Tipps und Briefvorlage bei mangelhaften Möbeln

Typische Probleme beim Möbelkauf – Tipps und Briefvorlage,
wenn die Nachbesserung bei mangelhaften Möbeln nicht geklappt hat

 

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Wenn es beim Möbelkauf zu Problemen kommt, ist im Zweifel immer entscheidend, was im Kaufvertrag steht. Hat der Kunde beispielsweise einen Schrank gekauft, der laut Versprechen des Verkäufers innerhalb von einer Woche geliefert werden sollte, nach einem Monat aber noch immer nicht da ist, ist dies für den Kunden zweifelsohne ärgerlich.

Wurden im Kaufvertrag aber kein Liefertermin oder keine Lieferfrist vereinbart, ist fraglich, ob sich der Verkäufer noch an seine mündliche Zusage erinnern wird.

 

Für den Kunden bedeutet das, dass er darauf achten sollte, dass sämtliche Vereinbarungen im Kaufvertrag erfasst sind, angefangen bei der Lieferfrist und dem Preis bis hin zu Material, Farbe, Qualität und Maßen der bestellten Möbel. Im Wesentlichen gibt es zwei typische Probleme im Zusammenhang mit dem Möbelkauf, nämlich zum einen die verspätete Lieferung und zum anderen fehlerhafte Ware.

Was der Kunde in diesen Fällen unternehmen kann, erklärt die folgende Übersicht: 

Typische Probleme beim Möbelkauf – die verzögerte Lieferung

Erfolgt die Lieferung der bestellten Möbel verzögert, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann für den Kunden mit finanziellen Nachteilen und zumindest zeitweise unzumutbaren Wohnverhältnissen verbunden sein, beispielsweise bei einem geplanten Umzug oder wenn die bisherigen Möbel bereits weiterverkauft wurden. Gegen eine Lieferverzögerung als solches kann der Kunde zwar letztlich nichts ausrichten, aber stillschweigend dulden muss er sie natürlich auch nicht.

Im Wesentlichen hat der Kunde im Fall einer Lieferverzögerung folgende Möglichkeiten:   

Vom Vertrag zurücktreten

Liefert der Händler die bestellten Möbel nicht zu dem Termin oder innerhalb der Lieferfrist, die vertraglich vereinbart sind, sollte der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist setzen. Erfolgt die Lieferung dann auch nicht innerhalb der neu gesetzten Frist, kann der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wann eine Frist zur Nachlieferung angemessen lang ist, lässt sich pauschal allerdings nicht angeben, denn dies hängt immer ein wenig vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt, dass die Nachfrist deutlich kürzer ausfallen darf als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist. Hat der Kunde beim Kauf beispielsweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm eine kurze Lieferzeit von vier Wochen wichtig ist, sollte eine Nachfrist von einer, maximal zwei Wochen völlig ausreichen. War eine längere Lieferfrist vereinbart, liegt die Grenze für eine zumutbare Nachfrist üblicherweise bei maximal vier Wochen.

In einigen Fällen muss der Kunde außerdem gar keine Nachfrist setzen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde und der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er an einer späteren Lieferung nicht interessiert ist. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es aber grundsätzlich ratsam, dem Händler vor einem Vertragsrücktritt zuerst schriftlich eine Frist zur Nachlieferung zu setzen, auch wenn dies rein rechtlich vielleicht nicht erforderlich gewesen wäre.  

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, anstelle der Leistung Schadensersatz geltend zu machen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn ein anderer Händler die Möbel ebenfalls anbietet und sofort liefern könnte. Sind die Möbel bei dem anderen Händler jedoch teurer, kann vom ursprünglichen Vertragspartner verlangt werden, die Differenz auszugleichen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt zwar voraus, dass der Händler die verspätete Lieferung verschuldet hat. In aller Regel wird hiervon aber ausgegangen, denn selbst Lieferschwierigkeiten des Herstellers werden üblicherweise dem Händler zugeschrieben und als Ausrede für eine verspätete Lieferung nur in Ausnahmefällen akzeptiert.  

Auf Vertragserfüllung bestehen und Verzugsschäden geltend machen

Da nicht gesagt ist, dass bei einem anderen Händler nicht ebenfalls Probleme auftreten, kann es durchaus die bessere Lösung sein, auf die Vertragserfüllung zu bestehen und Verzugsschäden geltend zu machen. Voraussetzung für einen Anspruch auf einen Schadensersatz ist in aller Regel eine Mahnung. Das bedeutet, der Kunde muss den Händler am besten durch eine schriftliche Mahnung in Verzug setzen, um die Schäden, die ab Zugang der Mahnung entstehen, geltend machen zu können.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein konkretes Lieferdatum vereinbart wurde, denn wenn der Händler diesen Liefertermin nicht einhält, gerät er automatisch in Verzug. Zudem setzt ein Schadenersatzanspruch voraus, dass der Händler die Lieferverzögerung verschuldet hat, wobei dies üblicherweise vermutet wird.

Die größere Schwierigkeit besteht jedoch darin, überhaupt einen erstattungsfähigen Schaden zu finden. Grundsätzlich werden nämlich nur materielle, finanziell messbare Schäden wie beispielsweise Telefon- und Portokosten ersetzt. Eine Erstattung für immaterielle Schäden, etwa für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten oder für den umsonst genommenen Urlaubstag, konnte bislang nur in wenigen Einzelfällen gerichtlich durchgesetzt werden.      

Typische Probleme beim Möbelkauf – die Möbel haben Mängel

Ein zweites typisches Problem im Zusammenhang mit dem Kauf neuer Möbel besteht darin, dass die gelieferten Möbel Macken und Fehler haben oder im Hinblick auf Größe, Form, Farbe oder Qualität nicht der eigentlich bestellten Ware entsprechen. 

Juristen sprechen in diesen Fällen von einem Sachmangel und auf Basis der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ergeben sich für den Kunden folgende Möglichkeiten:  

Das Recht auf Nacherfüllung

Die erste Maßnahme ist immer, das Recht auf Nacherfüllung in Anspruch zu nehmen. Dabei kann der Kunde entscheiden, ob die Nacherfüllung als Nachbesserung in Form einer kostenlosen Reparatur oder als Nachlieferung und damit als Austausch des mangelhaften Möbelstücks erfolgen soll.

Bei nur geringfügigen Mängeln wird sich der Kunde aber oft mit einer Reparatur zufriedengeben müssen, denn wenn eine Nachlieferung für den Händler wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann er eine Nachlieferung ablehnen.

Die gesamte Nacherfüllung muss für den Kunden kostenlos erfolgen, was bedeutet, dass der Händler neben den Material- und Arbeitskosten auch die Transportkosten übernehmen muss. Mehr als zwei Nachbesserungsversuche sind dem Kunden meist aber nicht zumutbar. Hat der Händler also vergeblich versucht, den Mangel zu beheben, kann der Kunde von weiteren Rechten Gebrauch machen.  

Das Rücktrittsrecht und das Recht zur Minderung

War die Nachbesserung nicht erfolgreich oder weist auch das Ersatzprodukt wieder Mängel auf, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall trägt der Händler sämtliche Kosten, die bei der Rückabwicklung des Vertrages anfallen.

Der Kunde muss dem Händler das Möbelstück zur Abholung zur Verfügung stellen und erhält den Kaufpreis erstattet. Allerdings kann der Händler eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der der Kunde die Möbel vertragsgemäß nutzen konnte. Möchte der Kunde das Möbelstück hingegen trotz Mängel behalten, kann er den Preis mindern. Dazu kann er entweder einen Teil des Kaufpreises einbehalten oder eine Teilrückerstattung verlangen, sofern er das Möbelstück bereits bezahlt hat. 

Musterbrief Vorlage, wenn die Nachbesserung bei mangelhaften Möbeln nicht geklappt hat

Ist die Nacherfüllung erfolglos geblieben, sollte sich der Kunde schriftlich an den Händler wenden. Hierzu eine Briefvorlage: 

Absender
Anschrift 

Möbelhaus
Anschrift 

Ort, den Datum 

Meine Bestellung vom _____________
Vertrags-/Bestell-/Kundennummer : _____________________ 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am _____________ haben Sie mir die Möbel zu o. g. Bestellvorgang geliefert. In meinem Schreiben vom _____________ habe ich Sie darauf hingewiesen, dass die Möbelstücke Mängel aufweisen. Obwohl zwischenzeitlich mehrere Versuche zur Nacherfüllung unternommen wurden, ist es bislang nicht gelungen, die Mängel durch eine Reparatur oder einen Austausch zu beheben.

Weitere Reparaturversuche sind mir nicht zumutbar.  Ich mache daher hiermit von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Bitte stimmen Sie den Abholtermin für die Möbel telefonisch mit mir ab.

Die Erstattung des Kaufpreises erbitte ich an folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber:
Kontonummer:
BLZ, Name der Bank:   

Oder: 

Ich mache daher hiermit von meinem Recht auf Minderung Gebrauch. Ich gehe davon aus, dass Sie mir eine Minderung des Kaufpreises um mindestens ____ Euro gewähren. Ihren schriftlichen Vorschlag bezüglich einer angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises erwarte ich bis zum ________ . 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Thema: Tipps und Briefvorlage bei mangelhaften Möbeln

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