Briefvorlagen Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis, kann man wohl nicht als einfache „Briefvorlage“ ansehen und vorbereiten. Denn gerade, wenn es um die Beurteilung von Menschen geht, geht es nicht, einen einfachen „Brief“ als „Grundlage“ zu nehmen.
Was man jedoch in der Struktur, in einem Arbeitszeugnis beachten sollte ist folgendes:
1.) Als Erstes muss angegeben werden, wer, wann (wie lange), in welchem Unternehmen beschäftigt war. Formulieren kann man das etwa so: Herr Peter Hansen, geb. am 03.05.1966 in Hamburg, war vom (Datum) bis zum (Datum) in unserem Unternehmen beschäftigt.
2.) Als Nächstes beginnt man mit der Beschreibung, der Tätigkeiten, die in das Aufgabenfeld von Herr Hansen gefallen sind. Dabei kann man auch angeben, für welche Aufgabenbereiche, der jeweilige Mitarbeiter eingearbeitet wurde.
3.) Sind im weiteren Verlauf, auch noch andere „Tätigkeiten“ bzw. bestimmte Positionen dazu gekommen, sollten sie im dritten Abschnitt angegeben werden.
4.) Als Abschluss kann man noch die Arbeitsweise, das Teamgefüge und sonstige Besonderheiten des Arbeitnehmers beschreiben. Bei der Formulierung ist jedoch sehr viel Aufmerksamkeit gefragt. Auch wenn es hier eine gewisse „Hintergrundsprache“ gibt, die von den Chefs „entschlüsselt“ wird, ist längst nicht alles erlaubt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis so zu formulieren, dass keine Zweideutigkeiten entstehen und das „Arbeitszeugnis“ einem neuen Chef, nicht als „Grund“ dienen kann, um einen Bewerber abzulehnen.
Der letzte Punkt in einem Arbeitszeugnis ist natürlich auch der Grund, weshalb ein Mitarbeiter dass Unternehmen verlässt. Besonders heikel ist es natürlich, wenn jemand entlassen wird. Deshalb gibt es gerade um diesen Punkt die häufigsten Sorgen, für die Arbeitnehmer. Einem Arbeitgeber ist es nicht „gestattet“ den „Entlassungsgrund“ mit einem „Stichwort“ in eine Tabelle einzutragen.
Selbst wenn jemand, wegen „eingehender Faulheit“ entlassen wurde, ist man mehr oder weniger dazu verpflichtet, das Ganze so zu formulieren, dass es sich „wohlwollend“ anhört. Wird in einem Arbeitszeugnis auf „Glückwünsche für die Zukunft“ verzichtet, ist dass eine „schlechte Note“ für den zukünftigen Arbeitgeber, der es sich dann quasi schenken kann, den Rest zu lesen.
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