Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil
Ein Umzug ist ein großer Schritt, durch den sich vieles ändert. Das vertraute Umfeld wird verlassen und es gilt, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und einzuleben. Doch nicht nur die Wege und die Nachbarschaft sind jetzt anders, sondern auch die eigene Anschrift. Neben den vielen Aufgaben, die ein Umzug ohnehin schon mit sich bringt, stehen deshalb Behördengänge und Schreibarbeit auf dem Programm.
Denn um weiterhin erreichbar zu sein, müssen diverse Stellen über die neue Adresse informiert werden. Um hier ein bisschen Hilfestellung zu bieten, geben wir in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund um die Adressänderung. Dabei ging es im 1. Teil darum, wer alles benachrichtigt werden sollte.
Jetzt, im 2. Teil, kümmern wir uns um das Wie:
Inhalt
So kann die Adressänderung mitgeteilt werden
Beim Einwohnermeldeamt und der Zulassungsstelle ist ein persönlicher Besuch unumgänglich. Im Unterschied dazu lässt sich die Mitteilung über die neue Anschrift bei den meisten anderen Stellen bequem von Zuhause aus erledigen. Eine bestimmte Form ist dafür nicht vorgeschrieben.
Es ist also nicht unbedingt notwendig, klassische Briefe an die einzelnen Vertragspartner zu verschicken. Stattdessen kann die Benachrichtigung auf digitalen Wegen erfolgen.
Bei einigen Unternehmen kann sich der Kunde in den Kundenbereich auf der Internetseite einloggen und anschließend die Adressdaten, die in seinem Konto hinterlegt sind, ändern. Teilweise gibt es für die Adressänderung sogar eine eigene Eingabemaske. Andere Vertragspartner kann der Kunde über das Kontaktformular anschreiben.
Ansonsten kann der Umgezogene eine kurze Mitteilung aufsetzen und diese anschließend per E-Mail oder Fax verschicken. Auch eine Postkarte ist eine Möglichkeit. Sie eignet sich vor allem für die Familie und die Freunde, die so nebenbei auch gleich einen netten Gruß erhalten.
Aber: Keine Sorge!
Wer umgezogen ist, muss seiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt zeitnah nachkommen. Auch die Ummeldung des Fahrzeugs und die Benachrichtigung der Stellen, die das Einkommen sichern, sollten zügig erfolgen.
Gleiches gilt für die Bank und die wichtigsten Versicherungen. Bei den anderen Vertragspartnern reicht es hingegen aus, wenn sie nach und nach über die neue Anschrift informiert werden.
Und es gibt ein paar Stellen, die gar keine Benachrichtigung brauchen. Dazu gehört zum Beispiel die Kirchengemeinde. Meldet sich ein Mitglied einer kirchlichen Gemeinschaft beim Einwohnermeldeamt an, leitet das Amt die Anmeldung nämlich automatisch an die Kirchengemeinde weiter, die für den Wohnort zuständig ist und der das Mitglied künftig angehört.
Auch das Finanzamt kann warten. Denn spätestens mit der nächsten Steuererklärung erfährt es ohnehin die neue Anschrift. Wer aber zum Beispiel als Unternehmer oft mit dem Finanzamt zu tun hat oder eine Steuerrückerstattung erwartet, sollte seinem bisherigen Finanzamt Bescheid geben.
Vorlage: Die neue Adresse mitteilen
Wie schon erwähnt, reicht eine kurze, formlose Mitteilung aus, um über die neue Anschrift zu informieren. Ratsam dabei ist, einen Musterbrief zu erstellen und als Briefvorlage zu speichern.
Wenn dann eine Benachrichtigung verschickt werden soll, müssen nur die Empfängerdaten ergänzt werden. Anschließend kann der Brief direkt ausgedruckt, als Fax verschickt oder in eine E-Mail oder ein Online-Formular kopiert werden.
Und die Vorlage kann in etwa so aussehen:
Name
neue (!) Anschrift
Empfänger
Anschrift
Datum
Mitteilung über neue Anschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch meinen Umzug hat sich meine Adresse geändert. Ab sofort lautet die neue Anschrift:
Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Unter der bisherigen Adresse (Straße, Ort) bin ich nicht mehr erreichbar. Daher bitte ich, die Daten in Ihren Unterlagen entsprechend abzuändern. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Den Nachsendeservice der Post nutzen
Im Laufe der Zeit wird der Umgezogene die meisten Vertrags- und Ansprechpartner selbst darüber informiert haben, dass er umgezogen ist und nun eine neue Anschrift hat. Aber es kann passieren, dass er eben doch noch den einen oder anderen übersehen hat. Eine sinnvolle Lösung ist deshalb, auf den Nachsendeservice der Post zurückzugreifen.
Ein Nachsendeauftrag kann online oder vor Ort in einer Postfiliale erteilt werden. Als Laufzeit stehen sechs, zwölf und 24 Monate zur Auswahl. Während der Laufzeit leitet die Post Briefe und andere Sendungen, die an die alte Anschrift adressiert sind, an die neue Adresse um.
Dieser Service kostet zwar eine Gebühr. Aber es geht keine Post verloren und anhand der nachgesendeten Briefe kann der Empfänger nachvollziehen, wen er vergessen hatte.
Ein weiterer Service der Post ist eine kostenfreie Umzugsmitteilung. Dafür meldet sich der Umgezogene online an und trägt seine neue Anschrift in eine Datenbank ein. Größere Unternehmen wie Versandhäuser, Versicherungen und Banken, denen die bisherige Anschrift bekannt ist, bekommen beim Abgleich der Daten dann automatisch die Info über die neue Adresse.
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