Wann ist der Samstag ein Werktag und wann nicht?

Wann ist der Samstag ein Werktag und wann nicht?

An Sonn- und Feiertagen sind hierzulande Ämter und Behörden, Banken, Geschäfte, Arztpraxen und viele andere Einrichtungen geschlossen. Viele Arbeitnehmer haben dadurch frei. Andersherum ist klar, dass die Tage von Montag bis Freitag Werktage sind. Doch was den Samstag angeht, herrscht oft Unsicherheit. Schließlich haben die Geschäfte samstags geöffnet und auch die Post wird ausgeliefert. Außerdem ist es in vielen Branchen normal, an Samstagen zu arbeiten.

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Wann ist der Samstag ein Werktag und wann nicht

Was also gilt? Wann  ist der Samstag ein Werktag und wann nicht? Und zählt der Samstag überhaupt zu den Werktagen? Wir bringen Licht ins Dunkel!:

Werktage nach dem Gesetz

Das Bundesurlaubsgesetz besagt in § 3 Abs. 2, dass alle Kalendertage, die keine Sonntage und keine gesetzlichen Feiertage sind, als Werktage gelten. Diese Regelung schließt also Samstage mit ein.

An Werktagen ist das Arbeiten zulässig und unterliegt keinen gesetzlichen Einschränkungen. Weil der Gesetzgeber den Samstag zu den Werktagen zählt, kann der Samstag dadurch ein ganz normaler Arbeitstag sein.

In vielen Branchen ist das auch der Fall. Wer beispielsweise im Einzelhandel tätig ist, arbeitet samstags genauso wie an den übrigen Werktagen.

Werktage im Straßenverkehr

Es gibt Verkehrsschilder, nach denen zulässige Geschwindigkeiten, Überholvorgänge oder Parkverbote werktags innerhalb bestimmter Uhrzeiten gelten. Auf so einem Schild kann zum Beispiel stehen, dass an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr eine Parkuhr notwendig ist und die maximale Parkzeit zwei Stunden beträgt.

Oder dass eine Straße an Werktagen mit maximal 50 Stundenkilometern befahren werden darf. So mancher Autofahrer fragt sich dann, ob solche Vorgaben nur von Montag bis Freitag oder auch an Samstagen gelten.

Tatsächlich müssen die Regeln auch samstags befolgt werden. Zu dieser Frage wurden schon zahlreiche Gerichtsverfahren geführt. Dabei hat die Rechtsprechung regelmäßig auf die klare Regelung aus dem Bundesurlaubsgesetz hingewiesen, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Samstag als ein Werktag gilt.

Das Oberlandesgericht Hamm zum Beispiel wies die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Dieser war auf einem Straßenabschnitt unterwegs gewesen, auf dem laut Verkehrsschild für Werktage eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben war.

Da die Fahrt an einem Samstag stattfand, fuhr der Autofahrer schneller und wurde prompt geblitzt. Zu Recht, wie die Richter befanden, denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung werktags gelte eben auch an Samstagen (Az. 2 Ss OWi 127/01).

Der Samstag im Mietrecht

Ob der Samstag als Werktag angesehen wird oder nicht, hängt im Mietrecht davon ab, worum es geht. Soll ein Mietvertrag gekündigt werden, wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist ein Samstag als Werktag mitgezählt.

Bei der Mietzahlung hingegen ist es anders. In einem Mietvertrag ist in aller Regel vereinbart, dass die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen muss. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt der Samstag hier aber nicht als ein Werktag.

Die Richter begründeten diese Entscheidung mit den Arbeitstagen der Banken. Denn die Banken führen die Überweisung der Miete üblicherweise aus. Allerdings arbeiten Banken für gewöhnlich nur von Montag bis Freitag. An Samstagen werden wie an Sonn- und Feiertagen keine Buchungen durchgeführt.

Deshalb kann die Miete im Normalfall an einem Samstag gar nicht auf dem Vermieterkonto eingehen (Az. VIII ZR 291/09).

Samstage und Werktage bei Behörden, Banken und der Post

Bei Fristen, Zahlungen, Briefen, Paketen und an vielen anderen Stellen ist oft von Werktagen die Rede. Wie der Samstag behandelt wird, ist dabei unterschiedlich geregelt.

Amtliche und behördliche Angelegenheiten gehen oft mit Fristen einher. So muss innerhalb einer bestimmten Frist zum Beispiel ein Antrag eingereicht, ein Widerspruch eingelegt, eine Erklärung abgegeben oder eine Zahlung geleistet werden.

Dabei kann es natürlich vorkommen, dass der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fällt. Ämter und Behörden haben samstags aber zu. Der Samstag gilt hier deshalb nicht als Arbeitstag. Die Folge davon ist, dass sich das Ende der Frist auf den darauffolgenden Montag verschiebt.

Bei Banken ist es ähnlich. Die regulären Bankarbeitstage sind von Montag bis Freitag. Überweisungen, Lastschriften und andere Zahlungsvorgänge, die ab Freitagabend eingehen, werden deshalb erst am nächsten Arbeitstag und somit am folgenden Montag ausgeführt.

Das ist nicht nur in der Bankfiliale, sondern auch im Online-Banking so. Ausnahmen bilden zum einen Sofortüberweisungen und zum anderen Transaktionen zwischen Konten, die bei der gleichen Bank geführt werden. Hier sind Buchungen oft auch an Samstagen möglich.

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Anders als bei Banken und Behörden ist der Samstag bei der Post ein ganz normaler Werktag. Wenn ein großer und dicker Briefumschlag, ein Einschreiben oder ein Paket an einem Freitag nicht zugestellt werden kann und der Empfänger in seinem Briefkasten die Benachrichtigung vorfindet, dass er die Sendung ab dem nächsten Werktag in der Postfiliale abholen kann, ist das ab Samstag der Fall.

Die Filiale kann zwar samstags kürzere Öffnungszeiten haben als unter der Woche. Aber grundsätzlich wird die Post an Samstagen genauso zugestellt wie an allen anderen Werktagen.

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Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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