Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief

Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief

Der Versicherungsvertrag ist gerade unterschrieben. Doch dann stellt sich heraus, dass der Abschluss ein bisschen zu voreilig war. Zum Beispiel, weil sich die Versicherung als ziemlich teuer entpuppt und ein anderer Versicherer einen vergleichbaren Versicherungsschutz zu besseren Konditionen anbietet.

Anzeige

Eine Versicherung widerrufen - Infos und Musterbrief

Oder weil sich der Versicherte die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lässt und dabei zu der Erkenntnis kommt, dass die Versicherung seinen Bedarf nicht deckt oder er sie gar nicht braucht.

So etwas kann passieren. Und auch wenn die Situation vielleicht etwas ärgerlich ist, ist alles halb so wild. Denn der Versicherte hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Nur muss er dabei sowohl Fristen als auch formale Vorgaben beachten.

Wir haben die wichtigsten Infos zum Widerruf einer Versicherung zusammengestellt:

Die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf eines Versicherungsvertrags

Bei Verträgen gilt eigentlich der Grundsatz, dass sie zu erfüllen sind. Bei einem Versicherungsvertrag ist das aber ein bisschen anders. Der Gesetzgeber räumt nämlich die Möglichkeit ein, den Vertragsabschluss noch einmal zu überdenken.

Das Widerrufsrecht für die Versicherung ist in § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Demnach kann der Versicherungsnehmer den geschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Bei einer Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Das ergibt sich aus § 152 VVG.

Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Versicherungsnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen vom Versicherer bekommen hat.

Zu diesen Unterlagen zählen

  • der Versicherungsschein,

  • die Vertragsbestimmungen,

  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und

  • die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht.

Ab dem Moment, in dem der Versicherer diese Dokumente zur Verfügung stellt, läuft die Frist für einen Widerruf. Der Versicherungsnehmer hat ab dann zwei Wochen lang Zeit, um sich zu überlegen, ob er bei dem Vertrag bleibt oder doch zurücktritt.

Den Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen bekommen hat, muss übrigens der Versicherer erbringen.

Wann ein Widerruf ausgeschlossen ist

Das Widerrufsrecht schließt grundsätzlich alle Arten von Versicherungsverträgen ein. Es gibt nur zwei Ausnahmen:

  • Versicherungen mit einer Laufzeit unter einem Monat
  • Versicherungen, die ein Großrisiko gemäß 210 Abs. 2 VVG abdecken

Solche Versicherungen können nicht widerrufen werden. Eigentlich ist ein Widerruf außerdem bei

  • einem Versicherungsvertrag mit einer vorläufigen Deckungszusage, wie sie zum Beispiel bei einer Kfz-Versicherung üblich ist,

  • und einem Vertrag mit einer Pensionskasse

ausgeschlossen. Eigentlich deshalb, weil bei diesen beiden Versicherungen nur dann kein Widerruf möglich ist, wenn der Vertrag direkt und persönlich bei einem Versicherungsvertreter zustande kommt.

Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag hingegen im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes gemäß § 312c BGB, kann er zurücktreten. Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung online, per E-Mail oder telefonisch abschließt.

Hat der Versicherungsnehmer vereinbart, dass der Versicherungsschutz schon vor Ablauf der Widerrufsfrist bestehen soll, ändert das am Widerrufsrecht nichts.

Dieser Fall ist gegeben, wenn der Versicherte eine Versicherung abschließt, deren Laufzeit zum Beispiel gleich am nächsten Tag beginnt. Dann greift der Versicherungsschutz schon, obwohl die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Tritt der Versicherte dann doch noch zurück, muss er aber die anteilige Versicherungsprämie für die Tage bezahlen, in denen der Versicherungsschutz bestand.

Die formalen Vorgaben für den Widerruf einer Versicherung

Der Widerruf eines Versicherungsvertrags muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass der Vertrag schriftlich widerrufen werden muss. Im Unterschied zur Schriftform ist bei der Textform aber keine handschriftliche Unterschrift im Original notwendig.

Aus diesem Grund kann der Versicherungsnehmer seinen Widerruf auch per E-Mail, als Fax oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Versicherers erklären.

Wichtig ist außerdem, dass der Versicherungsnehmer die Widerrufsfrist wahrt. Maßgeblich dabei ist, dass der Versicherte den Widerruf rechtzeitig abschickt.

Anders als zum Beispiel bei einer Kündigung zählt also nicht, wann die Widerrufserklärung beim Versicherer eingeht. Stattdessen ist entscheidend, dass der Versicherte die Erklärung innerhalb der Frist losschickt.

Generell ratsam ist, eine belegbare Versandart zu wählen. Denn im Zweifel muss der Versicherte nachweisen, dass er den Widerruf rechtzeitig erklärt hat. Und das ist mit einem Beleg wie einem Sendebericht vom Fax oder einem Einlieferungsbeleg von einem Einschreiben leicht möglich.

Eine verschickte E-Mail oder die Bestätigungsseite vom Online-Formular hingegen ist kein Nachweis. Sie sagen nämlich nichts darüber aus, ob die Nachricht beim Versicherer angekommen ist und lesbar dargestellt wurde.

Die Inhalte des Widerrufs

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer über das Widerrufsrecht informieren. Und ähnlich wie Online-Händler stellen auch Versicherungen im Rahmen der Widerrufslebehrung oft ein Widerrufsformular zur Verfügung. Gibt es so ein Formular, kann es der Versicherte natürlich verwenden.

Ansonsten genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Darin muss der Versicherte nur erklären, dass er vom Vertrag zurücktritt. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Damit der Widerruf schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, sollte der Versicherte in seinem Schreiben aber unbedingt folgende Angaben machen:

  • vollständiger Name samt Anschrift

  • genaue Bezeichnung des Versicherungstarifs

  • Nummer des Versicherungsscheins und Kundennummer, sofern vorhanden

  • Datum des Vertragsabschlusses

Sinnvoll ist auch, den Versicherer um eine Bestätigung des Widerrufs zu bitten. Sobald die Bestätigung vorliegt, weiß der Versicherungsnehmer nämlich, dass sich der Vertrag erledigt hat.

Ein ausdrücklicher Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung ist hingegen nicht notwendig.

Denn die Ermächtigung zum Einzug der Versicherungsprämien ist an den Vertrag geknüpft. Wird der Vertrag rückgängig gemacht, fällt auch die Grundlage für die Einzugsermächtigung weg. Damit ist sie ohnehin nichtig.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Änderung der Bankverbindung mitteilen - Infos und Musterbrief, 1. Teil

Musterbrief: Eine Versicherung widerrufen

Wie schon erwähnt, genügt eine kurze Erklärung für einen wirksamen Widerruf.

Hier eine Vorlage als Formulierungshilfe:

Versicherungsnehmer
Adresse

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Datum

Widerruf des Versicherungsvertrags vom …

Versicherungstarif: ____________________

Policennummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und trete fristgerecht vom oben genannten Versicherungsvertrag zurück.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf in den kommenden Tagen. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Unterschrift

Anwalt Vertragsrecht in Ihrer Nähe

Mehr Ratgeber, Tipps, Vorlagen und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


vorlagen anleitungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen