Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Neue Adresse mitteilen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Ein Umzug bringt jede Menge Aufgaben mit sich, die organisiert und erledigt werden wollen. Das fängt mit dem Räumen der alten Wohnung an, geht mit dem eigentlichen Umzug weiter und endet mit dem Einrichten der neuen Wohnung und dem Einleben dort. Als wäre das nicht schon genug, stehen auch noch Behördengänge und Papierkram an.

Neue Adresse mitteilen - Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Denn um weiterhin erreichbar zu bleiben, müssen verschiedene Ämter und Vertragspartner über die neue Anschrift informiert werden. Damit dabei der Überblick nicht verloren geht, haben wir in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund um die Adressänderung zusammengestellt.

Eine Vorlage, um die neue Adresse mitzuteilen, gibt’s obendrauf!:

Die Anmeldung am neuen Wohnort

Einer der ersten Wege sollte zu dem Einwohnermeldeamt führen, das für den neuen Wohnort zuständig ist. Je nach Stadt oder Kommune heißt dieses Amt auch Bürgeramt. Der neue Einwohner ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. Innerhalb welcher Frist die Anmeldung erfolgen muss, ist je nach Ort unterschiedlich.

Meistens bewegt sich die Meldefrist aber in einem Rahmen zwischen einer und zwei Wochen. Ratsam ist deshalb, die Anmeldung so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Bei dieser Gelegenheit können dann auch gleich die Ausweisdokumente umgeschrieben werden.

Mieter brauchen für die Anmeldung eine sogenannte Vermieterbescheinigung. Der Gesetzgeber möchte dadurch vermeiden, dass sich Personen zum Schein unter einer bestimmten Adresse anmelden, obwohl sie dort gar nicht wohnen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzug in die Mietwohnung auszustellen.

Allerdings muss er sie dem Mieter nicht aushändigen, sondern kann sie auch direkt ans zuständige Amt übermitteln. Der Mieter sollte deshalb nachfragen, wie es sein Vermieter handhabt.

Diese Stellen sollten die neue Adresse erfahren

Nach der An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sind die nächsten Stellen an der Reihe. Wer alles über die neue Anschrift informiert werden muss, hängt natürlich immer von der eigenen Lebenssituation ab.

Außerdem macht es einen Unterschied, ob der Umzug innerhalb einer Stadt oder an einen anderen Ort erfolgte. Insgesamt sieht die Liste mit den Adressanten aber oft vergleichbar aus.

Und meist stehen darauf folgende Ansprechpartner:

Kfz-Zulassungsstelle 

Bei einem Umzug muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Zieht der Halter innerhalb eines Zulassungsbezirks um, genügt es, wenn er seine Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lässt. Außerdem muss er der Kfz-Versicherung die neue Adresse mitteilen.

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss der Halter eine Versicherungsbestätigung bei seiner Kfz-Versicherung anfordern. Diese braucht er bei der Ummeldung des Fahrzeugs als Nachweis dafür, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Neue Kfz-Kennzeichen muss sich der Halter hingegen nicht zuordnen lassen. Seit einiger Zeit ist nämlich möglich, die bisherigen Kennzeichen zu behalten.

Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die neue Anschrift mitteilen. Der Arbeitgeber wird zwar vermutlich wissen, dass der Arbeitnehmer umgezogen ist. Gut möglich, dass er für den Umzug sogar Sonderurlaub gewährt hat.

Trotzdem sollte der Arbeitnehmer die neue Anschrift sicherheitshalber noch einmal schriftlich vorlegen. Korrekte Daten sind nämlich sowohl für die Gehaltsabrechnungen als auch für die Meldungen an die Sozialversicherungen wichtig.

Wer bereits in Rente ist, sollte die Rentenversicherung umgehend über die Adressänderung informieren. Denn die Rentenzahlung wird sofort eingestellt, wenn Briefe vom Rententräger nicht zugestellt werden können. Und der Aufwand, um den Sachverhalt aufzuklären, ist groß. Eine rechtzeitige Mitteilung über die Adressänderung erspart unnötigen Ärger.

Auch Bezieher von Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialgeld, Eingliederungshilfe, BAföG oder Kindergeld sollten den Träger zügig benachrichtigen. Lässt die Meldung über den Umzug zu lange auf sich warten, könnten die Leistungen nämlich gekürzt werden.

Banken und Versicherungen

Bleibt das bisherige Konto nach dem Umzug bestehen, sollte der Kontoinhaber seiner Bank die neuen Kontaktdaten mitteilen. Gleiches gilt für den Anbieter der Kreditkarte, sofern die Kreditkarte nicht über die Hausbank läuft. Bei Bausparverträgen und anderen Finanzprodukten sollte die Adresse ebenfalls umgeschrieben werden.

Als nächstes sind die Versicherungen an der Reihe. Dabei muss der Versicherungsnehmer alle Versicherer, bei denen er Policen abgeschlossen hat, über die neue Anschrift benachrichtigen.

Dazu können gehören:

  • Krankenversicherung

  • Kfz-Versicherung; ändert sich durch den Umzug die sogenannte Regionalklasse, wird der Tarif angepasst

  • Haftpflichtversicherung

  • Hausratversicherung; der Versicherer wird den Tarif in aller Regel auf die neuen Wohnverhältnisse abstimmen

  • Lebensversicherung

  • weitere Privatversicherungen wie zum Beispiel eine Rechtsschutz-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Rundfunkbeitragsservice

Seit einiger Zeit wird der Rundfunkbeitrag in jedem Haushalt fällig. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Beitrag muss so oder so bezahlt werden.

Ratsam ist, dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) die neue Adresse zeitnah mitzuteilen. Andernfalls droht unnötiger und vor allem teurer Ärger.

Online-Konten

Im digitalen Zeitalter wird vermutlich auch das eine oder andere Online-Konto vorhanden sein. So zum Beispiel bei Auktionshäusern, Online-Shops oder Zahlungsdiensten. Bei solchen Plattformen müssen oft auch die Adressdaten hinterlegt sein. Daher sollten die alten Angaben entsprechend abgeändert werden.

Weitere Vertragspartner, Verwandte und Freunde

Wahrscheinlich wird es noch diverse weitere Verträge geben, die nach dem Umzug weiterlaufen. Der Mobilfunkvertrag, Abos von Zeitungen und Zeitschriften, der Vertrag mit dem Automobilclub oder eine Vereinsmitgliedschaft sind mögliche Beispiele. Diese Vertragspartner sollten die neue Anschrift ebenfalls erfahren.

Tipp: Hilfreich ist ein Blick auf die Kontoauszüge des vergangenen Jahres. Mithilfe der Lastschriften und Überweisungen lässt sich eine Liste erstellen, die die laufenden Verträge aufführt.

Im ganzen Umzugstrubel sollten auch die privaten Kontakte nicht in Vergessenheit geraten. Schließlich kann gut sein, dass es Verwandte oder Bekannte gibt, die den Umzug nicht mitbekommen haben. Sie freuen sich bestimmt, wenn sie einen kleinen Gruß mitsamt der neuen Anschrift erhalten.

Nachdem geklärt ist, wer alles über die neue Adresse informiert werden sollte, stellt sich die Frage nach dem Wie. Darum kümmern wir uns im 2. Teil des Ratgebers!

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