FAQ zur E-Rechnung, Teil II
Das Wachstumschancengesetz hat die Regeln beim Ausstellen von Rechnungen verändert. Seit Jahresbeginn 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung, die sogenannte E-Rechnung, Pflicht. Gleichzeitig gibt es verschiedene Übergangsregelungen. Außerdem ist nicht jeder von der E-Rechnung überhaupt betroffen.
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag die FAQ zur E-Rechnung.
Dabei haben wir in Teil I geklärt, was genau eine E-Rechnung ist, warum sie überhaupt eingeführt wurde, welche Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht es gibt, was für Vereine gilt und welche Formate bei der E-Rechnung infrage kommen.
Hier ist Teil II!: