Müssen Patienten eine IGeL schriftlich ablehnen?
In vielen Arztpraxen wird dir direkt am Empfang eine Liste mit möglichen IGeL-Leistungen vorgelegt. Auch im Gespräch kann dir der Arzt Leistungen anbieten, die du selbst bezahlen musst. Möchtest du das nicht, wirst du aufgefordert, ein Verzichtsformular zu unterschreiben. Die Ärzte begründen die Vorgehensweise damit, dass sie deinen Wunsch in der Patientenakte dokumentieren oder ihre ärztliche Haftung ausschließen müssen.

Aber stimmt das wirklich? Müssen Patienten eine IGeL schriftlich ablehnen?:
Du kommst zu einer Routineuntersuchung und wirst gleich am Empfang oder später im Gespräch gefragt: „Wir könnten noch zusätzlich einen Ultraschall machen. Diesen müssen Sie aber selbst bezahlen, denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Sollen wir das machen?“
Was nach einer sinnvollen Maßnahme klingen kann, ist oft nicht erforderlich. Bei vielen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist sogar umstritten, ob sie überhaupt einen Nutzen haben.
Doch unabhängig davon musst du dich nie sofort für oder gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden. Und bei der weiteren Behandlung dürfen dir keine Nachteile entstehen, wenn du eine IGeL ablehnst. Auch dazu, deinen Verzicht schriftlich zu bestätigen, bist du nicht verpflichtet.
Inhalt
Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen?
Insgesamt schneiden IGeL-Leistungen ziemlich durchwachsen ab. Das Bewertungsportal IGeL-Monitor stuft nur rund vier Prozent der gelisteten Leistungen als positiv oder eher positiv ein, während knapp die Hälfte als eher negativ oder negativ beurteilt wird. Bei etlichen Leistungen ist der Nutzen unklar.
Eine IGeL, die oft in Anspruch genommen wird, ist zum Beispiel eine Untersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke mittels Ultraschall. Gynäkologische Praxen nehmen damit jedes Jahr rund 143 Millionen Euro ein.
Eine großangelegte Studie über fast 20 Jahre und mit mehr als 200.000 Teilnehmerinnen zeigte aber, dass trotz Ultraschalluntersuchung genauso viele Frauen an Eierstockkrebs starben wie ohne die Untersuchung.
Bei drei von 100 Frauen wurden sogar gesunde Eierstöcke entfernt, nachdem die Ultraschalluntersuchung ein falsches Ergebnis geliefert hatte.
Bevor du dich für oder gegen eine IGeL entscheidest, solltest du dich deshalb immer gut über den Nutzen und die Risiken informieren. Nimm dir genug Bedenkzeit. Dringlichkeit besteht bei Selbstzahlerleistungen fast nie.
Denn wenn der Arzt eine konkrete Krankheit vermutet, bezahlt die Krankenkasse sowieso alle Untersuchungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Allerdings gibt es durchaus Maßnahmen, die sinnvoll sind. Dazu gehören zum Beispiel Reiseimpfungen, eine professionelle Zahnreinigung (PZR), osteopathische Behandlungen oder sportmedizinische Checks.
Weil für sie keine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die Krankenkassen die Kosten gar nicht oder auf freiwilliger Basis nur anteilig.

Was bezweckt das Verzichtsformular?
Es kommt immer wieder vor, dass dich die Angestellten am Empfang der Arztpraxis auf kostenpflichtige IGeL-Leistungen hinweisen. Auf dem Infoblatt sollst du dann auch gleich angeben, ob und wenn ja welche kostenpflichtigen Zusatzleistungen du in Anspruch nehmen willst.
Selbst wenn du dich überrumpelt oder zu einer Entscheidung gedrängt fühlst, reicht ein freundliches „Nein danke“ aber oft nicht aus. Stattdessen wirst du dazu aufgefordert, deine Absage auf einem Formular schriftlich zu bestätigen.
Mit der Unterschrift auf dem Formular sollst du die verbindliche Erklärung abgeben, dass du auf die ärztlichen Zusatzleistungen verzichtest. Weil das viele Patienten verunsichert, lassen sie die eine oder andere IGeL dann doch durchführen.
Die Ärzte erklären das Verzichtsformular meistens damit, dass auf diese Weise lediglich dein Patientenwunsch dokumentiert werden soll.
Manchmal argumentieren die Ärzte auch mit ihrer eigenen rechtlichen Absicherung für den Fall, dass Patienten sie nachträglich in Haftung nehmen wollen, weil bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt wurden.
Tatsächlich besteht aber keine Notwendigkeit, freiwillige Zusatzleistungen schriftlich abzulehnen.
Wie ist die Rechtslage?
Aus den Dokumentationspflichten eines Arztes leitet sich ab, dass er nur die Angaben in der Behandlungsakte vermerken muss, die zu therapeutischen Zwecken notwendig sind. Wenn du eine IGeL nicht möchtest, kann der Arzt das zwar für sich selbst notieren. Deine Unterschrift ist aber nicht erforderlich.
IGeL-Angebote beinhalten grundsätzlich freiwillige Leistungen, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind. Oft hängen sie auch gar nicht mit einer aktuellen, akuten Behandlung zusammen.
Einen Verzicht darauf muss ein Arzt deshalb nicht festhalten. Zumal es jedem Arzt selbst überlassen ist, ob er überhaupt solche ergänzenden Leistungen anbietet.
Außerdem sollte der Arzt derjenige sein, der dich über eine IGeL aufklärt. Als medizinischer Laie kannst du oft kaum beurteilen, wozu eine zusätzliche Untersuchung dient, ob und warum sie in deinem Fall empfehlenswert wäre, wie sie abläuft und welche Risiken bestehen.
Deshalb solltest du dich nicht schon am Praxisempfang entscheiden, sondern erst nach Rücksprache mit dem Arzt und eventuell einer Bedenkzeit. Auch ein Verzichtsformular brauchst du nicht zu unterschreiben.
Der Arzt muss unabhängig von IGeL-Leistungen die Behandlung inklusive aller Untersuchungen durchführen, die in deinem Fall notwendig sind.
Wie verhalte ich mich richtig?
Werden dir in einer Arztpraxis IGeL-Leistungen angeboten, gehst du am besten so vor:
- Lass dich nicht unter Druck setzen und zu einer sofortigen Entscheidung drängen. Erbitte dir Bedenkzeit und unterschreibe zunächst nichts.
- Informiere dich darüber, wie sinnvoll und nützlich eine Zusatzleistung tatsächlich ist. Dazu kannst du zum Beispiel im IGeL-Monitor nachschauen.
- Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob sie die Kosten für die Leistung bezuschusst oder sogar übernimmt.
- Geht es um eine recht teure Maßnahme, kannst du dir von mehreren Ärzten Kostenvoranschläge einholen und die Preise vergleichen.
Entscheidest du dich für eine IGeL, schließt du vor der Behandlung einen Vertrag mit der Praxis ab. Darin sollte stehen, welche Leistungen erbracht werden und wie teuer diese sind. Du musst IGeL auch nie im Voraus bezahlen. Warte stattdessen ab, bis du nach der Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung bekommst.
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