Fahrgastkontrolle – Musterbrief bei unberechtigter Zahlungsaufforderung

Die wichtigsten Fragen zur Fahrgastkontrolle (mit Musterbrief bei unberechtigter Zahlungsaufforderung) 

Jeden Tag werden unzählige Fahrgastkontrollen durchgeführt, um auf diese Weise zu ermitteln, ob die Fahrgäste mit einem gültigen Ticket unterwegs sind.

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Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel ohne Fahrkarte oder ist sein Ticket ungültig, muss er eine Strafe bezahlen. Diese Strafe nennt sich erhöhtes Beförderungsentgelt.

Aber wann darf überhaupt ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden und was kann der Fahrgast tun, wenn er unberechtigterweise zu einer Strafzahlung aufgefordert wird?

Die folgende Übersicht beantwortet die wichtigsten Fragen zur Fahrgastkontrolle – und stellt einen Musterbrief bei einer unberechtigten Zahlungsaufforderung zur Verfügung: 

Was hat es mit den Beförderungsbedingungen auf sich?

Die Gesellschaft des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die in einer Stadt, Gemeinde oder Region den Transport von Fahrgästen in Bussen sowie U- und S-Bahnen übernimmt, hat bestimmte Beförderungsbedingungen. Sie sind im Grunde das, was ansonsten als Allgemeine Geschäftsbedingungen bekannt ist. Benutzt ein Fahrgast nun ein Verkehrsmittels des ÖPNV, kommt automatisch ein sogenannter Beförderungsvertrag zustande.

Der ÖPNV bietet nämlich den Transport an und der Fahrgast nimmt dieses Angebot an. Mit dem Zustandekommen des Beförderungsvertrags akzeptiert der Fahrgast auch die Beförderungsbedingungen, die die Grundlage für den Vertrag bilden.Die Beförderungsbedingungen regeln alle Punkte, die für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln relevant sind.

Hierzu gehört, dass der Kunde ein entsprechendes Ticket braucht, wenn er das jeweilige Verkehrsmittel auf einer bestimmten Strecke nutzen möchte.

Für den Fall, dass ein Fahrgast ohne gültiges Ticket angetroffen wird, enthalten die Beförderungsbedingungen die Regelung, dass der Fahrgast das erhöhte Beförderungsentgelt in der genannten Höhe bezahlen muss. Da der Fahrgast die Beförderungsbedingungen akzeptiert hat, ist er durch den geschlossenen Beförderungsvertrag dazu verpflichtet, die Strafe zu bezahlen.   

Wann ist eine Fahrkarte ungültig?

Hat ein Fahrgast kein Ticket gekauft, weil er gehofft hat, beim Schwarzfahren nicht erwischt zu werden, ist die Situation recht eindeutig. Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Fahrgast dem Kontrolleur zwar einen Fahrausweis vorzeigen kann, dieser aber nicht gültig ist.

Eine Fahrkarte ist unter anderem dann ungültig, wenn

·         sie bereits benutzt wurde oder es sich um eine Fälschung, also keine Originalfahrkarte handelt.

·         sie stark beschädigt oder beschmutzt ist. Grundsätzlich gilt, dass der Kontrolleur in der Lage sein muss, den Fahrausweis zu überprüfen. Ist das Ticket so beschmutzt, verknickt, stark eingerissen oder anderweitig verändert, dass es nicht mehr lesbar ist, ist es nicht mehr gültig.

·         sie auf der falschen Strecke genutzt wird. Es kann durchaus sein, dass der Fahrgast zwar ein Ticket gekauft hat, dieses aber für eine andere Strecke vorgesehen ist oder nicht für die gesamte Strecke gilt. Auch in diesem Fall ist er ohne gültigen Fahrausweis unterwegs.

Gleiches gilt für Anschlussfahrkarten, denn sie sind nur in Verbindung mit der Hauptfahrkarte gültig. Hat der Fahrgast also ein Hauptticket gekauft und dazu ein weiteres Ticket, um seine Fahrt in eine andere Zone fortsetzen zu können, muss er bei einer Kontrolle beide Tickets vorzeigen.

·         sie nicht entwertet ist. Fahrausweise müssen oft entwertet werden, sobald der Fahrgast das Verkehrsmittel betreten hat. Entwertet er den Fahrschein nicht, egal ob aus Unwissenheit oder weil er ihn ein zweites Mal verwenden wollte, kann er bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen.

·         sie abgelaufen ist. Viele Fahrausweise sind nur in einem bestimmten Zeitraum gültig, beispielsweise an einem bestimmten Tag, eine Woche oder einen Monat lang. Ist der Zeitraum, der auf der Fahrkarte steht, abgelaufen, ist die Fahrkarte nicht mehr gültig. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie oft der Fahrgast die Karte vorher genutzt hat.

·         sie auf eine andere Person ausgestellt ist. Personalisierte Tickets, die mit dem Namen und dem Passbild des Inhabers bedruckt sind, können oft nicht auf andere Personen übertragen werden. Nutzt ein Fahrgast nun einen solchen Fahrausweis, hat er keinen für ihn gültigen Fahrausweis.

·         das Passbild oder die Unterschrift fehlen. Bei personalisierten Tickets ist es meist notwendig, dass der Inhaber den Fahrausweis unterschreibt und ein Foto anbringt. Nur dann ist das Ticket auch tatsächlich gültig.  

