Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Ein Umzug ist ein großer Schritt, durch den sich vieles ändert. Das vertraute Umfeld wird verlassen und es gilt, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und einzuleben. Doch nicht nur die Wege und die Nachbarschaft sind jetzt anders, sondern auch die eigene Anschrift. Neben den vielen Aufgaben, die ein Umzug ohnehin schon mit sich bringt, stehen deshalb Behördengänge und Schreibarbeit auf dem Programm.

Neue Adresse mitteilen - Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Denn um weiterhin erreichbar zu sein, müssen diverse Stellen über die neue Adresse informiert werden. Um hier ein bisschen Hilfestellung zu bieten, geben wir in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund um die Adressänderung. Dabei ging es im 1. Teil darum, wer alles benachrichtigt werden sollte.

Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil weiterlesen

Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Ein Umzug bringt jede Menge Aufgaben mit sich, die organisiert und erledigt werden wollen. Das fängt mit dem Räumen der alten Wohnung an, geht mit dem eigentlichen Umzug weiter und endet mit dem Einrichten der neuen Wohnung und dem Einleben dort. Als wäre das nicht schon genug, stehen auch noch Behördengänge und Papierkram an.

Neue Adresse mitteilen - Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Denn um weiterhin erreichbar zu bleiben, müssen verschiedene Ämter und Vertragspartner über die neue Anschrift informiert werden. Damit dabei der Überblick nicht verloren geht, haben wir in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund um die Adressänderung zusammengestellt.

Eine Vorlage, um die neue Adresse mitzuteilen, gibt’s obendrauf!:

Die Anmeldung am neuen Wohnort

Einer der ersten Wege sollte zu dem Einwohnermeldeamt führen, das für den neuen Wohnort zuständig ist. Je nach Stadt oder Kommune heißt dieses Amt auch Bürgeramt. Der neue Einwohner ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. Innerhalb welcher Frist die Anmeldung erfolgen muss, ist je nach Ort unterschiedlich.

Meistens bewegt sich die Meldefrist aber in einem Rahmen zwischen einer und zwei Wochen. Ratsam ist deshalb, die Anmeldung so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Bei dieser Gelegenheit können dann auch gleich die Ausweisdokumente umgeschrieben werden.

Mieter brauchen für die Anmeldung eine sogenannte Vermieterbescheinigung. Der Gesetzgeber möchte dadurch vermeiden, dass sich Personen zum Schein unter einer bestimmten Adresse anmelden, obwohl sie dort gar nicht wohnen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzug in die Mietwohnung auszustellen.

Allerdings muss er sie dem Mieter nicht aushändigen, sondern kann sie auch direkt ans zuständige Amt übermitteln. Der Mieter sollte deshalb nachfragen, wie es sein Vermieter handhabt.

Diese Stellen sollten die neue Adresse erfahren

Nach der An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sind die nächsten Stellen an der Reihe. Wer alles über die neue Anschrift informiert werden muss, hängt natürlich immer von der eigenen Lebenssituation ab.

Außerdem macht es einen Unterschied, ob der Umzug innerhalb einer Stadt oder an einen anderen Ort erfolgte. Insgesamt sieht die Liste mit den Adressanten aber oft vergleichbar aus.

Und meist stehen darauf folgende Ansprechpartner:

Kfz-Zulassungsstelle 

Bei einem Umzug muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Zieht der Halter innerhalb eines Zulassungsbezirks um, genügt es, wenn er seine Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lässt. Außerdem muss er der Kfz-Versicherung die neue Adresse mitteilen.

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss der Halter eine Versicherungsbestätigung bei seiner Kfz-Versicherung anfordern. Diese braucht er bei der Ummeldung des Fahrzeugs als Nachweis dafür, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Neue Kfz-Kennzeichen muss sich der Halter hingegen nicht zuordnen lassen. Seit einiger Zeit ist nämlich möglich, die bisherigen Kennzeichen zu behalten.

Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die neue Anschrift mitteilen. Der Arbeitgeber wird zwar vermutlich wissen, dass der Arbeitnehmer umgezogen ist. Gut möglich, dass er für den Umzug sogar Sonderurlaub gewährt hat.

Trotzdem sollte der Arbeitnehmer die neue Anschrift sicherheitshalber noch einmal schriftlich vorlegen. Korrekte Daten sind nämlich sowohl für die Gehaltsabrechnungen als auch für die Meldungen an die Sozialversicherungen wichtig.

Wer bereits in Rente ist, sollte die Rentenversicherung umgehend über die Adressänderung informieren. Denn die Rentenzahlung wird sofort eingestellt, wenn Briefe vom Rententräger nicht zugestellt werden können. Und der Aufwand, um den Sachverhalt aufzuklären, ist groß. Eine rechtzeitige Mitteilung über die Adressänderung erspart unnötigen Ärger.

Auch Bezieher von Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialgeld, Eingliederungshilfe, BAföG oder Kindergeld sollten den Träger zügig benachrichtigen. Lässt die Meldung über den Umzug zu lange auf sich warten, könnten die Leistungen nämlich gekürzt werden.

Banken und Versicherungen

Bleibt das bisherige Konto nach dem Umzug bestehen, sollte der Kontoinhaber seiner Bank die neuen Kontaktdaten mitteilen. Gleiches gilt für den Anbieter der Kreditkarte, sofern die Kreditkarte nicht über die Hausbank läuft. Bei Bausparverträgen und anderen Finanzprodukten sollte die Adresse ebenfalls umgeschrieben werden.

Als nächstes sind die Versicherungen an der Reihe. Dabei muss der Versicherungsnehmer alle Versicherer, bei denen er Policen abgeschlossen hat, über die neue Anschrift benachrichtigen.

Dazu können gehören:

  • Krankenversicherung

  • Kfz-Versicherung; ändert sich durch den Umzug die sogenannte Regionalklasse, wird der Tarif angepasst

  • Haftpflichtversicherung

  • Hausratversicherung; der Versicherer wird den Tarif in aller Regel auf die neuen Wohnverhältnisse abstimmen

  • Lebensversicherung

  • weitere Privatversicherungen wie zum Beispiel eine Rechtsschutz-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Rundfunkbeitragsservice

Seit einiger Zeit wird der Rundfunkbeitrag in jedem Haushalt fällig. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Beitrag muss so oder so bezahlt werden.

Ratsam ist, dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) die neue Adresse zeitnah mitzuteilen. Andernfalls droht unnötiger und vor allem teurer Ärger.

Online-Konten

Im digitalen Zeitalter wird vermutlich auch das eine oder andere Online-Konto vorhanden sein. So zum Beispiel bei Auktionshäusern, Online-Shops oder Zahlungsdiensten. Bei solchen Plattformen müssen oft auch die Adressdaten hinterlegt sein. Daher sollten die alten Angaben entsprechend abgeändert werden.

Weitere Vertragspartner, Verwandte und Freunde

Wahrscheinlich wird es noch diverse weitere Verträge geben, die nach dem Umzug weiterlaufen. Der Mobilfunkvertrag, Abos von Zeitungen und Zeitschriften, der Vertrag mit dem Automobilclub oder eine Vereinsmitgliedschaft sind mögliche Beispiele. Diese Vertragspartner sollten die neue Anschrift ebenfalls erfahren.

Tipp: Hilfreich ist ein Blick auf die Kontoauszüge des vergangenen Jahres. Mithilfe der Lastschriften und Überweisungen lässt sich eine Liste erstellen, die die laufenden Verträge aufführt.

Im ganzen Umzugstrubel sollten auch die privaten Kontakte nicht in Vergessenheit geraten. Schließlich kann gut sein, dass es Verwandte oder Bekannte gibt, die den Umzug nicht mitbekommen haben. Sie freuen sich bestimmt, wenn sie einen kleinen Gruß mitsamt der neuen Anschrift erhalten.

