Briefvorlagen Beschwerde

Briefvorlagen Beschwerde

Eine Beschwerde ist für einen Kunden sicher nie angenehm. Denn schließlich gibt es ja meistens auch einen Grund dafür und etwas worüber man sich ärgert. Trotzdem sollte man als Kunde sehr darauf achten, dass man seine Schreiben zu den Beschwerden vorsichtig formuliert.

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Sicher muss man hier keine „Samthandschuhe“ anziehen, aber mit „Beleidigungen“ und „Wutausbrüchen“ kommt man hier eben nicht weiter. Hilfreich ist es in der Regel, wenn man „amtlich“ klingende Vokabeln verwendet und es damit nicht übertreibt.

Hier mal ein Beispiel: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am (Datum) habe ich bei Ihnen, einen Telefonanschluss, sowie eine Internet-Flat-Rate bestellt. Leider musste ich seither mehrere Male, nach einem Anschlusstermin auf Ihrer kostenpflichtigen Hotline anfragen, weil zu vereinbarten Terminen keine Freischaltung erfolgte.

Ein zusätzliches Ärgernis ist für mich, dass sie auch während dieser Zeit, in der keine Leistung erfolgte, die vereinbarten Grundgebühren eingezogen haben.Ich fordere Sie hiermit auf, innerhalb von 14 Tagen, den Anschluss freizuschalten und die gezahlten Gebühren, für die Zeiträume ohne Nutzungsmöglichkeit zu erstatten.  

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb dieser Zeit, die bestellten Leistungen zur Verfügung zu stellen, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als Rücktritt vom Vertrag. 

Sicher kann man sich in so einer Beschwerde, auch über Dinge wie falsche Lieferungen beschweren wo man gar nicht in Betracht ziehen muss, irgend einen Vertrag zu kündigen. Aber gerade wenn es um längerfristige Verträge geht, ist der Ärger meist größer.

Deshalb sollte man es hier auch möglichst vermeiden, die persönliche „Situation“ zur „Verstärkung“ der Beschwerde zu verwenden und einfach auch „Taten“ sprechen lassen. Auf häufige und „jammernde“ Beschwerden, wird gerade in den großen Unternehmen selten überhaupt reagiert. Deshalb kann man sich die „Mühe“ dafür schenken. Ein deutlicher aber „zivilisierter“ 3-Zeiler, reicht meist völlig aus. Wenn dieser nicht wirkt, kann man ja immer noch „kündigen“.

 

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