Anpassung des Stromabschlags – Infos und Musterbrief

Anpassung des Stromabschlags – Infos und Musterbrief

Jeder, der schon einmal eine Stromrechnung in den Händen hatte, musste sich zwangsläufig auch mit dem Stromabschlag befassen. Doch vor allem wenn der Abschlag recht hoch ausfällt, tauchen gerne Fragen auf. So zum Beispiel, wie die Höhe des Abschlags zustande kommt oder ob eine Anpassung des Stromabschlags möglich ist. In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen und zeigen einen Musterbrief!

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Anpassung des Stromabschlags - Infos und Musterbrief

Was genau ist der Stromabschlag?

Der Stromabschlag ist im Prinzip eine Rate auf die jährliche Stromrechnung. Statt einmal pro Jahr die Kosten für den gesamten Stromverbrauch zu begleichen, bezahlt der Kunde in aller Regel monatliche Abschläge als Vorauszahlungen. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden die bezahlten Abschläge dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.

Wie wird der Stromabschlag ermittelt?

Bei einem laufenden Vertrag orientieren sich die monatlichen Abschläge am Energieverbrauch im Vorjahr. Dazu multipliziert der Energieversorger den Vorjahresverbrauch mit dem aktuellen Arbeitspreis und addiert den Grundpreis für ein Jahr dazu. Diesen Betrag teilt er anschließend auf zwölf Monate auf. So ergibt sich die Höhe des monatlichen Stromabschlags für den nächsten Abrechnungszeitraum.

Sind keine Daten aus dem Vorjahr vorhanden, zum Beispiel weil der Vertrag neu zustande kommt, muss der Energieversorger die Abschläge in der Höhe ansetzen, wie sie vergleichbare Kunden durchschnittlich bezahlen.

Wann darf der Energieversorger den Verbrauch schätzen?

Grundsätzlich müssen sich die Abschläge am Verbrauch orientieren. Auch die Rechnung ist dazu bestimmt, den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Energieversorger die entsprechenden Daten kennt.

Andersherum darf er in der Grundversorgung den Verbrauch nur dann schätzen, wenn

  • eine Ablesung des Zählers nicht möglich war, weil der Ableser keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden hatte.

  • der Kunde den Zählerstand nicht oder zu spät übermittelt, obwohl vereinbart war, dass er den Verbrauch selbst abliest.

  • sich der Arbeitspreis innerhalb des Abrechnungszeitraums verändert hat. In diesem Fall darf der Versorger pauschal eine zeitanteilige Berechnung durchführen.

  • der Zähler nicht richtig funktioniert oder ein falscher Rechnungsbetrag ermittelt wurde und die Fehlerquelle nicht eindeutig zu bestimmen ist.

In der Grundversorgung sind die Fälle, in denen der Stromversorger den Verbrauch schätzen darf, also recht eng gefasst. Im Unterschied dazu darf er den Verbrauch während der Ersatzversorgung immer schätzen. Die Ersatzversorgung kommt zum Tragen, wenn der örtliche Grundversorger einspringt, weil ein Wechsel des Stromversorgers nicht geklappt hat oder der eigentliche Stromversorger die Stromlieferung im Insolvenzfall einstellt.

Bei einem Sondervertrag ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter welchen Bedingungen der Stromversorger den Verbrauch schätzen darf.

Wie bezahlt der Kunde den Stromabschlag?

In den meisten Fällen leistet der Kunde monatliche Abschläge. Es gibt zwar auch Verträge, die Zahlungen in anderen Abständen vorsehen, zum Beispiel vierteljährlich, halbjährlich oder einmal pro Jahr. Solche Verträge sind aber die Ausnahme.

Die Zahlungen bucht der Stromversorger entweder per Lastschrift ab oder der Kunde überweist die Abschläge selbst.

Wie fließen die bezahlten Abschläge in die Jahresrechnung ein?

Für die Jahresabrechnung ermittelt der Energieversorger die Kosten für die verbrauchte Energie über den vergangenen Abrechnungszeitraum, also die ganze Periode seit der letzten Abrechnung. Dazu bildet er die Summe aus den Arbeitskosten für die entnommene Energie und den Grundgebühren.

Die Abschläge, die der Kunde das Jahr über bezahlt hat, werden ebenfalls addiert. Anschließend zieht der Energieversorger die Summe der Abschläge von den Gesamtkosten ab. Sofern ein Bonus vereinbart ist, wird er ebenfalls berücksichtigt.

