Aus der Gewerkschaft austreten – Infos und Musterbrief
Es gibt kaum eine Branche ohne eine eigene Gewerkschaft. Eine Gewerkschaft setzt sich für die beruflichen, kulturellen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder ein. Geht es zum Beispiel um Arbeitsbedingungen oder Löhne, verhandelt die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern. Außerdem greift sie ihren Mitgliedern mit Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen, Versicherungsschutz, finanziellen Hilfen und verschiedenen anderen Leistungen unter die Arme.
Dabei ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft immer freiwillig. Kein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, Gewerkschaftsmitglied zu werden oder zu bleiben. Wer aus der Gewerkschaft austreten will, muss aber ein paar Formalitäten beachten.
Wir haben in diesem Beitrag alle wichtigen Infos zusammengestellt:
Inhalt
- 1 Welche formalen Vorgaben gelten für die Austrittserklärung?
- 1.1 Was muss in der Austrittserklärung stehen?
- 1.2 Muss das Mitglied begründen, warum es aus der Gewerkschaft austreten will?
- 1.3 Welche Kündigungsfrist muss das Mitglied einhalten?
- 1.4 Ein Wort zur außerordentlichen Kündigung
- 1.5 Musterbrief für die Austrittserklärung aus der Gewerkschaft
- 1.6
- 1.7 Ähnliche Beiträge
Welche formalen Vorgaben gelten für die Austrittserklärung?
Um Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden, ist ein Antrag notwendig. Die Gewerkschaften haben auf ihren Webseiten dazu meist entsprechende Formulare hinterlegt. Ansonsten ist der Aufnahmeantrag auch bei der zuständigen Geschäftstelle erhältlich.
Durch die Annahme des Antrags kommt ein Vertrag zwischen der Gewerkschaft und dem neuen Mitglied zustande. Die Basis für diesen Vertrag bildet die Satzung der Gewerkschaft, in der alle Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt sind. Der Eintritt in eine Gewerkschaft kann jederzeit erfolgen und die Mitgliedschaft startet dann in aller Regel mit Beginn des Folgemonats.
Möchte ein Mitglied später wieder aus der Gewerkschaft austreten, ist der Ablauf ein bisschen anders. Auch den Austritt muss das Mitglied zwar schriftlich erklären. Doch anders als beim Aufnahmeantrag stellen die Gewerkschaften dafür meist kein Formular zur Verfügung.
Außerdem muss bei der Austrittserklärung in aller Regel die Schriftform erfüllt sein. Schriftform heißt, dass das Schreiben von Hand unterschrieben sein muss.
Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Mitgliedschaft per E-Mail, Fax oder ein Kontaktformular online zu kündigen. Denn dabei würde die Original-Unterschrift fehlen.
Was muss in der Austrittserklärung stehen?
Um den Austritt aus der Gewerkschaft zu erklären, reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin muss das Mitglied lediglich angeben, dass seine Mitgliedschaft enden soll. Zu welchem Termin der Austritt erfolgen soll, muss nicht im Schreiben stehen. Es genügt, wenn das Mitglied zum nächstmöglichen Termin kündigt.
Neben dem Namen und der Anschrift sollte das Mitglied aber immer seine Mitgliedsnummer aufführen. Das stellt sicher, dass die Austrittserklärung eindeutig zugeordnet werden kann.
Die Mitgliedsnummer findet das Mitglied auf dem Mitgliedsausweis. Dieser muss übrigens entweder gleich zusammen mit der Kündigung oder nach dem Austritt zurückgegeben werden.
Der Empfänger der Austrittserklärung ist normalerweise die Geschäftsstelle, der das Mitglied angehört. Sicherheitshalber sollte das Mitglied aber einen Blick in die Satzung werfen. Darin sind die Regelungen beschrieben, die bei einem Austritt gelten.
Gewerkschaften finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Dabei werden die Beiträge in aller Regel per Lastschrift eingezogen. Die Einzugsermächtigung muss das Mitglied aber nicht extra widerrufen. Denn weil sie an die Mitgliedschaft geknüpft ist, erlischt sie mit dem Austritt automatisch.
Ratsam ist aber, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Durch die Bestätigung weiß das Mitglied nämlich, dass und wann seine Austrittserklärung wirksam wird.
Muss das Mitglied begründen, warum es aus der Gewerkschaft austreten will?