Wann muss der Fahrgast das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen?

Konnte der Fahrgast bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen, trifft ihn aber keine Schuld daran, dass er die Fahrkarte nicht kaufen oder entwerten konnte, muss er auch keine Strafzahlung leisten. Dies ist hauptsächlich dann der Fall, wenn der Ticketautomat am Bahnsteig kaputt war.

In diesem Fall hat der Fahrgast versucht, ein Ticket zu kaufen. Da der Automat defekt war, konnte er dies jedoch nicht. Daher ist es nicht sein Verschulden, wenn er nun ohne Fahrkarte unterwegs ist. Gleiches gilt, wenn die Entwertungsmaschine kaputt ist. Auch in diesem Fall war es dem Fahrgast schlichtweg nicht möglich, seine Fahrkarte ordnungsgemäß zu entwerten.

In beiden Fällen sollte sich der Fahrgast aber unbedingt die Nummer des Automaten, das Datum und die Uhrzeit notieren.  

Muss der Fahrgast das erhöhte Beförderungsentgelt gleich bezahlen?

Bei einer Fahrgastkontrolle muss der Fahrgast seine Personalien angeben und auf Verlangen auch ein Ausweisdokument vorzeigen, wenn er keinen gültigen Fahrschein hat. Außerdem wird er von den Kontrolleuren meist aufgefordert, das erhöhte Beförderungsentgelt direkt vor Ort in bar zu bezahlen oder zumindest eine Anzahlung zu leisten.

Hat er nicht soviel Geld dabei, erhält er entweder direkt von den Kontrolleuren oder ein paar Tage später per Post eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Darauf steht, an wen und bis wann der Betrag zu überweisen ist.  

Was ist, wenn der Fahrgast eigentlich ein gültiges Ticket hatte, dieses aber erst später findet? 

Hat der Fahrgast ein gültiges Ticket gekauft oder besitzt er einen personalisierten Fahrausweis, konnte die Fahrkarte bei der Kontrolle aber nicht vorzeigen, kann er unter Umständen die Strafe reduzieren.

Je nach Verkehrsgesellschaft ist es möglich, die Fahrkarte nachträglich in einem Kundencenter vorzulegen, wodurch die Strafzahlung dann geringer ausfällt oder ganz erlassen wird. Hierzu gibt es aber unterschiedliche Regelungen, weshalb der Fahrgast bei seinem Verkehrsbetrieb nachfragen sollte. 

Was ist, wenn der Fahrgast zu Unrecht zu einer Zahlung aufgefordert wird?

Hat der Fahrgast eine Zahlungsaufforderung erhalten, wird das erhöhte Beförderungsentgelt aber zu Unrecht verlangt, sollte er der Forderung innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich widersprechen. In seinem Schreiben sollte er ausführen, warum die Forderung nicht berechtigt ist und am besten entsprechende Nachweise beilegen.

Typische Fälle in diesem Zusammenhang sind, dass der Fahrgast die Strafzahlung bereits geleistet hat, seine Daten aber nicht gelöscht wurden oder die Strafzahlung erhoben wird, obwohl der Fahrkartenautomat oder die Entwertungsmaschine nachweislich defekt war.

Daneben kommt es immer wieder vor, dass der Kontrolleur ein Ticket wegen kleinerer Beschädigungen nicht anerkennt, obwohl es gültig und gut lesbar ist.  

Musterbrief bei einer unberechtigten Zahlungsaufforderung

  

Absender
Anschrift 

Verkehrsgesellschaft
Anschrift 

Ort, den Datum 

Widerspruch gegen Ihre Zahlungsaufforderung vom ___________
Aktenzeichen _____________________
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am ___________ habe ich Ihre Zahlungsaufforderung, erstellt am __________,
über ________ Euro erhalten. Gegen diese Zahlungsaufforderung lege ich hiermit Widerspruch ein.
 

Begründung:______ (Hier sollte der Fahrgast ausführlich schildern, warum er die Forderung für falsch hält; z.B. Sie stellen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Rechnung, weil ich bei einer Fahrgastkontrolle am _______ auf der Strecke _________ keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte.

Ich habe jedoch bereits den beiden Kontrolleuren erklärt, dass es mir nicht möglich war, einen Fahrausweis zu kaufen, weil der Fahrscheinautomat defekt war. Es handelte sich dabei um Automat Nr. __________ . Ich habe versucht am __________ um _____ Uhr einen Fahrschein zu kaufen, was aufgrund des Defekts jedoch nicht möglich war.

Einen weiteren Automat gibt es auf diesem Bahnstein/an dieser Haltestelle nicht. Da es nicht mein Verschulden war, dass ich nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte war, ist auch die von Ihnen geforderte Strafzahlung nicht berechtigt.)
_________________________________________
 

Ich bitte daher, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen und mir das Ergebnis Ihrer Überprüfung schriftlich mitzuteilen. Eine Zahlung werde ich bis dahin nicht leisten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Ein Gedanke zu „Fahrgastkontrolle – Musterbrief bei unberechtigter Zahlungsaufforderung“

  1. Es fehlt : Wenn ich fremd bin in der Stadt und kaufe mir ein falsches Ticket ,weil ich das System in dieser Stadt nicht verstehe ?

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