Den Stromanbieter wechseln – Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 1

Den Stromanbieter wechseln – Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 1

Mit dem Strom ist es ähnlich wie im Mobilfunk, bei Versicherungen oder den Angeboten für Internet und Festnetz: Um neue Kunden zu gewinnen, bringen die Anbieter regelmäßig neue, günstige Tarife auf dem Markt.

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Den Stromanbieter wechseln - Infos, Tipps und Briefvorlage, Teil 1

Für den Verbraucher kann es sich deshalb auszahlen, seinen Stromvertrag zu überprüfen. Denn durch einen Wechsel des Stromanbieters lässt sich oft Geld sparen.

Dabei ist es gar nicht so kompliziert, den Stromversorger zu wechseln. Vieles regeln der neue und der alte Stromlieferant nämlich unter sich. Und der Verbraucher muss auch keine Angst haben, dass er auf einmal ohne Strom dasteht. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die der Verbraucher wissen und beachten muss.

In einem mehrteiligen Beitrag haben wir alle wichtigen Infos und Tipps zum Wechsel des Stromanbieters zusammengestellt. Und eine Briefvorlage für die Kündigung haben wir ebenfalls vorbereitet:

Kann sich der Verbraucher den Stromversorger überhaupt aussuchen?

Als Mieter hat der Verbraucher beim Gasversorger meist keine freie Wahl. Denn in aller Regel hat der Vermieter einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen, der für das ganze Haus gilt. Und auch was den Wasserversorger angeht, muss sich der Verbraucher mit dem örtlich zuständigen Unternehmen zufriedengeben.

Beim Strom sieht die Sache anders aus. Hier entscheidet der Verbraucher nämlich immer selbst, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen will.

Ob der Verbraucher zur Miete oder im Eigenheim wohnt, spielt dabei keine Rolle. Weil der Verbraucher selbst einen Vertrag mit dem Stromversorger schließt, bestimmt er auch alleine darüber, wer sein Vertragspartner wird.

Was sind mögliche Gründe für einen Wechsel des Stromanbieters?

Für einen Wechsel des Stromanbieters kann es verschiedene Gründe geben. Sicherlich sind die Kosten ein maßgeblicher Aspekt. Aber auch der Service kann ins Gewicht fallen.

So kann gut sein, dass der Verbraucher gerne umfangreichere Dienstleistungen hätte. Möglicherweise ist er auch mit Dingen wie der Abrechnungsmethode oder der Erreichbarkeit seines jetzigen Stromversorgers unzufrieden.

Ein weiterer Punkt kann der Umweltgedanke sein. Vielleicht ist dem Verbraucher ein Anliegen, in Zukunft Ökostrom zu nutzen. Daneben kann die Unternehmensphilosophie eine Rolle spielen.

Denn die Stromunternehmen finanzieren mit ihren Einnahmen nicht nur die Energieerzeugung, sondern stecken das Geld auch in Investitionen, soziale Projekte, gesellschaftliches Engagement und andere Unternehmungen.

Durch den Abschluss eines Stromvertrags kann sich der Verbraucher deshalb indirekt an den Aktivitäten des Anbieters beteiligen.

Wie groß ist die mögliche Ersparnis bei einem Stromanbieter-Wechsel?

Wie viel Geld der Verbraucher bei einem Wechsel sparen kann, hängt zum einem von dem Strompreis ab, den er aktuell bezahlt. Zum anderen spielt der Stromverbrauch eine Rolle. Generell ist es dann so, dass der Verbraucher umso mehr von einem kostengünstigen Tarif profitiert, je mehr Strom er verbraucht.

Die größte Ersparnis winkt in aller Regel beim ersten Wechsel. Denn wenn der Verbraucher bisher noch nie den Stromversorger oder den Stromtarif gewechselt hat, wird er meist in der Grundversorgung sein.

Und in der Grundversorgung sind die Preise am höchsten. Wechselt der Verbraucher aus der Grundversorgung in einen anderen Stromtarif, ist mitunter eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.

Bei späteren Wechseln sind die Preisunterschiede meist deutlich kleiner. Trotzdem sollte der Verbraucher regelmäßig prüfen, wie gut sein Tarif noch abschneidet. Gerade um Neukunden werben die Stromanbieter nämlich oft mit attraktiven Angeboten.

Außerdem kann sich der Verbraucher eventuell einen Wechselbonus sichern und so seine Kosten reduzieren. Und nicht zuletzt ist möglich, dass die Strompreise zwischenzeitlich gesunken sind, der Stromversorger den Preisvorteil aber nicht an seine Kunden weitergibt.

Andererseits muss es nicht immer gleich ein Wechsel des Stromanbieters sein. Denn fast jeder Stromversorger hat mehrere Tarifmodelle im Angebot.