Mal ist es das Gefühl, in den Interessen nicht (mehr) richtig vertreten zu werden, mal Unzufriedenheit mit den letzten Verhandlungsrunden. Manchmal ist es die Sorge vor Nachteilen im neuen Betrieb bei einem Jobwechsel, manchmal der geplante Eintritt in eine andere Gewerkschaft.
Mitunter ist es der Beginn des Ruhestands, in anderen Fällen sind es die monatlichen Mitgliedsbeiträge: Es kann viele verschiedene Gründe geben, warum ein Mitglied der Gewerkschaft nicht mehr angehören will.
Doch was letztlich den Ausschlag gegeben hat, kann das Mitglied für sich behalten. Denn die Austrittserklärung erfolgt in aller Regel in Form einer ordentlichen Kündigung.
Und eine ordentliche, fristgerechte Kündigung erfordert keine Begründung. Natürlich kann das Mitglied erläutern, warum es austritt. Doch das ist dann freiwillig, eine Pflicht dazu besteht nicht.
Welche Kündigungsfrist muss das Mitglied einhalten?
Anders als der Beitritt zur Gewerkschaft, der jederzeit möglich ist, kann ein Austritt nur zu bestimmten Stichtagen erfolgen. Welche Termine das sind, entscheidet jede Gewerkschaft selbst. Bei den meisten Gewerkschaften kann das Mitglied immer zum Ende eines Quartals austreten. Genaue Angaben dazu stehen in der Satzung.
Abgesehen von den Stichtagen, muss das Mitglied die Kündigungsfrist berücksichtigen. Je nach Gewerkschaft bewegt sie sich in einem Rahmen zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Auch hier gibt die Satzung Aufschluss.
Wichtig ist, dass die Austrittserklärung der Gewerkschaft rechtzeitig vorliegt. Ist das Mitglied zu spät dran, kann die Mitgliedschaft erst zum nächsten Stichtag enden. Und entscheidend dafür, ob das Mitglied die Kündigungsfrist eingehalten hat, ist das Datum, an dem die Kündigung bei der Gewerkschaft eingeht.
Ein Beispiel: Das Mitglied kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals aus der Gewerkschaft austreten. Möchte das Mitglied seine Mitgliedschaft nun zum 30. Juni beenden, muss die Austrittserklärung spätestens am 31. März bei der Gewerkschaft eingegangen sein.
Kommt die Erklärung später an, ist die Kündigungsfrist für diesen Stichtag abgelaufen. Deshalb verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum nächsten Stichtag und endet erst am 30. September.
Ein Wort zur außerordentlichen Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung. Sie kann jederzeit erfolgen und fristlos erklärt werden. Voraussetzung ist aber ein schwerwiegender Grund, der so wichtig und erheblich ist, dass eine ordentliche Kündigung unzumutbar wäre.
Wann ein Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ergibt sich aus der Satzung. Die Praxis zeigt aber, dass es bestenfalls in seltenen Ausnahmen möglich ist, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft außerordentlich zu beenden.
Insgesamt ist eine ordentliche und fristgerechte Kündigung deshalb der bessere Weg. Das liegt zum einen daran, dass das Mitglied keinen Grund braucht, wenn es regulär aus der Gewerkschaft austreten will. Und zum anderen kann die Gewerkschaft eine ordentliche Kündigung nicht zurückweisen.
Musterbrief für die Austrittserklärung aus der Gewerkschaft
Möchte das Mitglied aus der Gewerkschaft austreten, genügt ein einfacher Brief. Er kann wie unsere Vorlage formuliert sein. Bevor das Mitglied die Erklärung abschickt oder bei der Geschäftsstelle seiner Gewerkschaft abgibt, sollte es aber noch einmal prüfen, ob das Schreiben unterschrieben ist. Denn ohne Unterschrift wird die Austrittserklärung nicht wirksam.
Mitglied
Anschrift
Zuständige Geschäftsstelle der Gewerkschaft
Adresse
Datum
Austrittserklärung
Mitgliedsnummer: ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich meine Mitgliedschaft in der (Name der Gewerkschaft) ordentlich und fristgerecht beende. Der Austritt erfolgt zum nächstmöglichen Termin.
Meinen Mitgliedsausweis lege ich diesem Schreiben bei. / gebe ich mit Ablauf der Mitgliedschaft unaufgefordert zurück.
Bitte lassen Sie mir in den kommenden Tagen eine schriftliche Bestätigung meiner Austrittserklärung zukommen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Thema: Aus der Gewerkschaft austreten – Infos und Musterbrief
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