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Briefvorlage Rechnung E-Mail

Briefvorlage Rechnung

Über eine Rechnung freut sich sicher nur selten jemand. Trotzdem sind es gerade „kleine“ Unternehmen, die sehr darauf angewiesen sind auch korrekte Rechnungen auszustellen, damit es keine Schwierigkeiten gibt, wenn der „Form“ der Forderung, widersprochen wird. Bei der Briefvorlage sollte man deshalb auf folgende „Spezialitäten“ der Rechnung achten: 

1.)     Parallel zum Anschriftenfeld des Kunden, sollte man auch die entsprechenden „Kundendaten“, die man in der Verwaltung verwendet angeben. (Kundennummer, fortlaufende Rechnungsnummer!) Bei Dienstleistungen ist zusätzlich noch wichtig, anzugeben, in welchem Zeitraum, die Leistung erbracht wurde.

2.)     Je nach dem, welches „Produkt“ man verkauft hat, kann man sich auch in die Rechnung, eine nette Ansprache setzen, bevor man zu den Zahlen kommt. Bsp. Vielen Dank, für Ihr vertrauen in unsere Produkte… etc. Eine „vergleichbare“ Zeile kann man aber auch als Schlusswort in die Rechnung einsetzen.

3.)     Im weiteren Verlauf gibt man dann meist in tabellarischer Form an, welche Leistungen, mit welchem Betrag, in Rechnung gestellt werden. Kleinunternehmer brauchen sich um die „Angabe“ der Umsatzsteuer, keine großen Gedanken machen. In anderen Fällen ist es jedoch meist üblich, die „Netto-Beträge“ anzugeben und erst in der „Schlusszeile“, auch die Umsatzsteuer zu addieren.

4.)     Weiterhin darf man natürlich auch die Zahlungsfristen nicht vergessen. Hier ist es wichtig, den Kunden darauf noch mal hinzuweisen, bis zu welchem Zeitraum, die Rechnung beglichen werden soll. Übliche Fristen können „sofortige Zahlung“, 7, 10 oder 14 Tage sein. Nur selten räumen Unternehmen in ihren Rechnungen grundsätzlich ein Zahlungsziel von 30 Tagen ein.

5.)     Ein letztes, sollte man in einer Rechnung aber ebenfalls niemals vergessen: DIE EIGENEN KONTODATEN!!!!! Was nützt die schönste Rechnung, wenn der Kunde nicht weiß, wohin er nun das Geld schicken soll!! Üblicherweise gibt man diese in die Fußzeile der Rechnungsvorlage ein. Man kann diese aber auch in einer „formulierten“ Rechnung auch noch einmal „deutlicher“ angeben.


 

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