Den Stromanbieter wechseln – Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 3

Den Stromanbieter wechseln – Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 3

Mit den Stromtarifen ist es ähnlich wie mit Versicherungen oder Telefon- und Mobilfunkangeboten: Der Markt ist umkämpft und die Konkurrenz groß. Um neue Kunden zu gewinnen, locken die Stromanbieter deshalb immer wieder mit neuen, kostengünstigen Tarifen.

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Den Stromanbieter wechseln - Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 3

Und für den Verbraucher kann sich ein Wechsel lohnen. Denn oft kann er Geld sparen.

Dabei ist es nicht schwer oder aufwändig, den Stromanbieter zu wechseln. Zumal der alte und der neue Stromlieferant ohnehin vieles unter sich regeln. Ein paar Dinge sollte der Verbraucher aber trotzdem beachten.

In einem mehrteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps rund um den Wechsel des Stromversorgers zusammengetragen. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, warum sich ein Wechsel lohnen kann, wie hoch die mögliche Ersparnis ist und was es mit den verschiedenen Arten von Stromkunden auf sich hat.

In Teil 2 ging es dann um den Wechsel selbst. Hier bestehen die beiden ersten Schritte darin, die erforderlichen Daten herauszusuchen und den neuen Stromtarif auszuwählen.

Jetzt, im letzten Teil 3, bringen wir den Wechsel zu Ende:

Schritt 3: Den neuen Stromvertrag abschließen.

Den Vertrag mit dem neuen Stromlieferanten kann der Verbraucher online schließen, entweder direkt über das Vergleichsportal oder auf der Internetseite des Stromunternehmens. Die Kündigung des bisherigen Stromvertrags sollte er dem neuen Stromversorger überlassen. Dafür erteilt der Verbraucher eine Vollmacht.

Es ist aber nicht notwendig, dass der Verbraucher ein Schreiben aufsetzt und darin die Vollmacht erklärt. Stattdessen enthält das Antragsformular in aller Regel ein Feld, das der Verbraucher ankreuzen kann.

Dadurch erteilt er die Vollmacht und der neue Stromversorger kann alles veranlassen, was mit der Kündigung und dem Wechsel zusammenhängt.

Nur in Ausnahmefällen selbst kündigen

Wie schon erwähnt, sollte der Verbraucher den neuen Stromversorger mit der Kündigung des alten Vertrags beauftragen. Auf diese Weise können keine Missverständnisse entstehen.

Es gibt nur zwei Ausnahmen, wann der Verbraucher den alten Stromvertrag besser selbst kündigen sollte:

  1. Wenn die Kündigungsfrist bald abläuft: Bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr viel Zeit, ist es sinnvoller, wenn der Verbraucher kündigt. So kann er vermeiden, dass sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit verlängert, weil der neue Stromlieferant zu langsam war.

  2. Wenn der Verbraucher von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will: Hat der bisherige Stromversorger eine Preiserhöhung angekündigt und möchte der Verbraucher deshalb wechseln, sollte er selbst kündigen und in der Kündigung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Aber:

Entschließt sich der Verbraucher dazu, selbst zu kündigen, sollte er den neuen Stromversorger unbedingt darüber informieren. Andernfalls könnten Missverständnisse aufkommen, die einen störungsfreien Wechsel behindern.

Meist kann der Verbraucher im Antragsformular ankreuzen, dass er sich selbst um die Kündigung kümmert. Gibt es so ein Kästchen nicht oder hat der Verbraucher vergessen, es anzukreuzen, sollte er dem Stromanbieter eine kurze Nachricht schicken.

Briefvorlage für die Kündigung des alten Stromvertrags

Für die Kündigung reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin muss der Verbraucher nur angeben, dass er den bestehenden Stromvertrag kündigt.

Nutzt er ein Sonderkündigungsrecht, sollte er darauf hinweisen. Begründen oder näher erläutern, braucht er die Kündigung nicht.

Die formale Vorgabe ist durch die Textform erfüllt. Textform bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen, aber keine handschriftliche Original-Unterschrift enthalten muss. Deshalb kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er die Kündigung klassisch auf dem Postweg, per Fax, als E-Mail oder über das Online-Kontaktformular verschickt.

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Und so kann das Kündigungsschreiben aussehen:

Verbraucher
Anschrift

Bisheriger Stromversorger
Anschrift

Datum

Kündigung des Stromvertrags

Kunden-/Vertragsnummer: ____________________

Tarif: ____________________

Zählernummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Stromliefervertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

(Oder: In Ihrem Schreiben vom __________ haben Sie eine Preiserhöhung angekündigt. Daher mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Stromliefervertrag zum __________.)

Bitte bestätigen Sie meine Kündigung umgehend schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Schritt 4: Die Vertragsunterlagen prüfen und den Zählerstand melden.

Der neue Stromanbieter bestätigt dem Verbraucher die Annahme des Antrags schriftlich. Außerdem teilt er mit, ab wann er die Belieferung mit Strom voraussichtlich übernimmt. Mit diesem Schreiben ist der Stromvertrag verbindlich zustande gekommen.

Der Verbraucher sollte jetzt noch einmal kontrollieren, ob alle Daten richtig sind. Stimmen die Vertragsbedingungen nicht mit dem beworbenen Tarif überein, sollte sich der Verbraucher gleich mit dem Stromanbieter in Verbindung setzen.

Lässt sich keine Lösung finden, kann der Verbraucher den Vertrag nämlich innerhalb von 14 Tagen noch widerrufen.

An dem Tag, ab dem der neue Anbieter den Strom liefert, sollte der Verbraucher den Zählerstand ablesen. Diesen Stand meldet er dann sowohl dem neuen als auch dem alten Stromversorger. Die Notiz sollte sich der Verbraucher gut aufheben. Denn so kann er später prüfen, ob die Abrechnungen stimmen.

Der alte Stromversorger erstellt seine Schlussabrechnung. Diese muss er dem Verbraucher innerhalb von sechs Wochen zuschicken. Sobald die Rechnung bezahlt oder ein eventuelles Guthaben ausgezahlt ist, ist der alte Stromvertrag endgültig erledigt.

Kann beim Wechsel des Stromversorgers etwas schiefgehen?

Die Umstellung der Stromlieferung muss innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Diese Drei-Wochen-Frist bezieht sich aber nur auf den eigentlichen Wechsel. Ab der Kontaktaufnahme des neuen Stromversorgers mit dem Netzbetreiber bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Stromversorger die Belieferung übernimmt, dürfen also nicht mehr als drei Wochen vergehen.

Wie lange es insgesamt dauert, bis der Verbraucher vom neuen Anbieter mit Strom versorgt wird, ist verschieden. Dabei spielt nämlich eine Rolle, wie lange der alte Stromvertrag noch läuft.

Technisch gesehen, bleibt im Haushalt des Verbrauchers alles beim Alten. Am Anschluss, den Leitungen oder dem Stromzähler müssen keinerlei Arbeiten vorgenommen werden.

Und es ist auch nicht erforderlich, dass ein Mitarbeiter des alten oder des neuen Stromversorgers vorbeikommt. Der Verbraucher wird die Umschaltung gar nicht bemerken. Denn sie erfolgt automatisch und die Stromqualität bleibt gleich.

Überhaupt kann eigentlich nichts schiefgehen. Denn der Bezug von Energie unterliegt gesetzlichen Regelungen. Sollte beim Wechsel irgendein Problem auftauchen, springt der örtliche Grundversorger ein und erbringt die sogenannte Ersatzlieferung. Dass der Verbraucher plötzlich ohne Strom dasteht, ist deshalb ausgeschlossen.

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