Nachdem geklärt ist, wer alles über die neue Adresse informiert werden sollte, stellt sich die Frage nach dem Wie. Darum kümmern wir uns im 2. Teil des Ratgebers!

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Brief nicht angekommen – was tun? 2. Teil

Brief nicht angekommen – was tun? 2. Teil

Digitale Medien haben den klassischen Brief zwar in vielen Bereichen abgelöst. Trotzdem transportiert die Deutsche Post nach wie vor jeden Tag rund 57 Millionen Briefe. Denn es gibt einfach Unterlagen, Dokumente und andere Dinge, die sich elektronisch nicht verschicken lassen. Bei der enormen Vielzahl an Sendungen ist unvermeidbar, dass gelegentlich etwas schiefgeht.

Brief nicht angekommen - was tun 2. Teil

Briefe, die unterwegs verloren gehen, beschädigt werden oder aus anderen Gründen nie beim Empfänger ankommen, sind zwar klar in der Unterzahl. Nur nutzt das dem Absender wenig, wenn ausgerechnet sein Brief betroffen ist.

Brief nicht angekommen – was tun? 2. Teil weiterlesen

Brief nicht angekommen – was tun? 1. Teil

Brief nicht angekommen – was tun? 1. Teil

Auch wenn inzwischen viel Post auf elektronischen Wegen verschickt wird, gibt es Sendungen, die sich ganz klassisch in einem Briefumschlag auf den Weg machen müssen. Das gilt für Geschäftspost und behördliche Schreiben genauso wie für private Nachrichten. Die Deutsche Post befördert täglich rund 57 Millionen Briefe. Und die meisten Sendungen kommen schnell, sicher und unbeschadet beim Empfänger an.

Brief nicht angekommen - was tun 1. Teil

Doch bei der gewaltigen Anzahl bleibt es einfach nicht aus, dass in Einzelfällen hin und wieder etwas schiefgeht.

Wenn nun ausgerechnet der eigene Brief unterwegs verloren geht, ist das natürlich ärgerlich. Aber die Chance, dass die Sendung doch noch auftaucht, besteht durchaus. In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps zusammengestellt, was der Absender tun kann, wenn sein Brief nicht angekommen ist.

Brief nicht angekommen – was tun? 1. Teil weiterlesen

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil

Ein Kontowechsel kann verschiedene Ursachen haben. Zu hohe Gebühren, kaum Geldautomaten in der Nähe oder ein wenig überzeugender Kundenservice sind Beispiele für mögliche Gründe. Vielleicht ist der Kontoinhaber aber auch in eine andere Stadt gezogen, möchte künftig zusammen mit dem Partner ein Gemeinschaftskonto führen oder eröffnet andersherum nach der Trennung vom Partner sein eigenes Konto.

Änderung der Bankverbindung mitteilen - Infos und Musterbrief, 2. Teil

Hat sich die Bankverbindung geändert, ist jedenfalls sehr wichtig, dass der Kontoinhaber alle seine Zahlungspartner zeitnah darüber informiert. Das gilt sowohl für die Stellen, die regelmäßig Geld überweisen, als auch für die Vertragspartner, die Geld abbuchen.

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 2. Teil weiterlesen

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 1. Teil

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 1. Teil

Hohe Gebühren, kein guter Kundenservice, zu wenig Geldautomaten in der näheren Umgebung, ein Umzug in eine andere Stadt, ein gemeinsames Konto mit dem Partner: Für den Wechsel zu einer anderen Bank und das Eröffnen eines neuen Girokontos kann es viele verschiedene Gründe geben. Ein neues Konto zu eröffnen und einzurichten, ist auch schnell erledigt.

Änderung der Bankverbindung mitteilen - Infos und Musterbrief, 1. Teil

Etwas mehr Aufwand kann es da schon bedeuten, alle Vertragspartner über die geänderte Bankverbindung zu informieren. Trotzdem ist diese Mitteilung sehr wichtig. Denn wenn die Zahlungspartner weiterhin die alte Bankverbindung für Überweisungen und Lastschriften nutzen, kommt es zu ärgerlichen Rückbuchungen.