Übersteigen die Kosten für den tatsächlichen Energieverbrauch die geleisteten Abschläge, muss der Kunde die Differenz nachzahlen. Waren seine Zahlungen höher, erstattet ihm der Energieversorger die Differenz.

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Wann und wie kann der Kunde den Stromabschlag anpassen?

Hat der Energieversorger den monatlichen Stromabschlag so angesetzt, dass er nicht zum tatsächlichen Energieverbrauch passt, kann der Kunde verlangen, dass die Abschlagshöhe korrigiert wird.

Außerdem ist eine Anpassung des Stromabschlags sinnvoll, wenn sich abzeichnet, dass der Kunde künftig deutlich mehr oder weniger Energie verbrauchen wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Familienmitglied auszieht oder sich der Haushalt andersherum vergrößert.

Die Anpassung des Abschlags verhindert, dass der Kunde mit der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erlebt und eine hohe Nachzahlung leisten muss. Sind die Abschläge zu hoch, sorgt die Anpassung dafür, dass die monatliche Belastung niedriger wird und der Kunde dem Versorger letztlich keinen zinslosen Kredit gewährt.

Um eine Anpassung des Stromabschlags vorzunehmen, muss sich der Kunde an seinen Stromversorger wenden. Das kann er schriftlich tun. Einen Musterbrief dazu zeigen wir gleich noch.

Bei vielen Stromversorgern ist es inzwischen aber auch möglich, die Anpassung online vorzunehmen. Dafür loggt sich der Kunde im Kundenportal ein und ruft den Menüpunkt auf, der sich mit den Rechnungen befasst. Anschließend kann er die Abschlagshöhe neu festlegen. In aller Regel sind dafür aber Grenzen vorgegeben. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass der Abschlag zu sehr vom Verbrauch abweicht und der Kunde durch zu niedrige Abschläge später eine hohe Nachzahlung leisten muss.

Geht der Versorger von einem Verbrauch aus, der deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweicht, kann der Kunde zunächst den aktuellen Zählerstand übermitteln. Auf dieser Basis berechnet der Versorger dann den neuen Minimal- und Maximalbetrag für den künftigen Abschlag.

Musterbrief: Anpassung des Stromabschlags

Wer den Stromabschlag nicht online anpassen möchte oder kann, kann sich schriftlich an seinen Energieversorger wenden. Als Formulierungshilfe haben wir einen Musterbrief vorbereitet:

Kunde
Anschrift

Energieversorger
Anschrift

Datum

Anpassung der monatlichen Abschläge

Kundennummer ____________________
Vertragsnummer ____________________
Zählernummer ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein derzeitiger Stromabschlag beläuft sich auf _____ Euro monatlich. Diese Abschlagshöhe stimmt jedoch nicht mit meinem tatsächlichen Verbrauch überein.

Mein Verbrauch im Vorjahr lag bei __________ kWh. Bei einem Arbeitspreis von _____ ct/kWh und einem jährlichen Grundpreis von _____ Euro ergibt das eine Summe von __________ Euro (Arbeitspreis x kWh + Grundpreis). Aufgeteilt auf zwölf Monate führt das zu einem monatlichen Abschlag von _____ Euro. Ich bitte daher, den Abschlag entsprechend anzupassen.

[Oder: Mein Verbrauch wird sich künftig verringern/erhöhen, denn _____ (z.B. ein Familienmitglied ist ausgezogen) _____. Ich bitte daher, die Abschlagshöhe anzupassen.]

Bitte lassen Sie mir in den kommenden Tagen einen korrigierten Abschlagsplan zukommen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wie oft ist eine Anpassung des Stromabschlags möglich?

In welchen Abständen der Kunde den Stromabschlag anpassen kann, hängt vom Versorger ab. Bei einigen Stromversorgern ist es möglich, den Abschlag jederzeit und beliebig oft anzupassen. Bei anderen Stromversorgern kann der Abschlag nur einmal pro Quartal abgeändert werden. Im Zweifel sollte sich der Kunde also bei seinem Stromlieferanten erkundigen.

Und: Eigenmächtig sollte der Kunde den Abschlag nicht nach unten korrigieren. Denn wenn er die Zahlungen einfach kürzt, gerät er in Rückstand. Dadurch fallen Verzugszinsen an.

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