8 Fragen zu höheren Abschlägen bei Strom und Gas, 1. Teil
Steigende Energiepreise lassen auch die Schwierigkeiten mit den Energieversorgern wachsen. So häufen sich die Fälle, in denen die Belieferung eingestellt und Verträge beendet werden. Hinzu kommen Erhöhungen der Preise und der Abschlagszahlungen. Dabei möchten einige Strom- und Gasanbieter die monatlichen Vorauszahlungen teils deutlich anheben. Anschließend kündigen sie eine Preiserhöhung an und werten Rückfragen als Sonderkündigung.
Aber darf ein Energieversorger die monatlichen Zahlbeträge einfach so erhöhen? Wieso folgt auf einen Widerspruch gegen die Erhöhung eine Kündigungsbestätigung? Und was hat es mit einem Reduktionsrabatt auf sich?
In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir acht Fragen zu höheren Abschlägen bei Strom und Gas – und geben Tipps, wie sich Verbraucher gegen unzulässige Erhöhungen wehren können:
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