Infos zum Kontowechselservice
Wer sein Girokonto künftig bei einer anderen Bank führt, hat mit dem Wechsel weniger Arbeit. Denn am 18. September 2016 tritt ein Gesetz in Kraft, das die beteiligten Banken dazu verpflichtet, den Kontowechsel auf Kundenwunsch zu organisieren.
Jeder braucht ein Girokonto. Denn ohne Girokonto ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben praktisch unmöglich. Was die Kosten für ein Girokonto und den Leistungsumfang angeht, sind die Unterschiede allerdings recht groß. Trotzdem scheuten viele Bankkunden einen Wechsel, weil sie einen viel zu großen Aufwand befürchteten.
Und tatsächlich war ein Kontowechsel nicht unbedingt schwierig, machte aber einige Arbeit. Immerhin mussten Daueraufträge gekündigt, beim neuen Konto wieder eingerichtet und zudem sämtliche Zahlungspartner, die Geld überweisen oder abbuchen, informiert werden. Dazu mussten die Kontoauszüge mehrerer Monate durchgearbeitet werden, denn so manche Zahlung fällt nur ein- oder zweimal im Jahr an.
Doch das soll sich nun alles ändern. Bereits im Juni 2016 ist das sogenannte Zahlungskontengesetz in Kraft getreten, das jedem Verbraucher den gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto garantiert.
Ab dem 18. September 2016 wird eine Umzugsregelung wirksam, die ebenfalls Teil dieses Gesetzes ist:
Wenn ein Bankkunde sein bestehendes Girokonto auflösen und ein neues Girokonto bei einer anderen Bank einrichten möchte, sind beide Banken dazu verpflichtet, den Bankkunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Gleichzeitig legt das Gesetz genaue Fristen für die Banken fest. Dadurch soll sichergestellt sein, dass das neue Girokonto zeitnah genutzt werden kann. Aber was heißt das für die Praxis? Wie sehen die Regelungen konkret aus?
Hier alle wichtigen Infos zum Kontowechselservice im Überblick!:
Inhalt
Für welche Konten gilt die Umzugsregelung?
Das Gesetz bezieht sich auf die sogenannten Zahlungskonten. Dabei ist das, was der Gesetzgeber als Zahlungskonto bezeichnet, dem Bankkunden unter der Bezeichnung Girokonto bekannt.
Ob der Bankkunde sein Girokonto bei einer klassischen Filialbank oder einer reinen Onlinebank führt, spielt keine Rolle. Denn die Hilfe beim Kontowechsel müssen alle Geldinstitute anbieten, die Zahlungskonten für Verbraucher im Angebot haben.
Allerdings müssen sowohl die bisherige als auch die neue Bank in Deutschland ansässig sein und beide Konten müssen in derselben Währung geführt werden. Wechselt der Bankkunde zu einer ausländischen Bank, muss die bisherige deutsche Bank ihm zwar eine Liste mit Daueraufträgen, Lastschriftmandaten, Überweisungen und Zahlungseingängen bereitstellen. Die neue, ausländische Bank muss sich an der Organisation des Kontowechsels aber nicht beteiligen. Denn das Gesetz gilt nur in Deutschland.
Wie läuft der Kontowechsel ab?
Den gesamten Kontenwechsel kann der Bankkunde von der neuen Bank aus in die Wege leiten. Dazu eröffnet er dort zunächst sein neues Girokonto. In diesem Zuge füllt er gleichzeitig ein Formular aus, durch das er den Banken die Ermächtigung zur Kontowechselhilfe erteilt. Das notwendige Formular stellt ihm die neue Bank zur Verfügung. Bei der bisherigen Bank ist ein solches Formular ebenfalls erhältlich.
Die neue Bank hat daraufhin zwei Geschäftstage Zeit, um bei der bisherigen Bank
- eine Auflistung der bestehenden Daueraufträge und der Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten sowie
- eine Übersicht mit Angaben zu eingegangenen Überweisungen und ausgeführten Abbuchungen in den vergangenen 13 Monaten
- anzufordern. Die bisherige Bank wiederum muss
- die angeforderten Daten sowohl der neuen Bank als auch dem Bankkunden innerhalb von fünf Geschäftstagen zuschicken,
- eingehende Überweisungen und Lastschriften ab dem Datum, das der Bankkunde festgelegt hat, nicht mehr verbuchen und die jeweiligen Zahlungspartner über den Grund für die Rückgabe informieren,
- Daueraufträge ab dem festgelegten Datum nicht mehr durchführen,
- ein vorhandenes Guthaben auf dem Girokonto zum Wunschtermin auf das neue Konto überweisen und
- das Girokonto zum festgelegten Termin schließen.
