Shoppen bei Verkaufspartys – Briefvorlage Widerruf

Die wichtigsten Infos zum Shoppen bei Verkaufspartys + Briefvorlage für einen Widerruf 

Ob Kosmetika, Kunststoffschüsseln, Dessous, Modeschmuck oder Haushaltsgeräte, so mancher ist sicherlich schon einmal zu einer sogenannten Verkaufsparty eingeladen worden.

Eine Verkaufsparty findet in der Wohnung eines privaten Gastgebers statt und in gemütlicher Atmosphäre, bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Sekt, werden dem meist weiblichen Publikum verschiedenste Dinge vorgeführt.

Diese können ausprobiert und anschließend direkt gekauft oder bestellt werden. Umfragen zufolge nimmt etwa jeder zehnte Bundesbürger regelmäßig an Verkaufspartys teil. Nur wenige wissen aber, dass sie den Kaufvertrag in vielen Fällen widerrufen können, wenn sie es sich im Nachhinein doch anders überlegen.  

Die wichtigsten Infos zum Shoppen bei Verkaufspartys

Für Unternehmen, die ihre Produkte in privater Atmosphäre anbieten, zahlen sich Verkaufspartys aus. So halten sich beispielsweise die Personalkosten im Rahmen, denn die meisten Verkäufer arbeiten auf Provisionsbasis. Häufig können Gastgeber und Gäste auch selbst als Verkäufer tätig werden und sich so ein Nebeneinkommen erwirtschaften. Das Unternehmen spart sich dadurch die Rekrutierungskosten für neue Mitarbeiter.

Statt viel Geld in aufwändige Werbekampagnen zu investieren, setzen die Unternehmen auf Prospekte, Warenproben und Weiterempfehlungen. Der Gastgeber, der seine Wohnung zur Verfügung stellt, erhält vielfach ein Geschenk oder wird an den Umsätzen von seiner Verkaufsparty beteiligt. Dies wiederum kann die Gäste dazu ermutigen, auch einmal Gastgeber einer Verkaufsparty zu werden. Daneben profitieren die Firmen aber noch von zwei weiteren Aspekten. Zum einen trägt die gemütliche Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen, einem Gläschen Sekt und einem netten Plausch dazu bei, dass Kunden weniger zurückhaltend agieren.

Da sich die Partygäste in vielen Fällen kennen, sind sie oft weniger gehemmt, beispielsweise Kleidung oder Dessous anzuprobieren. Zum anderen sehen potenzielle Kunden nur die vorgestellten Produkte. Anders als im Kaufhaus können sie somit Produkte mehrerer Hersteller nicht direkt miteinander vergleichen. Grundsätzlich ist aber natürlich überhaupt nichts gegen Verkaufspartys einzuwenden und es gibt in der Tat hochwertige Produkte, die nur über diesen Weg vertrieben werden, im Handel also nicht erhältlich sind. Trotzdem kann es nicht schaden, sich vorab im Handel umzusehen, um das Preis-Leistungsverhältnis einschätzen zu können.

Weist die gekaufte Ware Mängel auf, ist der Verkäufer dafür zuständig, dass die Fehler beseitigt werden oder das fehlerhafte Produkt gegen einwandfreie Ware ausgetauscht wird. Wer der Ansprechpartner ist, an den sich der Käufer wenden muss, ergibt sich daraus, wer im Kaufvertrag als Verkäufer benannt ist. Hat der Gastgeber die Waren auf eigene Rechnung gekauft, vorgeführt und verkauft, ist er der richtige Ansprechpartner.

War der Gastgeber jedoch tatsächlich nur Gastgeber, während die Vorführung und der Verkauf durch einen Mitarbeiter der Firma erfolgten, ist diese Firma der Geschäftspartner des Kunden.   

Kaufverträge von Verkaufspartys können vielfach widerrufen werden

In der besonderen Atmosphäre, die bei einer Verkaufsparty herrscht, kann es durchaus passieren, dass ein Kunde etwas kauft, den Kauf oder die Bestellung aber wieder zu Hause angekommen bereut. Grundsätzlich gilt, dass Kunden eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen können. Über dieses Widerrufsrecht müssen Kunden in Textform informiert werden, wenn sie den Vertrag abschließen.

Die zweiwöchige Widerruffrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Erfolgt die Belehrung erst nach dem Vertragsabschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Werden die Kunden nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, bleibt das Widerrufsrecht ohne eine Befristung bestehen. Möchte ein Kunde eine Bestellung rückgängig machen, reicht hierfür eine einfache Widerrufserklärung in Textform, also per Brief, E-Mail oder Fax, aus. Begründet werden muss der Widerruf dabei nicht.

Es reicht also völlig aus, wenn der Kunde lediglich kurz erklärt, dass er den Vertrag widerruft. Es gibt allerdings Fälle, in denen ein Widerruf nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Ware weniger als 40 Euro kostet und bereits während der Verkaufparty bezahlt und ausgehändigt wurde. Außerdem kann der Gastgeber der Verkaufsparty seine eigene Bestellung nicht widerrufen.

Dies liegt daran, dass der Gastgeber den Mitarbeiter der Firma selbst eingeladen hat und somit auf der Verkaufsparty nicht von dem Mitarbeiter überrumpelt wurde. 

Briefvorlage für einen Widerruf 

Name des Kunden
Anschrift 

Name des Verkäufers (im Vertrag als Geschäftspartner benannt)
Anschrift 

Ort, den Datum 

Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den am ………..
abgeschlossenen Vertrag mit den Daten
 

Vertragsnummer / Bestellnummer : …………………………..
Kundennummer :                              ………………………….. 

innerhalb der gesetzlichen Frist.  

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung meines wirksamen Widerrufs zukommen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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