Brief nicht angekommen – was tun? 2. Teil
Digitale Medien haben den klassischen Brief zwar in vielen Bereichen abgelöst. Trotzdem transportiert die Deutsche Post nach wie vor jeden Tag rund 57 Millionen Briefe. Denn es gibt einfach Unterlagen, Dokumente und andere Dinge, die sich elektronisch nicht verschicken lassen. Bei der enormen Vielzahl an Sendungen ist unvermeidbar, dass gelegentlich etwas schiefgeht.
Briefe, die unterwegs verloren gehen, beschädigt werden oder aus anderen Gründen nie beim Empfänger ankommen, sind zwar klar in der Unterzahl. Nur nutzt das dem Absender wenig, wenn ausgerechnet sein Brief betroffen ist.
Auf der anderen Seite ist nicht ausgeschlossen, dass der Brief doch noch auftaucht. In einem zweiteiligen Ratgeber zeigen wir, was der Absender unternehmen kann, wenn sein Brief nicht angekommen ist. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, ab wann ein Brief überhaupt als verloren gilt und welche Maßnahmen sich auf der Suche nach der Sendung als erstes anbieten.
Hier ist der 2. Teil!:
Inhalt
Wie kann der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen?
Eine Briefsendung gilt erst als verloren, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt und ihr Verbleib unbekannt ist. Der Absender braucht also etwas Geduld. Fehlt nach Ablauf der 20-Tages-Frist noch immer jede Spur vom Brief, kann der Absender einen sogenannten Nachforschungsauftrag stellen.
Wie der Name schon andeutet, beauftragt er die Post dadurch, nachzuforschen, wo die Sendung abgeblieben ist.
Ein Nachforschungsauftrag ist sowohl für normale, unversicherte Briefe als auch für Einschreiben möglich. Die Suche nach der Briefsendung kann der Absender online beauftragen. Dafür gibt es auf der Webseite der Post ein Formular, das der Absender online ausfüllen und übermitteln kann.
Das gleiche Formular kann der Absender auch verwenden, wenn die Sendung unterwegs beschädigt wurde oder ohne Inhalt angekommen ist.
Auf der Internetseite gibt es außerdem die Rubrik “Hilfe”. Hier werden häufige Fragen rund um den Briefversand beantwortet. Die Ansprechpartner für Geschäftskunden und die Sparten E-Post sowie International sind dort ebenfalls aufgeführt.
Möchte der Absender das Online-Formular nicht nutzen, kann er sich telefonisch an den Kundenservice der Post wenden. Die Servicezentrale hat die Telefonnummer 0228 4333112 und ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr, an Samstagen bis 14 Uhr erreichbar.
Liegt der Nachforschungsauftrag vor, sucht die Post nach dem verschollenen Brief. Bei einer normalen Briefsendung ist das zwar nicht ganz einfach. Denn auf dem Weg vom Absender zum Empfänger durchläuft ein Brief mehrere Sortierzentren.
Doch im Unterschied zu einem Einschreiben oder einer anderen versicherten Sendung wird ein Standardbrief dabei nicht gescannt. Deshalb weiß die Post nicht genau, an welchem Standort die letzte Registrierung erfolgte.
Trotzdem können die Nachforschungen ein gutes Ende nehmen. Das liegt daran, dass herrenlose Briefe und Sendungsinhalte zentral im Servicecenter Marburg erfasst werden. Die Mitarbeiter dort dürfen Sendungen sogar öffnen, um Angaben über den Absender und den Empfänger herauszufinden.
Ein Nachforschungsauftrag ist kostenfrei. In einem Zeitrahmen von ungefähr sechs Wochen benachrichtigt die Post den Absender dann darüber, ob die Suche erfolgreich war.
Übrigens:
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass nur der Absender die Nachforschung in Auftrag geben kann. Zwar ist der Absender der Vertragspartner des Versandsunternehmens. Denn weil er den Brief eingeliefert und das Porto bezahlt hat, hat er damit den Transport in Auftrag gegeben. Doch das heißt nicht, dass der Empfänger nicht veranlassen kann, dass die Post nach einem für ihn bestimmten Brief sucht.
In welcher Höhe haftet die Post für einen verlorenen Brief?
Normale Briefe sind nicht versichert. Kommt ein Standardbrief gar nicht, beschädigt oder ohne Inhalt an, hat der Absender deshalb auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Post haftet nur dann, wenn der Absender entsprechende Zusatzleistungen vereinbart hat. Bei einem Brief ist das zum Beispiel bei einem Versand als Einschreiben der Fall.
Durch diese Versandart ist der Brief bis zu einem gewissen Betrag gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der Betrag ist allerdings nicht besonders hoch. Je nach Art des Einschreibens beträgt der Haftungsumfang lediglich 20 bis 25 Euro.
Hinzu kommt, dass der Absender belegen muss, welchen Inhalt sein Brief hatte. Hat er zum Beispiel Unterlagen verschickt, ersetzt die Post bis zum Höchstbetrag die Kosten, die für die Wiederbeschaffung der Dokumente entstehen.
Folgeschäden, beispielsweise weil der Absender wegen der fehlenden Unterlagen einen Vertrag nicht abschließen konnte, sind nicht abgedeckt.
Und: Bargeld ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hat der Absender eine Glückwunschkarte verschickt und als Geschenk Geld beigelegt, hat er also Pech gehabt, wenn die Karte nicht oder ohne Geld beim Empfänger ankommt.
Möchte der Absender Geld, Gutscheine, Tickets und ähnliche Werte verschicken, sollte er auf den sogenannten Wertbrief zurückgreifen. Das Porto für einen Wertbrief ist zwar recht teuer.
Aber dafür ist der Inhalt versichert. Gleichzeitig ist der Haftungsbetrag deutlich höher als bei einem Einschreiben. Sollte der Brief verloren gehen, bekommt der Absender dadurch wenigstens den Verlust erstattet.
Ist der Versand als Einschreiben sicherer als bei einem normalen Brief?
Einschreiben und Standardbriefe nehmen identische Wege. Sie durchlaufen die gleichen Sortierzentren und es gibt keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Die Gefahr, dass ein Einschreiben sein Ziel nicht, mit Verspätung oder beschädigt erreicht, ist deshalb letztlich genauso hoch wie bei einem einfachen Standardbrief.
Allerdings kann die Post gezielter nach einem Einschreiben suchen. Denn einem Einschreiben wird eine Sendungsnummer zugeteilt. Da diese Nummer unterwegs gescannt wird, hat die Post einen Anhaltspunkt, wo das Einschreiben zuletzt aufgetaucht ist. Gleichzeitig kann der Absender den Weg des Briefes über die Sendungsnummer nachvollziehen.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Zustellung des Einschreibens dokumentiert ist. Der Absender hat damit zwar strenggenommen nur einen Beleg dafür, dass sein Brief beim Empfänger angekommen ist.
Ob der Inhalt vollständig war, ist nicht belegt. Trotzdem weiß der Absender zumindest, dass die Sendung ihr Ziel erreicht hat. Und bei Schreiben wie zum Beispiel Kündigungen, bei denen das Eingangsdatum zählt, kann das sehr hilfreich sein.
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Thema: Brief nicht angekommen – was tun? 2. Teil
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