DSGVO: die wichtigsten Verbraucherrechte & Briefvorlagen, Teil 3

DSGVO: die wichtigsten Verbraucherrechte & Briefvorlagen, Teil 3

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, regelt den Datenschutz EU-weit einheitlich. Am 25. Mai 2018 in Kraft getreten, hat die DSGVO einige schon bestehende Datenschutzrechte erweitert und auch ein paar neue Rechte auf den Weg gebracht.

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DSGVO Verbraucherrechte

Doch trotz Medienberichten und Info-Schreiben von Vertragspartnern ist vielen Verbraucher nicht unbedingt bekannt, was jetzt anders ist.

Wir haben deshalb eine Beitragsreihe zusammengestellt, in der wir die wichtigsten Verbraucherrechte erklären. Und wir haben Briefvorlagen vorbereitet, mit denen Verbraucher ihre Rechte aus der DSGVO geltend machen können. Dabei ging es in Teil 1 und 2 um die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten.

Hier kommt nun Teil 3 als Abschluss der Beitragsreihe:

 

Das Recht auf Widerspruch und Sperrung der Daten

Der Verbraucher kann der Verarbeitung seiner Daten jederzeit widersprechen. Allerdings muss an dieser Stelle unterschieden werden, wofür die Daten verwendet werden. Nutzt ein Unternehmen die Daten für Direktwerbung und um Profile im Zusammenhang mit Werbung zu erstellen, hat ein Widerspruch des Verbrauchers zur Folge, dass die Datennutzung in dieser Form nicht fortgesetzt werden darf.

Dabei genügt es, wenn der Verbraucher nur seinen Widerspruch erklärt. Eine Begründung muss er nicht liefern. Außerdem kann der Verbraucher seinen Widerspruch nutzen, um auch gleich noch die Sperrung seiner Daten einzufordern.

Verlangt der Verbraucher, dass seine Daten gesperrt werden, muss das Unternehmen die Daten zwar nicht löschen. Aber es darf die Daten auch nicht weiter verarbeiten. Dieses Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann der Verbraucher beispielsweise dann geltend machen, wenn es Unstimmigkeiten über die Richtigkeit der erhobenen Daten gibt.

Oder wenn der Verbraucher der Datenverarbeitung widersprochen hat, aber noch nicht geklärt ist, ob das Unternehmen die Daten nicht doch weiterverarbeiten darf. Das wäre der Fall, wenn die schutzwürdigen Gründe des Unternehmens überwiegen. Ein anderer Grund für die Sperrung der Daten kann sich aus den Aufbewahrungsfristen ergeben.

Unternehmen müssen Schriftverkehr und damit auch Daten nämlich eine bestimmte Zeit lang aufheben. Hat der Verbraucher die Datennutzung eingeschränkt, sind seine Daten zumindest für eine Weiterverwendung gesperrt.

Werden die Daten des Verbrauchers nicht für Direktwerbung, sondern zu anderen Zwecken verwendet, kann der Verbraucher ebenfalls Widerspruch einlegen. Allerdings muss er seinen Widerspruch dann begründen. Und es kann sein, dass das Unternehmen die Daten trotz Widerspruch auch weiterhin verarbeiten darf. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen die Daten verarbeiten muss, damit es seine Rechtsansprüche einfordern, ausüben oder verteidigen kann.

 

Briefvorlage: Widerspruch bei Direktmarketing

 

Absender
Anschrift

ggf. weitere Angaben wie Kundennummer oder Vertragsnummer

 

Unternehmen
Anschrift

Datum

 

Widerspruch zur Nutzung meiner personenbezogen Daten für Direktmarketing und Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte sperren Sie die personenbezogenen Daten, die Sie über mich gespeichert haben, unverzüglich für das Direktmarketing und für Profilbildungen, sofern diese mit Direktmarketing verbunden sind.

