Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil

Ein Kontowechsel kann verschiedene Ursachen haben. Zu hohe Gebühren, kaum Geldautomaten in der Nähe oder ein wenig überzeugender Kundenservice sind Beispiele für mögliche Gründe. Vielleicht ist der Kontoinhaber aber auch in eine andere Stadt gezogen, möchte künftig zusammen mit dem Partner ein Gemeinschaftskonto führen oder eröffnet andersherum nach der Trennung vom Partner sein eigenes Konto.

Anzeige

Änderung der Bankverbindung mitteilen - Infos und Musterbrief, 2. Teil

Hat sich die Bankverbindung geändert, ist jedenfalls sehr wichtig, dass der Kontoinhaber alle seine Zahlungspartner zeitnah darüber informiert. Das gilt sowohl für die Stellen, die regelmäßig Geld überweisen, als auch für die Vertragspartner, die Geld abbuchen.

Wissen die Zahlungspartner nicht Bescheid und verwenden für Überweisungen und Lastschriften die alte Bankverbindung, kommt es nämlich zu fehlgeleiteten Zahlungen und Rückbuchungen. Diese sind nicht nur ärgerlich, sondern verursachen mitunter unnötige Zusatzkosten.

Bleibt aber die Frage, wie der Kontoinhaber vorgehen sollte, um seinen Zahlungspartnern die geänderte Bankverbindung mitzuteilen. Dazu haben wir einen zweiteiligen Ratgeber erstellt.

Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was die Bankverbindung überhaupt ist, welche Daten dazugehören und wo der Kontoinhaber seine neue Bankverbindung findet. Außerdem haben wir aufgelistet, wen der Kontoinhaber alles benachrichtigen sollte.

Hier ist der 2. Teil!:

Wie geht der Kontoinhaber am besten vor, wenn sich seine Bankverbindung geändert hat?

Hat der Kontoinhaber das Girokonto gewechselt oder ein ganz neues Konto eröffnet, gibt es zwei Möglichkeiten. So kann sich der Kontoinhaber entweder selbst um den ganzen Schriftverkehr kümmern. Oder er kann die Kontowechselhilfe seiner Bank in Anspruch nehmen.

Die Änderung der Bankverbindung selbst übernehmen

Sobald das neue Girokonto eröffnet ist, kann der Kontoinhaber mit der Einrichtung beginnen. Am besten erstellt er sich dazu eine Liste mit allen seinen Zahlungspartnern. Dafür kann er sich an den Kontoauszügen des vergangenen Jahres orientieren. Denn darauf sind alle Geldeingänge und -ausgänge aufgeführt.

Anhand der Liste kann der Kontoinhaber dann seinen Zahlungspartnern die neuen Bankdaten mitteilen. Bei vielen Unternehmen ist das über ein entsprechendes Formular im Kunden-Portal auf der Webseite möglich.

Ansonsten kann der Kontoinhaber eine kurze Mitteilung verfassen und per Post, Fax oder E-Mail an den jeweiligen Empfänger verschicken. Richtet ein Zahlungspartner daraufhin ein neues SEPA-Laschriftmandat ein, teilt er dem Kontoinhaber die Nummer dieses Mandats von sich aus mit.

Als Formulierungshilfe haben wir einen Musterbrief an Zahlungspartner, die regelmäßig Geld überweisen, und eine Vorlage für Vertragspartner, die Lastschriften einlösen, vorbereitet:

Kontoinhaber
Anschrift

Zahlungspartner
Anschrift

Datum

Mitteilung über neue Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Bankverbindung hat sich geändert. Bitte nutzen Sie für künftige Überweisungen deshalb folgende Bankdaten:

Kontoinhaber: ____________________
IBAN: ____________________
Name der Bank: ____________________

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorlage 2:

Kontoinhaber
Anschrift

Zahlungspartner
Anschrift

Datum

Mitteilung über neue Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Bankverbindung hat sich geändert. Meine bisherige Bankverbindung steht ab dem __________ nicht mehr zur Verfügung.

