Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Bei einem bestehenden Versicherungsvertrag liegt im Normalfall einmal jährlich eine Beitragsrechnung für die nächste Laufzeit im Briefkasten. Kündigt der Versicherer in so einer Beitragsrechnung eine Anhebung der Versicherungsprämie an, ist das zwar nicht unbedingt erfreulich, aber auch kein Grund, sich zu ärgern. Denn der Versicherungsnehmer kann den Vertrag wegen der angekündigten Beitragserhöhung kündigen.

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Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen - Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Möglich ist das deshalb, weil eine gestiegene Prämie bei gleichbleibendem Leistungsumfang ein Sonderkündigungsrecht auslöst.

Möchte der Versicherungsnehmer dieses Sonderkündigungsrecht nutzen, muss er allerdings ein paar Kleinigkeiten beachten.

Wir haben in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund um die Kündigung einer Versicherung nach einer Beitragserhöhung zusammengestellt:

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen von Versicherungsverträgen

Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist keine Entscheidung für die Ewigkeit. Denn der Versicherungsnehmer vereinbart die Versicherung für eine bestimmte Laufzeit. Meist beträgt diese Laufzeit ein Jahr.

Es gibt zwar auch Versicherungen, die sehr viel länger laufen. Dazu gehören zum Beispiel die Lebens- und die private Rentenversicherung. Oder der Versicherungsnehmer entscheidet sich für einen Drei-, Fünf- oder Zehn-Jahres-Vertrag, weil er dadurch von einem Rabatt profitieren kann.

Der Großteil der üblichen Versicherungen in einem Haushalt hat aber eine einjährige Vertragslaufzeit. Möchte der Versicherungsnehmer so eine Versicherung gar nicht mehr fortführen oder den Anbieter wechseln, kann er kündigen. Dabei ist eine Kündigung immer zum Ablauf, also zum Ende einer Vertragslaufzeit, möglich.

Begründen muss der Versicherungsnehmer die Kündigung nicht. Allerdings muss er die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Je nach Versicherung beläuft sich die Kündigungsfrist auf einen oder drei Monate.

Verpasst der Versicherungsnehmer die Frist, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um eine weitere Laufzeit und ein Ausstieg ist erst wieder zum Ende der nächsten Laufzeit möglich.

Weil eine Kündigung zum Ablauf die reguläre Form für die Beendigung des Vertrags ist und der Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist einhält, wird auch von einer fristgerechten oder ordentlichen Kündigung gesprochen.

Eine Art Gegenstück dazu ist die außerordentliche Kündigung, bei der der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht nutzt. Damit kommt er schneller aus dem Vertrag, weil er im Prinzip außer der Reihe kündigt.

Bei Versicherungen ergibt sich das Sonderkündigungsrecht zum Beispiel nach einem Schadensfall. Dabei spielt keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert oder die Leistung verweigert hat und wie zufrieden der Versicherungsnehmer mit der Abwicklung war.

Vielmehr führt allein der Eintritt eines Versicherungsfalls zum Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer hat dann einen Monat lang Zeit, um den Versicherungsvertrag zu beenden. Dieses Recht hat übrigens auch der Versicherer.

Ein anderer Grund, der dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht einbringt, ist die Ankündigung einer Beitragserhöhung.

Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – die Voraussetzungen

Versicherungsverträge sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Was für die Kündigung nach einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags gilt, ergibt sich aus § 40 VVG. Demnach kann der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Versicherer

  • die Prämie bei gleichbleibendem Versicherungsumfang anhebt oder

  • den Versicherungsumfang bei gleichbleibendem Beitrag reduziert.

Allerdings darf der Versicherungsnehmer die Beitragserhöhung natürlich nicht selbst verursacht haben.

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Ein Beispiel:

Nachdem der Versicherungsnehmer einen Autounfall hatte, hat seine Kfz-Versicherung den Schaden reguliert. Anschließend wurde der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, die eine höhere Prämie zur Folge hat.

Obwohl der Beitrag dadurch steigt, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht wegen der angehobenen Prämie kündigen. Denn der neue Beitrag begründet sich in seinem Schadensfall. Eine Sonderkündigung käme deshalb auch nur wegen des Versicherungsfalls in Betracht, aber eben nicht wegen der Beitragserhöhung.

Sieht der Versicherungsvertrag eine Dynamik vor, durch die der Versicherer die Prämie regelmäßig anpasst, ist das ebenfalls keine Beitragserhöhung, die eine außerordentliche Kündigung begründet. Gleiches gilt, wenn die Prämie steigt, weil der Gesetzgeber die Versicherungssteuern anhebt.

Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – die Frist

Gemäß § 40 VVG muss der Versicherer den Versicherungsnehmer über die höhere Prämie in der kommenden Vertragslaufzeit informieren. Dabei muss die Mitteilung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des neuen, höheren Beitrags erfolgen.

Außerdem muss der Versicherer in dem Schreiben darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer wegen der Beitragserhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Sobald der Versicherungsnehmer die Ankündigung der höheren Prämie erhalten hat, hat er einen Monat lang Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht also einen Monat lang, gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung des Versicherers.

Kündigen kann der Versicherungsnehmer entweder mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Termin. Wirksam wird die Kündigung aber frühestens ab dem Datum, ab dem der geänderte Beitrag fällig wäre. Meistens wird das der Beginn der nächsten Vertragslaufzeit sein.

Grundsätzlich sollte sich der Versicherungsnehmer die jährliche Beitragsrechnung aufmerksam durchlesen. In einem der letzten Abschnitte weist der Versicherer nämlich auf das Sonderkündigungsrecht hin. Dort ist auch die Frist für eine Kündigung wegen der Beitragserhöhung noch einmal angegeben. Die Adresse, an die die Kündigung zu richten ist, steht hier ebenfalls.

Im 2. Teil nehmen wir uns die Kündigung als solches vor. Außerdem zeigen wir eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

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