Vielleicht ist darunter ja ein neuer, attraktiver Tarif. So kann sich der Verbraucher bessere Konditionen sichern und gleichzeitig bei seinem vertrauten Versorger bleiben.

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Wann ist der Verbraucher welche Art von Stromkunde?

Bevor sich der Verbraucher damit beschäftigen kann, den Stromanbieter zu wechseln, muss er erst einmal geklärt haben, welche Art von Stromkunde er überhaupt ist. Davon hängen nämlich die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfrist ab.

Dabei kommen beim Strom drei Möglichkeiten in Frage:

Haushaltskunde in der Grundversorgung

Hat der Verbraucher mit seinem Stromversorger keinen besonderen Stromtarif vereinbart, wird er zu den sogenannten Allgemeinen Preisen als Haushaltskunde in der Grundversorgung mit Strom beliefert.

Dieser Fall ist zum Beispiel gegeben, wenn der Verbraucher nach dem Umzug in eine neue Wohnung Strom nutzt, ohne dass er dafür einen Energieliefervertrag abgeschlossen hat. Gleiches gilt, wenn sich der Verbraucher zwar beim örtlichen Grundversorger anmeldet, aber keinen speziellen Stromtarif auswählt.

Der örtliche Grundversorger ist der Stromanbieter, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom beliefert. Oft sind das die örtlichen Stadtwerke. Die Bedingungen für die Grundversorgung sind in der Verordnung über die Strom-Grundversorgung, kurz StromGVV, geregelt.

Als Haushaltskunde in der Grundversorgung bezahlt der Verbraucher im Normalfall die höchsten Strompreise. Dafür ist aber ein schneller Anbieterwechsel möglich. Denn den Stromvertrag kann der Verbraucher jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

Aber Achtung: Auch die Grundversorger bieten Sondertarife an. Hat der Verbraucher einen Sondertarif vereinbart, ist er kein Haushaltskunde in der Grundversorgung mehr. Dass sein Vertragspartner der örtliche Grundversorger ist, ändert daran nichts.

Sonderkunde

Hat der Verbraucher mit dem Grundversorger oder einem alternativen Stromanbieter einen Sondertarif vereinbart, ist er ein sogenannter Sonderkunde. Für das Vertragsverhältnis gelten dann die Bedingungen, die im Stromvertrag festgelegt sind.

In einem Sondertarif sind die Preise in aller Regel niedriger als in der Grundversorgung. Allerdings hat der Stromvertrag eine gewisse Laufzeit, die sich in einem Rahmen zwischen zwei Wochen und 24 Monaten bewegen kann.

Während dieser Laufzeit kann der Verbraucher den Vertrag nur außerordentlich kündigen, wenn der Stromanbieter zum Beispiel die Preise erhöht oder Vertragspflichten verletzt. Eine ordentliche Kündigung während der regulären Vertragslaufzeit ist nicht möglich.

Möchte der Verbraucher zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem anderen Stromanbieter wechseln, muss er die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Sie beträgt meist einen Monat. Es gibt aber auch Stromtarife mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Kündigt der Verbraucher den Vertrag nicht oder zu spät, verlängert er sich stillschweigend um eine weitere Laufzeit. Sie kann bis zu einem Jahr betragen.

Haushaltskunde in der Ersatzversorgung

Neben der Grundversorgung und den Sondertarifen gibt es als dritte Variante noch die Ersatzversorgung. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn die Versorgungslage unklar ist.

Wird ein Stromanbieter beispielsweise insolvent oder treten bei einem Anbieterwechsel Schwierigkeiten auf, ist durch die Ersatzversorgung gewährleistet, dass der Strom weiterhin fließt.

Die Ersatzversorgung ist damit eine Art Notversorgung, die greift, wenn der Stromverbrauch keinem Vertrag zugeordnet werden kann. Die Kosten in der Ersatzversorgung sind genauso hoch wie in der Grundversorgung.

Dabei bleibt die Ersatzversorgung für maximal drei Monate bestehen. Ist nach Ablauf der drei Monate die Versorgungslage noch immer ungeklärt und hat der Verbraucher inzwischen auch keinen anderen Stromvertrag geschlossen, geht die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung über.

Dass sich der Verbraucher aktuell in der Ersatzversorgung befindet, teilt ihm der örtliche Grundversorger schriftlich mit. Der Verbraucher sollte dem Netzbetreiber dann möglichst zeitnah den aktuellen Zählerstand melden.

Andernfalls schätzt der Grundversorger den Verbrauch und stellt möglicherweise zu hohe Abschläge in Rechnung. Außerdem sollte sich der Verbraucher schon mal nach einem anderen Stromtarif umschauen.

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