Kommunikation per Brief & Netz: Was sich 2015 ändert

Kommunikation per Brief & Netz: Was sich 2015 ändert

Briefe, E-Mails, Nachrichten in sozialen Netzwerken – heute gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, um mit anderen zu kommunizieren. Die Neuerungen, die das Jahr 2015 in diesem Bereich mit sich bringt, halten sich in überschaubaren Grenzen.

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So steigt das Porto für Briefe, während der Rundfunkbeitrag sinkt. Online-Apotheken bekommen ein neues Siegel, für Hörbücher werden nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig und Facebook bringt neue AGB auf den Weg.

Was sich 2015 in Sachen Kommunikation per Brief & Netz
konkret ändert, fasst die folgende Übersicht zusammen:

Neues Briefporto

Der Versand von einem Standardbrief innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. Januar 2015 um zwei Cent teuer. Statt 60 Cent kostet es jetzt 62 Cent, einen Brief zu verschicken. Ein Standardbrief, der ins Ausland verschickt werden soll, braucht ebenfalls eine Briefmarke mit einem höheren Wert. Hier ist das Porto um fünf Cent auf jetzt 80 Cent gestiegen.

Dafür ist der Kompaktbrief um fünf Cent billiger geworden. Der Versand von einem Kompaktbrief innerhalb Deutschlands kostet seit dem 1. Januar nur noch 85 Cent. Beim Porto für die Postkarte, den Großbrief und den Maxibrief ändert sich nichts.

Schon seit Dezember 2014 werden in den Postfilialen und im Online-Shop der Post die Briefmarken mit den neuen Werten verkauft. Wer noch einen Vorrat an Briefmarken hat, kann die Postwertzeichen aber weiterhin verwenden. Die Post bietet hierfür, wie schon bei der Erhöhung im vergangenen Jahr, Ergänzungsmarken zu zwei und zu fünf Cent an. Diese Ergänzungsmarken können dann einfach zusätzlich zu den vorhandenen Briefmarken auf die Sendung aufgeklebt werden.

Niedrigerer Rundfunkbeitrag

Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung einmal der monatliche Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Wie viele Personen in der Wohnung wohnen und wie viele Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind, spielt dabei keine Rolle.

Selbst wenn in einer Wohnung überhaupt kein Fernseher, kein Radio, kein Computer und auch kein sonstiges rundfunkfähiges Gerät vorhanden ist, wird der Rundfunkbeitrag fällig. Andersherum müssen aber beispielsweise Wohngemeinschaften den Rundfunkbeitrag nur einmal für die gesamte Wohnung entrichten. Zum 1. April soll der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro um 48 Cent auf dann 17,50 Euro pro Monat sinken.

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Diese Senkung haben die Regierungen der Bundesländer durch den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muss er aber zuvor in Landesrecht umgesetzt werden. Dafür haben die Landtage der Bundesländer bis zum 31. März 2015 Zeit.

Neues Siegel bei Online-Apotheken

Immer mehr Verbraucher kaufen ihre Arzneimittel in Online-Apotheken. Oft sind die Preise hier günstiger und die Medikamente werden bequem nach Hause geliefert. Außerdem muss der Verbraucher nicht befürchten, dass er schief angeguckt wird oder gar einen Bekannten in der örtlichen Apotheke trifft, der dann über die vorliegenden und möglicherweise unangenehmen Erkrankungen Bescheid weiß.

Allerdings tauchen im Internet immer wieder auch unseriöse Anbieter auf, die gefälschte Medikamente verkaufen. Hier soll nun ein neues Siegel Abhilfe schaffen. Das Siegel wird am Juli 2015 an Online-Apotheken vergeben und zeigt an, dass es sich um einen zugelassenen Anbieter handelt, der definitiv keine gefälschten Medikamente verkauft.

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Das Symbol, das in der gesamten EU einheitlich aussehen wird, besteht aus einem weißen Kreuz auf einem grün-weiß gestreiften Hintergrund. Außerdem enthält es ein kleines Kästchen mit der Flagge des EU-Landes, in dem der Anbieter sitzt. Geplant ist, dass der Verbraucher auf die Internetseite der zuständigen Aufsichtsbehörde weitergeleitet wird, wenn er das Logo anklingt. Auf dieser Internetseite sollen dann alle Anbieter aufgeführt sein, die in dem jeweiligen EU-Land für den Versandhandel mit Medikamenten zugelassen sind.

7 Prozent Mehrwertsteuer für Hörbücher

Seit dem 1. Januar 2015 werden Hörbücher genauso wie gedruckte Bücher mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert. Diese Änderung betrifft aber tatsächlich nur Hörbücher. Bei Hörspielen, e-Books, Apps sowie Musik und Filmen zum Download bleibt es bei 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Eine weitere Änderung ergibt sich durch eine Entscheidung der EU. Bislang mussten Unternehmen, die elektronische Informationsmedien innerhalb der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer in dem Land bezahlen, in dem sie ihren Sitz haben. Für viele Anbieter war dies ein Vorteil, denn im Ausland sind die Mehrwertsteuersätze mitunter deutlich niedriger als in Deutschland.

Ab dem 1. Januar ist damit aber Schluss. Jetzt müssen die Unternehmen den Mehrwertsteuersatz bezahlen, der in dem EU-Land gilt, in dem der Kunde wohnt. Inwiefern sich diese Neuregelungen auf die Preise auswirken werden, wird die Zukunft zeigen.

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Veränderte AGB bei Facebook

Das amerikanische Portal ist der Klassenprimus unter den sozialen Netzwerken. Zum 1. Januar 2015 gab es eine Änderung in den AGB, die auch Nutzer in Deutschland betrifft. So ist im Kleingedruckten nun vorgesehen, dass künftig auch Einkäufe und finanzielle Transaktionen über das Portal abgewickelt werden können.

Die Daten, die dabei entstehen, möchte Facebook für eigene Zwecke verwerten. Damit kann Facebook in Zukunft nicht nur die Daten und Bilder, die ein Nutzer selbst einstellt, speichern und nutzen, sondern hat auch Zugriff auf beispielsweise Kreditkartendaten, Angaben bei der Authentifizierung oder Kontaktdaten.

Widerspruch gegen die neuen AGB kann ein Nutzer nicht einlegen. Nutzt er das Portal weiterhin, stimmt er den Änderungen damit automatisch zu. Ansonsten bleibt ihm nur die Möglichkeit, sein Profil zu löschen. Andererseits ist natürlich kein Nutzer dazu verpflichtet, Einkäufe und finanzielle Transaktionen über das soziale Netzwerk abzuwickeln.

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