Briefvorlagen Mahnung

Briefvorlagen Mahnung

„Die Zahlungsmoral ist miserabel!“ Das ist sicher etwas, was man von vielen Geschäftsleuten in diesen Tagen zu hören bekommt. Weil die wenigsten noch daran denken, sich bei der großen Anzahl an „verspäteten“ Zahlungen, weiter mit den Risiken auseinander zu setzen, wird eine Mahnung immer häufiger recht „unfreundlich“ formuliert.

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Zu einem „Inkasso-Unternehmen“ gehen jedoch noch die Wenigsten. Denn gleich ein „Inkasso-Unternehmen“ zu beauftragen steht vielfach in dem Ruf, ein „beliebtes“ Mittel der Betrügergilde zu sein. Die „klassische“ Zahlungserinnerung, die meist noch vor der ersten Mahnung verschickt wurde, gibt es aber ebenso selten.

  1. Mahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr…,leider konnten wir bislang keinen Zahlungseingang zu Ihrer Rechnung XYZ, auf unserem Konto verzeichnen. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag von xx,- Euro umgehend ohne Abzug. Sollten Sie die Zahlung inzwischen ausgeführt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Mit freundlichem Gruß

Sicher erscheint dieser Text als sehr schlicht und einfach. Allerdings kann man es sich in der Regel auch „schenken“, einen größeren „Aufwand“ mit einem Mahnschreiben zu betreiben. Für einen „besseren“ Überblick, beim Kunden, kann man jedoch noch die „Tabelle“ aus der Rechnung, in die Mahnung mit einfügen. Erhebt man zusätzlich auch weitere Mahngebühren, so müssen diese gesondert in die jeweilige Tabelle eingefügt werden.

Mindestens muss man jedoch die „Gesamtsumme“ der ursprünglichen Rechnung und die Mahngebühr in der Mahnung aufschlüsseln. Ab der zweiten Mahnung sollte man im Text zusätzlich darauf hinweisen, dass man die Zahlung bereits zum wiederholten Mal anmahnt.

Bei der dritten Mahnung gibt man dann auch an, dass das weitere Mahnverfahren an die Anwälte bzw. das Gericht übergeben wird, wenn die erteilte Zahlungsfrist nicht eingehalten wird. Gibt man dieses Mahnverfahren tatsächlich an einen Anwalt weiter, so sollte man noch eine letzte Mahnung verschicken, in der auch die Übergabe an den jeweiligen Anwalt bzw. das Gericht bekannt gegeben wird.

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