Wie lange dauert es, bis das neue Konto einsatzbereit ist?
Sobald die bisherige Bank die angeforderten Daten und Angaben bereitgestellt hat, muss die neue Bank aktiv werden. Denn sie muss dafür sorgen, dass innerhalb von fünf Geschäftstagen
- alle vom Bankkunden gewünschten Daueraufträge eingerichtet sind (dazu kann der Bankkunde auf der Liste der bisherigen Bank ankreuzen, welche Daueraufträge fortgesetzt werden sollen),
- eingehende Überweisungen verbucht und Lastschriften ausgeführt werden,
- Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informiert sind und eine Kopie der Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe erhalten haben.
Sollten der neuen Bank Informationen wie beispielsweise die Anschriften einiger Zahlungspartner fehlen, muss sie sich diese Angaben rechtzeitig von der bisherigen Bank oder vom Bankkunden besorgen.
Möchte sich der Bankkunde nicht darauf verlassen, dass seine neue Bank den Schriftverkehr mit allen Zahlungspartnern rechtzeitig erledigt oder möchte er bestimmte Zahlungspartner selbst informieren, kann er sich selbstverständlich auch selbst um die Benachrichtigung kümmern. Dazu kann er seine neue Bank auffordern, ihm ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung zu stellen. Daneben kann er ein eigenes Schreiben aufsetzen. Briefvorlagen als Muster finden sich am Ende dieses Beitrags.
Ist der Kontenwechselservice kostenpflichtig?
Der Umzugsservice fürs Girokonto ist keine neue Erfindung. Viele Banken und Sparkassen bieten schon lange einen Kontenwechselservice an. Was bisher aber auf freiwilliger Basis erfolgte, wird künftig zum Standard. Dabei dürfen sich beide beteiligten Banken den Service bezahlen lassen.
Laut Gesetzgeber müssen die Gebühren zwar angemessen sein und sich an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren, konkrete Zahlen nennt er aber nicht. Voraussetzung für ein Entgelt ist außerdem, dass der Bankkunde zuvor darüber informiert wurde, dass die Kontenwechselhilfe kostenpflichtig ist, und dem Entgelt zugestimmt hat.
Kostenfrei hingegen muss der Zugang zu personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Daueraufträgen und Lastschriften sein. Gleiches gilt für die Listen mit den Daueraufträgen, den Lastschriftmandaten und den eingehenden Überweisungen inklusive der dazugehörigen Informationen.
Auch die Schließung des bisherigen Kontos muss kostenlos erfolgen. Und: Der Bankkunde muss den Kontenwechselservice nicht in Anspruch nehmen. Er kann selbst entscheiden, ob er die Dienstleistung nutzen oder den Kontowechsel in Eigenregie durchführen will.
Briefvorlagen für eigene Benachrichtigungen
Variante 1: Mitteilung für überweisende Zahlungspartner
Bankkunde
Anschrift
Zahlungspartner
Anschrift
Ort, Datum
Mitteilung meiner neuen Bankverbindung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Bankverbindung hat sich geändert. Bitte überweisen Sie ab sofort künftige Zahlungen an:
Kontoinhaber: ___________________________________
IBAN: ___________________________________
BIC: ___________________________________
Name der Bank: ___________________________________
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Variante 2: Benachrichtigung bei bestehenden Lastschriftmandaten
Bankkunde
Anschrift
Zahlungspartner
Anschrift
Ort, Datum
Benachrichtigung über neue Bankverbindung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Bankverbindung hat sich geändert. Meine bisherige Bankverbindung ist ab dem __________ nicht mehr verfügbar.
Da ich auch weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, bitte ich, mir ein neues SEPA-Lastschriftmandat zuzuteilen und mir das entsprechende Formular zukommen zu lassen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
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