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Sollten sie personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben haben, fordere ich Sie dazu auf, diese Dritten umgehend über meinen Widerspruch und die Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten zu informieren.

Ihre Bestätigung über die veranlasste Datensperrung und die Information möglicher Dritter erwarte ich innerhalb der kommenden zwei Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

 

Briefvorlage: Widerspruch gegen Datenverarbeitung

 

Absender
Anschrift

ggf. weitere Angaben wie Kundennummer oder Vertragsnummer

 

Unternehmen
Anschrift

Datum

 

Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO und Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, die Sie gespeichert haben.

Ich bin mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden, weil _____ [hier folgt die Begründung des Widerspruchs; z.B. ich mich dadurch in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt sehe. Die Gründe können sich aber auch daraus ableiten, dass die Voraussetzung gemäß Art. 6 DSGVO nicht erfüllt sind.]

Gleichzeitig fordere ich Sie dazu auf, die gespeicherten Daten zu meiner Person umgehend zu löschen. Sofern sie meine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben haben, verlange ich, auch diese Dritten über die Datenlöschung zu informieren.

Bitte bestätigen Sie mir innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich, dass sie meine Daten gelöscht und mögliche Dritte entsprechend informiert haben.

Sollten Sie meinen Löschungsverlangen nicht nachkommen, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung und um eine Erklärung, auf welche gesetzliche Grundlage Sie Ihre Entscheidung stützen. Rein vorsorglich verlange ich in diesem Fall die Sperrung meiner Daten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Das Recht auf Mitnahme der Daten

Ein neues Recht, das die DSGVO mit sich bringt, ist das Recht auf Datenmitnahme. Es soll den Wechsel zu einem anderen Anbieter vereinfachen. Möchte der Anbieter künftig beispielsweise einen anderen E-Mail-Anbieter, Streaming-Dienst, Messenger oder ein anderes soziales Netzwerk nutzen, soll das Recht auf Datenübertragbarkeit sicherstellen, dass er Kontakte, Playlists, Freunde und vergleichbare Daten mitnehmen kann.

Dafür kann er vom bisherigen Anbieter verlangen, dass dieser die Daten herausgibt, die der Verbraucher durch Einwilligung oder aufgrund einer Vertragsvereinbarung zur Verfügung gestellt hat. Sofern es technisch machbar ist, kann der Verbraucher seinen jetzigen Anbieter auffordern, diese Daten direkt an den neuen Anbieter zu übermitteln.

Ob und wie die Datenmitnahme funktionieren wird, muss die Praxis zeigen. Denn bislang gab es diese Regelung nicht. Gleichwohl muss der Anbieter den Verbraucher aber auf sein Recht auf Datenübertragung hinweisen.

Wechselt der Verbraucher, heißt das nicht zwangsläufig, dass der alte Anbieter die Daten automatisch löscht. Auch dann nicht, wenn der Verbraucher seine Daten mitnimmt. Möchte der Verbraucher, dass seine Daten gelöscht werden, muss er vielmehr sein Profil beim bisherigen Anbieter löschen. Zudem kann es notwendig sein, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

 

Das Kopplungsverbot

Neu ist auch das sogenannte Kopplungsverbot. Demnach darf der Verbraucher nicht dazu gezwungen werden, der Verarbeitung seiner Daten zuzustimmen, wenn der Vertrag auch ohne die Datenerhebung und -verarbeitung erfüllt werden kann. Der Verbraucher soll also selbst und frei entscheiden können, ob und welche seiner Daten er für welche Nutzung freigibt. Auch hier wird aber erst die Praxis zeigen, wie die Vorgabe umgesetzt wird.

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Übrigens: Der Verein Digitale Gesellschaft e.V. hat, unterstützt durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ein Info-Portal rund um die DSGVO ins Leben gerufen. Dort finden sich viele weitere Hinweise und auch Erklärvideos zu verschiedenen Themen rund um den Datenschutz.

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Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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