Rentenkonto klären – so geht’s, Teil 1

Rentenkonto klären – so geht’s, Teil 1

Auch wenn es bis zur Rente noch eine ganze Weile hin ist, macht es Sinn, das eigene Rentenkonto frühzeitig zu klären. Sollten irgendwo Lücken oder Fehler auftauchen, wird es nämlich einfacher, die Zeiten nachzuvollziehen und die fehlenden Belege nachzureichen.

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Rentenkonto

Und die Klärung des Rentenkontos ist längst nicht so kompliziert, wie oft befürchtet.

Wir erklären ausführlich, wie es geht!

 

Warum ist das Rentenkonto überhaupt von Bedeutung?

Der Rentenversicherungsträger führt für jeden, der gesetzlich rentenversichert ist, ein eigenes Versicherungskonto. Dazu vergibt er eine Sozialversicherungsnummer, die gleichzeitig die Kontonummer des Versicherungskontos ist.

Jeder Euro, den der Versicherte im Verlauf seines Berufslebens als Rentenversicherungsbeitrag bezahlt, wird im Rentenversicherungskonto gespeichert. Das erfolgt weitestgehend automatisch. Weitestgehend deshalb, weil es einige Zeiten gibt, die rentenrechtlich von Bedeutung sind, die der Versicherte aber selbst melden muss. Die Schulzeit ab dem 17. Lebensjahr, ein Studium oder Zeiten der Kindererziehung sind Beispiele dafür.

Eine zuverlässige Auskunft über die Höhe der späteren Altersrente und den Anspruch auf die Rente in voller Höhe kann sich der Versicherte nur sichern, wenn sein Rentenkonto vollständig ist. Denn das Rentenkonto ist die Grundlage dafür, wie die spätere Rente berechnet wird. Deshalb ist die Klärung sehr wichtig.

 

Wie bekommt der Versicherte Auskunft über sein Rentenkonto?

Damit der Versicherte einen Überblick darüber hat, was auf seinem Rentenkonto los und mit welcher Rente er später rechnen kann, bekommt er von seinem Rentenversicherungsträger verschiedene Informationen:

  • Renteninformation: Hat der Versicherte mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung, bekommt er ab seinem 27. Geburtstag einmal jährlich eine Renteninformation. Diese schickt ihm sein Rentenversicherungsträger automatisch zu. In der Renteninformation steht unter anderem, welche Ansprüche auf die Altersrente der Versicherte bisher erworben hat und wie hoch derzeit eine Erwerbsminderungsrente ausfallen würde. Neben dem Zeitpunkt für einen regulären Eintritt in den Ruhestand ist außerdem hochgerechnet, wie hoch die Altersrente vermutlich ausfallen wird, wenn der Versicherte wie bisher Beiträge einzahlt.
  • Rentenauskunft: Hat der Versicherte das 55. Lebensjahr erreicht, schickt ihm der Rentenversicherungsträger alle drei Jahre eine Rentenauskunft zu. Die Rentenauskunft ist ausführlicher als die Renteninformation. Sie listet alle rentenrechtlichen Zeiten auf, die bislang gespeichert sind. Dazu kommen Angaben zu den bisherigen Rentenansprüchen und dazu, wann der Versicherte regulär und wann er frühestens in Rente gehen kann.
  • Rentenkontenklärung: Irgendwann nach dem 43. Geburtstag fordert der Rentenversicherungsträger den Versicherten automatisch dazu auf, sein Rentenkonto zu klären. Das Ziel dabei ist, den Versicherungsverlauf, den der Rententräger gespeichert hat, mit dem tatsächlichen Verlauf abzugleichen und mögliche Lücken zu schließen.
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Der Versicherte hat aber jederzeit die Möglichkeit, von sich aus eine Klärung seines Rentenkontos zu beantragen. Und in vielen Fällen ist das auch durchaus sinnvoll.

Wie kann der Versicherte eine Rentenkontenklärung beantragen?

Jobwechsel, befristete Arbeitsverträge, zweite Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, Neben- und Minijobs: Im Verlauf eines Berufslebens können viele Stationen zusammenkommen. Und im Nachhinein ist es nicht immer ganz einfach, sich den Verlauf in Erinnerung zu rufen.

War da nicht noch ein Nebenjob als Schüler oder Student? Wie lange hat das erste feste Arbeitsverhältnis bestanden? Existiert dieser Arbeitsgeber noch? Gab es zwischendurch nicht mal eine Zeit ohne Beschäftigung? Wie lange hatte die Arbeitslosigkeit angedauert? Und folgte danach nicht ein recht kurzes Arbeitsverhältnis, bevor es für mehrere Jahre zum nächsten Arbeitgeber ging?

Je weniger Lücken das eigene Rentenkonto aufweist, desto höher fällt am Ende die Rente aus. Aber wer kann sich noch genau daran erinnern, was er vor 20 Jahren in einem bestimmten Monat beruflich gemacht hat? Hinzu kommt, dass es umso schwieriger wird, entsprechende Nachweise und Belege zu beschaffen, je mehr Zeit seitdem vergangen ist.

Doch gerade das Nachreichen von Belegen kann die Lücken schließen und den Rentenanspruch erhöhen. Deshalb ist es empfehlenswert, das Rentenkonto frühzeitig auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Um eine Klärung des Rentenkontos zu beantragen, hat der Versicherte mehrere Möglichkeiten. So kann er entweder ein kurzes Schreiben an seinen Rentenversicherungsträger schicken oder die Klärung telefonisch einleiten. Die örtlichen Beratungsstellen der Rententräger helfen ebenfalls weiter. Schnell und einfach geht das Ganze aber auch online. Im Internet kann sich der Versicherte die benötigten Formulare herunterladen oder den Antrag direkt stellen.

Übrigens:

Der Versicherte kann die Klärung des Rentenkontos zentral bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, auch wenn für ihn ein anderer Rententräger zuständig ist. Denn bei Bedarf werden die Unterlagen automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet.

Im 2. Teil zeigen wir, welche rentenrechtlichen Zeiten die häufigsten Fehler verursachen. Und wir erklären, wie es weitergeht, wenn der Versicherte die Klärung des Rentenkontos beantragt hat.

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