Was tun bei einer Abmahnung?

Was tun bei einer Abmahnung? 

Wer eine eigene Webseite betreibt oder über das Internet mit Waren handelt, muss immer damit rechnen, dass ein Dritter etwas an den Inhalten, deren Darstellung oder dem Ablauf des Handels zu beanstanden hat.

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Die Folge ist dann üblicherweise eine Abmahnung, die nicht nur ärgerlich ist, sondern auch ganz schön ins Geld gehen kann. Vor allem bei Urheberrechtsverletzungen werden nämlich häufig neben Gebühren und Anwaltskosten auch gleich noch Schadensersatzforderungen in Rechnung gestellt. 

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob bewusst und wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde oder ob nicht. Nun stellt sich aber die Frage, was tun bei einer Abmahnung?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps, was der Abgemahnte tun und was er besser nicht machen sollte, in der Übersicht: 

Ruhig bleiben!

Während sich die einen über die Abmahnung ärgern, befürchten andere, dass die Abmahnung ein Gerichtsverfahren mit noch schlimmeren Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist am allerwichtigsten, ruhig zu bleiben, denn eine Abmahnung ist zunächst einmal nichts anderes als eine Art juristische Warnung.

Diese muss natürlich ernst genommen werden, ist aber kein Grund, in Panik zu geraten oder sich zu unüberlegten Schnellschüssen hinreißen zu lassen. Nicht jede Abmahnung ist tatsächlich berechtigt und selbst eine berechtigte Abmahnung muss nicht unbedingt in einem Gerichtsverfahren enden.  

Überlegt reagieren.

Eine Abmahnung muss ernst genommen werden, aber entscheidend ist, richtig zu reagieren. Viele machen den Fehler, dass sie die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben und die genannte Summe bezahlen, in der Hoffnung, die Angelegenheit sei damit erledigt. Dem ist aber nicht so. Unterschreibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, verpflichtet er sich damit, das gerügte Verhalten künftig zu unterlassen.

Gleichzeitig verpflichtet er sich außerdem, die benannte Vertragsstrafe zu bezahlen, falls er sich nicht an die Vereinbarungen aus der Erklärung hält. Begleicht der Abgemahnte die Gebühren und Schadensersatzforderungen, verzichtet er damit auf die Möglichkeit, über die Summe zu verhandeln. In den meisten Fällen geht es bei einer Abmahnung weniger darum, den Abgemahnten finanziell zu ruinieren, sondern im Vordergrund steht vielmehr, ihm eine Lektion zu erteilen.

Daher zeigen sich viele Abmahnende gesprächsbereit und lassen sich auf Verhandlungen über die Höhe der Strafe ein, wenn sich der Abgemahnte einsichtig zeigt. Die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Zahlung zu leisten, ist aber auch deshalb nicht sinnvoll, weil zunächst einmal überprüft werden muss, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.

Es ist nämlich keineswegs so, dass jede Abmahnung einer juristischen Prüfung standhält. Ein absolut falscher Weg ist aber auch, die Abmahnung einfach zu ignorieren, selbst wenn sie aus Sicht des Abgemahnten unberechtigt oder lächerlich ist. Erfolgt keine Reaktion, kann es sein, dass der Abmahnende die nächsten Schritte einleitet, was für den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung bedeutet.  

Die Abmahnung genau überprüfen.

So manche Abmahnung scheitert an formalen oder inhaltlichen Fehlern, weshalb sehr wichtig ist, die Abmahnung sehr aufmerksam zu überprüfen. Die erste Überprüfung sollte sich dabei auf die grundlegenden Daten wie Name, Adresse oder Angaben zur Firma beziehen, denn diese Daten müssen alle richtig sein. Als nächstes geht es damit weiter, von wem die Abmahnung stammt. Es ist nämlich keineswegs so, dass jeder irgendwelche Abmahnungen aussprechen kann.

Bei Verstößen gegen das Urheber- und das Markenrecht ist nur der Rechteinhaber oder ein von ihm beauftragter Vertreter berechtigt, abzumahnen. Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen wiederum darf eine Abmahnung nur von einem Konkurrenten oder einem Verband oder Verein, in dem Konkurrenten organisiert sind, stammen. Hat jemand die Abmahnung ausgesprochen, der hierzu nicht berechtigt ist, kann die Abmahnung zurückgewiesen werden. Ist soweit alles richtig, muss überprüft werden, was konkret beanstandet wird.

Hier sollte auch auf kleinere Details geachtet werden, denn die Verstöße bilden üblicherweise auch die Grundlage für die Unterlassungserklärung. Dabei müssen in der Erklärung natürlich die gleichen Vorwürfe erhoben werden, wie im Abmahnschreiben. Wichtig ist außerdem, dass sich Erklärung tatsächlich auch nur auf diese Vorwürfe beschränkt. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, künftig ähnliche Rechtsverstöße zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

Unterschreibt der Abgemahnte nun aber eine Erklärung, die Verstöße enthält, die er nicht begangen hat, verpflichtet er sich zu mehr, als er müsste. Die Höhe der Vertragsstrafe sollte ebenfalls überprüft werden. Häufig ist diese sehr hoch angesetzt, bietet aber noch Verhandlungsspielraum. Ebenfalls wichtig ist, einen Blick auf die Fristen zu setzen.

Häufig arbeiten Abmahnende mit sehr kurzen Fristen, um den Druck zu erhöhen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Fristen so gesetzt werden müssen, dass der Abgemahnte ausreichend Zeit hat, um die Abmahnung zu überprüfen und die beanstandeten Rechtsverstöße abzustellen. Ist die Frist sehr knapp bemessen, sollte der Abgemahnte umgehend eine Verlängerung der Frist beantragen.  

Den Rechtsverstoß beseitigen.

Der Rechtsverstoß, der in der Abmahnung beanstandet wird, sollte aus zwei Gründen so schnell wie möglich beseitigt werden, und zwar noch bevor die Unterlassungserklärung unterschrieben wird. Zum einen verpflichtet sich der Abgemahnte durch die Unterlassungserklärung, den beanstandeten Rechtsverstoß künftig zu unterlassen.

Erhält der Abmahnende die Erklärung, hatte der Abgemahnte aber noch keine Gelegenheit, den Verstoß abzustellen, hat er bereits gegen die Verpflichtung verstoßen und die Vertragsstrafe wird fällig. Zum anderen könnten vor allem bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen auch andere Konkurrenten eine Abmahnung aussprechen.    

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Für einen Laien ist es sicher nur bedingt möglich, zu überprüfen, ob eine Abmahnung berechtigt und formal richtig ist. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, sich juristischen Rat zu holen. Hält die Abmahnung der juristischen Prüfung nicht stand, wird sie der Anwalt als unberechtigt zurückweisen. Keine allzu gute Idee wiederum ist es, selbst ein Schreiben aufzusetzen.

In aller Regel werden Abmahnungen von Personen verschickt, die wissen, was sie tun. Insofern werden sie den Brief auf Herz und Nieren prüfen und in vielen Fällen nicht nur formale Fehler, sondern auch Gründe für weitere Forderungen finden.

Ein Beispiel hierfür wäre, dass sich der Abgemahnte für das Vergehen entschuldigt und gleichzeitig erklärt, dass er natürlich keinen Schaden verursachen wollte, sondern etwas ganz anderes im Sinn hatte. Für einen Experten wäre dies aber ein Schuldeingeständnis und könnte gleichzeitig möglicherweise einen Anlass liefern, ein weiteres Vergehen zu beanstanden.

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