Ich möchte weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen. Daher bitte ich, mir ein neues Mandat zuzuteilen. Die Bankdaten dafür lauten:

Kontoinhaber: ____________________
IBAN: ____________________
Name der Bank: ____________________

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Die Kontowechselhilfe der Bank nutzen

Einfacher wird der Kontowechsel, wenn der Kontoinhaber auf die sogenannte Kontowechselhilfe zurückgreift. Dafür muss er seiner neuen Bank eine Vollmacht erteilen. Das entsprechende Formular stellt die Bank zur Verfügung.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Infos zum Kontowechselservice

Liegt die Vollmacht vor, hat die neue Bank zwei Geschäftstage lang Zeit, um bei der bisherigen Bank Listen anzufordern. Diese Listen müssen die vorhandenen Daueraufträge, die erteilten Lastschriftmandate sowie alle Überweisungen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate aufführen.

Die bisherige Bank wiederum veranlasst folgende Schritte:

  • Die angeforderten Informationen übermittelt sie innerhalb von fünf Geschäftstagen an die neue Bank und an den Kontoinhaber.

  • Ab dem Datum, das der Kontoinhaber zuvor festgelegt hat, werden die Daueraufträge gestoppt, keine Lastschriften mehr eingelöst und keine Überweisungen mehr gutgeschrieben.

  • Die Zahlungspartner werden benachrichtigt, weshalb auf dem Konto keine Ein- und Auszahlungen mehr möglich sind.

  • Zum gewünschten Termin überträgt sie das verbliebene Restguthaben auf das neue Girokonto.

  • Zum vereinbarten Stichtag schließt sie das alte Girokonto.

Dass die Banken beim Kontowechsel unterstützen, hat nicht unbedingt nur etwas mit Kundenservice zu tun. Vielmehr sind die Banken seit September 2016 per Gesetz dazu verpflichtet, solche Leistungen anzubieten. Im Zahlungskontengesetz sind auch die Fristen gelegt, die die beteiligten Banken dabei einhalten müssen.

Allerdings können die Banken für ihre Dienste Gebühren erheben. Der Kontoinhaber sollte sich deshalb vorab erkundigen, ob die neue und die alte Bank die Kontowechselhilfe in Rechnung stellen und wenn ja, wie hoch die Kosten sind.

Wie schnell ist das neue Girokonto startklar?

Um Unterbrechungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden, muss die Bank recht schnell tätig werden. So hat sie fünf Geschäftstage lang Zeit, um die vereinbarten Daueraufträge einzurichten und Lastschriften anzunehmen. Ebenfalls innerhalb von fünf Bank-Arbeitstagen muss sie außerdem Zahlungspartner, die regelmäßig Geld überweisen oder abbuchen, über die neuen Bankdaten benachrichtigen.

Fehlen der Bank Informationen wie zum Beispiel Postadressen einzelner Zahlungspartner, muss sie diese Daten umgehend bei der alten Bank oder direkt beim Kontoinhaber erfragen.

Möchte der Kontoinhaber nicht, dass die Bank den Schriftverkehr übernimmt oder hat er Bedenken wegen des Datenschutzes, kann er sich einen Musterbrief von der Bank geben lassen. Diese Vorlage kann er seinen Vertragspartnern dann selbst zukommen lassen, um ihnen die geänderte Bankverbindung mitzuteilen.

Ein paar Tipps zum Schluss

Auch wenn das neue Girokonto schon eingerichtet ist und der Zahlungsverkehr darüber läuft, ist es ratsam, das alte Konto drei Monate lang weiterlaufen zu lassen. Dort sollte dann auch ein kleines Guthaben bestehen. Falls der Kontoinhaber doch einen Zahlungspartner übersehen hat, ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Zahlung pünktlich erfolgt.

Sobald das alte Konto geschlossen ist, hat der Kontoinhaber keinen Zugang mehr zu den Daten. Deshalb sollte er sich rechtzeitig Kontoauszüge und andere Dokumente herunterladen.

Vor allem den letzten Kontoauszug, auf dem das Konto abgerechnet wird, sollte er gut aufheben. Sollte die Bank im Nachhinein irgendwelche Gebühren verlangen, kann er so nämlich nachvollziehen, ob die Forderung berechtigt ist.

Hat der Kontoinhaber eine Internetseite oder einen Online-Shop, sollte er außerdem daran denken, die Bankverbindung hier ebenfalls zu ändern. Gleiches gilt für das geschäftliche Briefpapier.

Mehr Ratgeber, Tipps, Vorlagen und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


vorlagen anleitungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen