und die Bestellung damit komplett ist.

Hat der Händler den Kunden nicht oder nicht richtig über dessen Widerrufsrecht belehrt, gilt die 14tätige Widerrufsfrist nicht. Stattdessen verlängert sich die Widerrufsfrist dann um 12 Monate. Der Kunde hat somit 12 Monate und 14 Tage lang Zeit, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.  

Neue Regeln beim Online-Shopping – die Widerrufserklärung

Bisher reichte es aus, wenn der Kunde die Ware kommentarlos zurückschickte. Dies wurde als wirksamer Widerruf gewertet. Seit dem 13. Juni 2014 ist dies so nicht mehr möglich. Stattdessen muss der Kunde jetzt ausdrücklich erklären, dass er den Kaufvertrag widerruft. Besondere Vorgaben müssen bei der Widerrufserklärung aber nicht eingehalten werden. Der Kunde kann also kurz und knapp erklären, dass er hiermit den Kaufvertrag widerruft.

Begründen muss er seinen Widerruf nicht. Die Widerrufserklärung muss auch nicht unbedingt schriftlich erfolgen, sondern ist auch beispielsweise per Telefon möglich. Im Zweifel muss allerdings der Kunde nachweisen, dass er seinen Widerruf fristgerecht erklärt hat. Deshalb ist es ratsam, die Schriftform zu wählen.

Ob der Kunde seinen Widerruf vorab oder bei der Rückgabe der Ware erklärt, bleibt ihm überlassen. Der Kunde kann den Händler also vorab über den Widerruf informieren. Er kann die Widerrufserklärung aber auch in das Paket legen, wenn er die Ware zurückschickt.

Viele Händler stellen inzwischen ein Widerrufsformular zur Verfügung, das der Kunde ausfüllen kann, um wirksam seinen Widerruf zu erklären. Gibt es ein solches Formular nicht oder möchte der Kunde ein eigenes Schreiben verwenden, findet sich am Ende dieses Artikels ein Musterbrief dafür.  

Neue Regeln beim Online-Shopping – die Pflichten der Vertragsparteien

Hat der Kunde seinen Widerruf erklärt, muss er die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückschicken. Im Gegenzug ist der Händler dazu verpflichtet, dem Kunden das Geld für die Ware, für die der Widerruf erklärt wurde, zu erstatten. Auch die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung erfolgen.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Käufer die Ware noch nicht zurückgeschickt hat. In diesem Fall kann der Händler das Geld einbehalten, bis die Rücksendung erfolgt ist. Kann der Kunde aber nachweisen, dass er das Paket bereits abgeschickt hat, muss der Händler die Erstattung veranlassen, auch wenn die Sendung bislang noch nicht bei ihm angekommen ist. Im Fall eines wirksamen Widerrufs muss der Händler den Kaufpreis der Ware und die Versandkosten für die Lieferung erstatten. Bei den Versandkosten muss der Händler aber nur die Kosten für den Standardversand ersetzen.

Hatte der Kunde eine andere Versandform gewählt, beispielsweise eine Expresslieferung, trägt der Kunde die Mehrkosten selbst. Außerdem kann der Händler einen Teil des Kaufpreises als Wertersatz einbehalten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Kunde die Ware in einem Ausmaß benutzt hat, das über eine normale Funktionsprüfung hinausgeht.

Kauft der Kunde beispielsweise ein Kleidungsstück, entfernt die Etiketten, trägt das Kleidungsstück bei einer Party und schickt es dann an den Händler zurück, geht das über eine übliche Prüfung hinaus. Der Händler kann deshalb dann einen Wertersatz verlangen. Hat der Kunde das Kleidungsstück hingegen nur ausgepackt und kurz anprobiert, ist dies eine völlig normale Prüfung.  

Neue Regeln beim Online-Shopping – die Kosten für die Rücksendung

Seit dem 13. Juni 2014 gibt es auch in Sachen Rücksendekosten eine Änderung. Bisher war es so, dass grundsätzlich der Händler die Kosten für die Rücksendung übernehmen musste. Nur wenn der Wert der zurückgeschickten Ware weniger als 40 Euro betrug oder die Bestellung nicht per Vorkasse bezahlt worden war, konnte der Händler die Rücksendekosten auf den Kunden übertragen. Seit Juni 2014 muss nun grundsätzlich der Kunde die Kosten für den Rückversand übernehmen. Der Warenwert und die Bezahlart spielen dabei keine Rolle.

Der Händler muss nach neuem Recht nämlich nur noch die Kosten für die Lieferung erstatten und diese auch nur in der Höhe, die beim Standardversand anfallen. Ein Händler kann zwar freiwillig erklären, dass er auch die Kosten für den Rückversand übernimmt. Verpflichtet dazu ist er aber nicht. Der Kunde sollte deshalb prüfen, welche Regelungen dazu in den Vertragsbedingungen stehen.  

Briefvorlage für den Widerruf 

Kunde
Anschrift 

Händler
Anschrift 

Ort, Datum  

Widerruf 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit erkläre ich den Widerruf  des Kaufvertrags/der

Bestellung Nummer ______________________
vom __________________
Kundennummer __________________________. 

Aus dem oben genannten Vertrag sende ich Ihnen folgende Waren zurück:

·         [Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Kaufpreis]
·         [Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Kaufpreis]
·         [Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Kaufpreis] 

Bitte erstatten Sie meine geleistete Zahlung innerhalb der kommenden 14 Tage auf das Konto

IBAN ______________________________________
Name der Bank ______________________________
Kontoinhaber ________________________________  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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