Warum ein Einschreiben ohne Rückschein sinnvoller ist

Warum ein Einschreiben ohne Rückschein sinnvoller ist

Auch im digitalen Zeitalter gibt es Erklärungen, die nur dann wirksam werden, wenn sie dem Empfänger nachweislich zugegangen sind. Das gilt beispielsweise für Kündigungen vom Arbeits- oder Mietvertrag.

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Einschreiben ohne Rückschein

Die Beweislast dafür, dass der Empfänger die Erklärung bekommen hat, liegt beim Absender. Es reicht also nicht aus, wenn der Absender belegen kann, dass er das entsprechende Schreiben erstellt und abgeschickt hat. Stattdessen muss er auch nachweisen können, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist. Damit stellt sich die Frage, wie der Absender diesen Nachweis erbringen kann.

Mehrere Möglichkeiten für den Versand

Vor allem bei einseitigen Erklärungen mit rechtlichen Konsequenzen ist es so, dass das Wirksamwerden an den Zugang geknüpft ist. Eigentlich ist das auch ganz logisch. Schließlich kann etwa ein Mieter nur dann wissen, dass die Kündigung des Mietvertrags im Raum steht, wenn er die Kündigung bekommen hat.

Weiß er nichts von einer Kündigung, geht er davon aus, dass der Vertrag wie bisher auch weiterläuft. Für den Absender bedeutet das, dass er sicherstellen muss, dass der Empfänger seine Erklärung erhält.

Das Problem an dieser Stelle ist, dass der Absender die volle Nachweispflicht hat. Er ist derjenige, der beweisen muss, dass er die Erklärung verfasst und abgeschickt hat. Und dass die Erklärung dem Empfänger zugegangen ist. Behauptet der Empfänger, dass er die entsprechende Erklärung nie bekommen hat, muss also der Absender das Gegenteil belegen. Damit das rechtssicher gelingt, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Eine sehr sichere Variante ist, dem Empfänger die Erklärung persönlich zu übergeben und sich von ihm dem Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Genauso sicher ist, einen Boten mit der persönlichen Übergabe der Erklärung zu beauftragen. Der Bote wird so zum Zeugen für die erfolgte Übergabe. Quittiert der Empfänger den Zugang mit seiner Unterschrift, kann er im Nachhinein nicht mehr behaupten, dass er von nichts weiß.

In der Praxis funktioniert dieser Weg aber nicht immer. Schließlich kann gut sein, dass der Empfänger so weit weg wohnt, dass es nicht möglich ist, mal eben bei ihm vorbeizufahren. Außerdem ist nicht gesagt, dass der Empfänger zu Hause ist und die Tür öffnet. Trifft der Absender niemanden an, müsste er womöglich mehrere Anläufe unternehmen. Vielleicht möchte der Absender dem Empfänger aber auch gar nicht persönlich begegnen. Jedenfalls wird dem Absender in vielen Fällen nichts anderes übrig bleiben, als den Postweg zu wählen.

Übrigens: Vor einiger Zeit gab es eine Gesetzesänderung. Dadurch reicht bei vielen Verträgen inzwischen eine Kündigung in Textform aus. Textform bedeutet, dass die Kündigung zwar schriftlich erklärt werden muss, aber nicht unbedingt eine handschriftliche Unterschrift erfordert. Deshalb kann auch per E-Mail, Fax oder Online-Formular gekündigt werden.

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Allerdings ist das eben nicht bei allen Verträgen der Fall. Hinzu kommt, dass der Absender bei digitalen Versandwegen nicht wissen kann, ob seine Nachricht beim Empfänger angekommen ist und korrekt angezeigt wurde. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist deshalb mit der klassischen Variante besser beraten.

 

Warum ein Einschreiben ohne Rückschein sinnvoller ist

Wählt der Absender den Postweg, kann er es natürlich bei einem ganz normalen Brief belassen. Schließlich kommt es nur sehr selten vor, dass ein Brief unterwegs verloren geht. Allerdings hat er dann eben nichts in der Hand, durch das er den Zugang beim Empfänger belegen kann. Besser ist deshalb, etwas mehr Geld zu bezahlen und die Erklärung als Einschreiben zu verschicken. Dabei gibt es auch beim Einschreiben mehrere Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit ist ein Einschreiben mit Rückschein. Hier übergibt der Postbote den Brief persönlich und derjenige, der den Brief entgegennimmt, quittiert den Empfang. Der Absender bekommt daraufhin eine Benachrichtigungskarte. Darauf ist angegeben, wer den Brief an welchem Tag und um wie viel Uhr in Empfang genommen hat. Erweitern kann der Absender das Einschreiben mit Rückschein noch um die persönliche Zustellung. In diesem Fall darf der Postbote den Brief nur an den Empfänger aushändigen. Eine andere Person, die der Briefträger vor Ort antrifft, darf das Schreiben nicht annehmen.

Ein Einschreiben mit Rückschein gewährleistet einen beweissicheren Zugang. Allerdings gibt es einen großen Haken: Der Empfänger muss den Brief nicht annehmen. Er kann also dem Briefträger erklären, dass er die Annahme verweigert.

In diesem Fall nimmt der Postbote das Schreiben wieder mit. Gleiches passiert, wenn der Postbote niemanden antrifft. Dann hinterlässt er zwar eine Nachricht im Briefkasten, dass ein Einschreiben für den Empfänger bereitliegt und wo dieser den Brief abholen kann. Der Empfänger hat dafür eine bestimmte Frist. Holt der Empfänger den Brief innerhalb dieser Frist aber nicht ab, wird das Schreiben an den Absender zurückgeschickt.

Sinnvoller ist deshalb eine andere Möglichkeit: ein Einwurfeinschreiben. Auch hier vermerkt der Postbote, wann er den Brief zugestellt hat. Allerdings erfolgt die Zustellung unabhängig davon, ob der Empfänger zu Hause ist oder ob nicht. Denn der Briefträger wirft das Schreiben in den Briefkasten.

Die Möglichkeit, dass der Empfänger die Annahme verweigert oder den Brief einfach nicht abholt, besteht damit nicht. Und keine Angst: Ein Einwurfeinschreiben reicht für einen beweissicheren Zugang aus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt. Gleichzeitig hat er klargestellt, dass ein Einwurfeinschreiben am Tag nach der Zustellung als zugegangen gilt (BGH-Urteil vom 25.01.2012, Az. VIII ZR 95/11). Als schöner Nebeneffekt für den Absender kommt dazu, dass ein Einwurfeinschreiben deutlich weniger kostet als ein Einschreiben mit Rückschein.

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Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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