Führerschein umtauschen – die wichtigsten Fragen

Führerschein umtauschen – die wichtigsten Fragen

Ob grauer oder rosafarbener Papierführerschein oder weiße Kunststoffkarte: In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in EU-Führerscheine umgetauscht werden. Wer wann an der Reihe ist, ist durch Fristen geregelt. Dabei läuft die erste Frist schon im Januar 2022 ab. Aber welche Fristen gibt es genau? Wer muss wann umtauschen? Wie funktioniert der Umtausch? Und warum werden alte Führerscheine überhaupt ungültig?

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Führerschein umtauschen - die wichtigsten Fragen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Umtausch des Führerscheins!:

Warum gibt es eine Umtauschaktion?

Hintergrund für den Austausch ist die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Demnach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein.

Durch den Austausch sollen alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, einheitlich aussehen. Außerdem sollen die neuen Führerscheine fälschungssicherer werden. Und um Missbrauch zu vermeiden, werden künftig alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst.

Welche Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins?

Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033. Bis dahin muss die Umtauschaktion abgeschlossen sein. Um lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden zu vermeiden, regelt in Deutschland ein zeitlicher Stufenplan, wie lange die alten Führerscheine gültig bleiben. Je nachdem, wann der Führerschein ausgestellt wurde, zählt für die Frist entweder das Geburtsjahr des Inhabers oder das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist maßgeblich, in welchem Jahr der Führerschein-Inhaber geboren wurde:

Geburtsjahr Umtausch bis zum 19. Januar
vor 1953 2033
1953 bis 1958 2022
1959 bis 1964 2023
1965 bis 1970 2024
ab 1971 2025

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Umtausch bis 19. Januar
1999 bis 2001 2026
2002 bis 2004 2027
2005 bis 2007 2028
2008 2029
2009 2030
2010 2031
2011 2032
2012 bis 18. Januar 2013 2033

Ist der Führerschein-Inhaber vor 1953 geboren, muss er seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wann die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Dass die Liste am 18. Januar 2013 endet, hat einen einfachen Grund: Seit dem 19. Januar 2013 sind Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig. Stattdessen ist die Gültigkeit zum Beispiel in der Pkw-Klasse B auf 15 Jahre begrenzt. Danach muss der Führerschein so oder so erneuert werden.

Wie funktioniert der Umtausch und was wird dafür benötigt?

Der Führerscheinumtausch ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. An der Fahrerlaubnis als solches ändert sich dadurch nichts. Sind im alten Führerschein noch die Fahrerlaubnisklassen nach altem Recht eingetragen, werden sie in die aktuellen Klassen umgewandelt. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge bleibt damit wie bisher erhalten.

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Im Zuge des Umtauschs gibt es auch keine ärztliche Untersuchung und keine anderweitigen Prüfungen. Es geht wirklich nur darum, das alte Dokument durch ein neues zu ersetzen.

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle am aktuellen Wohnort.

Für den Antrag auf den Umtausch der Fahrerlaubnis braucht der Inhaber folgendes:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Passfoto

  • aktueller Führerschein

Hat der Inhaber einen alten Papierführerschein, den nicht die Behörde am aktuellen Wohnort ausgestellt hat, benötigt er zusätzlich die sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglichen Ausstellungsbehörde. Die Abschrift kann der Inhaber schriftlich, telefonisch oder online anfordern und an die örtliche Führerscheinstelle schicken lassen.

Für den Austausch wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig.

Wie lange bleibt der neue EU-Führerschein gültig?

Früher wurden Führerscheine unbefristet ausgestellt. Bereits seit 2013 ist die Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Diese 15-Jahres-Frist gilt auch für die neuen EU-Führerscheine.

Die befristete Gültigkeit bezieht sich aber nur auf das Dokument als solches, ähnlich wie es auch beim Personalausweis oder Reisepass der Fall ist. Die Fahrerlaubnis für Autos und Motorräder bleibt nach wie vor unbefristet gültig. Lediglich der Führerschein als Dokument muss künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Hintergrund hierzu ist, dass auf diese Weise Fälschungen erschwert werden sollen. Denn bei der Neuausstellung werden das Passfoto und die Personendaten aktualisiert. Ein Gesundheitscheck oder eine Prüfung der Fahreignung finden auch bei den späteren Austauschen nicht statt.

Was ist, wenn der alte Führerschein nicht umgetauscht wird?

Der Umtausch des alten Führerscheins ist Pflicht. Wer die Frist verpasst, hat zwar eine Fahrerlaubnis, aber kein gültiges Dokument als Nachweis für die Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle droht deshalb ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn der Fahrer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die genannten Regelungen auf die Fahrerlaubnis für Autos und Motorräder beziehen. Bei Lkw- und Busführerscheinen sieht es anders aus. Denn hier ist die Fahrerlaubnis zeitlich befristet und muss ebenso wie das Dokument regelmäßig erneuert werden.

Was gilt für meinen deutschen Führerschein, wenn ich im Ausland wohne?

Die Umtauschaktion der Altführerscheine wird in der gesamten EU durchgeführt. In allen EU-Mitgliedsstaaten müssen die alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 ausgetauscht sein.

Wer als Deutscher seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist von den Umtauschfristen in Deutschland aber nicht betroffen. Stattdessen gelten für ihn die Regelungen in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat. Diese Regeln kann er bei der dortigen Führerschein-Behörde erfragen.

Kann ich meinen Führerschein auch schon früher umtauschen?

Ein Austausch des Führerscheins ist jederzeit möglich. Wer noch einen Papierführerschein hat und lieber die Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat möchte, muss nicht warten, bis der Stichtag für den verpflichtenden Umtausch erreicht ist.

Als Andenken kann der Inhaber seinen alten Führerschein behalten. Die Behörde wird ihn dazu entwerten. Dadurch ist ersichtlich, dass der Führerschein nicht mehr gültig ist und somit auch nicht mehr verwendet werden darf.

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