Änderung der Bankverbindung mitteilen – Infos und Musterbrief, 1. Teil weiterlesen

Aus der Gewerkschaft austreten – Infos und Musterbrief

Aus der Gewerkschaft austreten – Infos und Musterbrief

Es gibt kaum eine Branche ohne eine eigene Gewerkschaft. Eine Gewerkschaft setzt sich für die beruflichen, kulturellen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder ein. Geht es zum Beispiel um Arbeitsbedingungen oder Löhne, verhandelt die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern. Außerdem greift sie ihren Mitgliedern mit Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen, Versicherungsschutz, finanziellen Hilfen und verschiedenen anderen Leistungen unter die Arme.

Aus der Gewerkschaft austreten - Infos und Musterbrief

Dabei ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft immer freiwillig. Kein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, Gewerkschaftsmitglied zu werden oder zu bleiben. Wer aus der Gewerkschaft austreten will, muss aber ein paar Formalitäten beachten.

Wir haben in diesem Beitrag alle wichtigen Infos zusammengestellt:

Aus der Gewerkschaft austreten – Infos und Musterbrief weiterlesen

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 2

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 2

Natürlich sind bei einem Brief vor allem die Inhalte entscheidend. Doch auch die Optik ist nicht ganz unwichtig. Schließlich sieht es nicht besonders ansprechend aus, wenn das Papier lauter Knicke und Falten aufweist oder eher an Origami erinnert als an ein Schreiben. Nur muss ein Brief eben gefaltet werden, damit er in den Briefumschlag passt und sich auf den Weg machen kann.

Briefe richtig knicken - so geht's, Teil 2

Doch damit stellt sich die Frage, welche Falttechnik sich für Briefe eignet. Genau dieser Frage gehen wir in einem zweiteiligen Ratgeber nach.

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 2 weiterlesen

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 1

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 1

Ob geschäftliche Korrespondenz, offizielle Schreiben oder private Briefe: Auch in Zeiten der digitalen Kommunikationswege haben klassische Briefe noch längst nicht ausgedient. Nach wie vor werden tagtäglich unzählige Schreiben verschickt. Doch bevor sich ein Brief auf den Weg machen kann, muss er in einen Briefumschlag. Nur ist genau das mitunter gar nicht so einfach.

Briefe richtig knicken - so geht's, Teil 1

Schließlich muss ein Schreiben nicht nur irgendwie in den Umschlag passen. Stattdessen sollte das Papier ordentlich gefaltet sein. Denn ein Brief voller Knicke und Eselsohren macht keinen guten Eindruck.

Briefe richtig knicken – so geht’s, Teil 1 weiterlesen

Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief

Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief

Der Versicherungsvertrag ist gerade unterschrieben. Doch dann stellt sich heraus, dass der Abschluss ein bisschen zu voreilig war. Zum Beispiel, weil sich die Versicherung als ziemlich teuer entpuppt und ein anderer Versicherer einen vergleichbaren Versicherungsschutz zu besseren Konditionen anbietet.

Eine Versicherung widerrufen - Infos und Musterbrief

Oder weil sich der Versicherte die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lässt und dabei zu der Erkenntnis kommt, dass die Versicherung seinen Bedarf nicht deckt oder er sie gar nicht braucht.

So etwas kann passieren. Und auch wenn die Situation vielleicht etwas ärgerlich ist, ist alles halb so wild. Denn der Versicherte hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Nur muss er dabei sowohl Fristen als auch formale Vorgaben beachten.

Wir haben die wichtigsten Infos zum Widerruf einer Versicherung zusammengestellt:

Die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf eines Versicherungsvertrags

Bei Verträgen gilt eigentlich der Grundsatz, dass sie zu erfüllen sind. Bei einem Versicherungsvertrag ist das aber ein bisschen anders. Der Gesetzgeber räumt nämlich die Möglichkeit ein, den Vertragsabschluss noch einmal zu überdenken.

Eine Versicherung widerrufen – Infos und Musterbrief weiterlesen