Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil
Angefangen bei der Kfz-Versicherung über die Haftpflicht- und Hausratversicherung bis hin zur Rechtschutz-, Unfall- oder Gebäudeversicherung: In jedem Haushalt gibt es diverse Versicherungsverträge. Einige davon sind unumgänglich, andere in erster Linie eine freiwillige Absicherung. Wie alle Unternehmen brauchen auch die Versicherer Kunden. Aus diesem Grund bringen sie regelmäßig neue Tarife auf den Markt. Wer die Angebote immer mal wieder vergleicht, kann durch einen Wechsel deshalb oft bares Geld sparen.
Aber natürlich kann es genauso andere Ursachen haben, wenn sich der Versicherungsnehmer dazu entschließt, einen Versicherungsvertrag zu beenden. Weil er die Versicherung gar nicht mehr braucht oder weil er den Versicherungsschutz künftig über eine Partnerpolice nutzen kann, zum Beispiel. Daneben kann eine angekündigte Beitragserhöhung der Auslöser sein.
Teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer mit, dass die Prämie für die kommende Laufzeit bei gleichbleibenden Leistungen steigt, ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht. Durch dieses Sonderkündigungsrecht kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von einer einmonatigen Frist auflösen. Ein paar Kleinigkeiten muss er aber beachten.
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zu diesem Thema zusammengestellt. Dabei ging es im 1. Teil neben grundsätzlichen Infos zur Kündigung von Versicherungsverträgen darum, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen der Versicherungsnehmer eine Versicherung wegen einer Beitragserhöhung kündigen kann.
Jetzt, im 2. Teil, nehmen wir uns die Kündigung als solches vor:
Inhalt
Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – das Kündigungsschreiben
Ein Versicherungsvertrag muss grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Das gilt bei einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung genauso wie bei einer Sonderkündigung wegen einer Beitragserhöhung. Die Kündigungserklärung kann der Versicherungsnehmer aber ruhig kurz und einfach halten.
Es genügt, wenn er den Versicherungsvertrag benennt und erklärt, dass er infolge der angekündigten Beitragserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Ein konkretes Datum, wann der Vertrag enden soll, muss der Versicherungsnehmer nicht angeben. Kündigt er mit sofortiger Wirkung, wird die Kündigung ab dem Termin wirksam, ab dem der neue Beitrag fällig wäre. Und in den meisten Fällen wird das ohnehin der Beginn der nächsten Vertragslaufzeit sein. Ansonsten kann der Versicherungsnehmer einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Auch den Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung kann er sich sparen. Hat er den Versicherer dazu ermächtigt, die fälligen Beiträge vom Konto abzubuchen, ist das Lastschriftmandat an den Versicherungsvertrag gekoppelt. Endet der Vertrag, erlischt die dazugehörige Einzugsermächtigung ganz automatisch.
Wie schon erwähnt, ist eine schriftliche Kündigung notwendig. Allerdings ist im Normalfall nur die Textform gefordert. Im Unterschied zur Schriftform kommt die Textform ohne eigenhändige Unterschrift aus. Aus diesem Grund kann der Versicherte seine Kündigung auch per E-Mail, als Fax oder über ein Online-Formular auf der Webseite des Versicherers übermitteln.
Trotzdem lieber auf dem Postweg!
Auch wenn die Kündigung elektronisch verschickt werden kann, empfehlen wir den Versand als Einwurf-Einschreiben. Hintergrund hierzu ist, dass der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen muss, dass die Kündigung den Versicherer innerhalb der Frist erreicht hat, falls dieser etwas anderes behaupten sollte. Diesen Nachweis kann der Versicherungsnehmer durch den Beleg vom Einschreiben führen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Versicherungsnehmer zuerst per E-Mail, Fax oder Onlineformular kündigt. Bestätigt der Versicherer die Kündigung, ist alles in Ordnung. Lässt die Kündigungsbestätigung hingegen auf sich warten, kann der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist sicherheitshalber noch ein Schreiben per Post hinterherschicken.
Dass wir ein Einwurf-Einschreiben empfehlen, hat den Grund, dass der Briefträger dieses Schreiben in den Briefkasten einwirft. Und weil er auch das Datum vermerkt, gilt der Brief an diesem Tag als zugestellt.
Bei einem herkömmlichen Einschreiben ist das anders. Hier muss der Empfänger den Empfang quittieren. Doch das setzt voraus, dass der Briefträger jemanden im Büro des Versicherers antrifft. Andernfalls kann er den Brief nicht zustellen und nimmt ihn wieder mit.
Ein Mitarbeiter des Versicherers muss das Schreiben dann abholen. Erst mit der Abholung ist die Kündigung zugestellt. Dauert das aber ein paar Tage, ist die Frist für eine Sonderkündigung möglicherweise abgelaufen. Für den Versicherungsnehmer würde das bedeuten, dass er den Vertrag samt höherer Prämie bis zum Ende der nächsten Vertragslaufzeit behalten muss.
Gibt es nur eine Postfach-Adresse, erübrigt sich ein Einschreiben gegen Empfangsbestätigung ohnehin. Ein Postfach kann schließlich nicht quittieren, dass es den Brief entgegengenommen hat. Folglich würde der Brief früher oder später zum Versicherungsnehmer zurückkommen.
Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – eine Briefvorlage
Damit bei der Kündigung auch wirklich nichts schiefgeht, haben wir jetzt noch ein Muster als Formulierungshilfe vorbereitet:
Versicherungsnehmer
Anschrift
Versicherungsunternehmen
Anschrift
Datum
Kündigung der (Versicherungsart und Tarif)
Policen- oder Vertragsnummer: ________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Beitragsrechnung vom … haben Sie eine Erhöhung der Versicherungsprämie für die nächste Vertragslaufzeit angekündigt.
Aus diesem Grund mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige hiermit den oben genannten Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung.
Bitte lassen Sie mir in den kommenden Tagen eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zukommen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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