Formulierungshilfen – den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren

Infos und Formulierungshilfen: den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren 

Es kann durchaus sein, dass sich ein Mieter in seiner Wohnung eigentlich sehr wohlfühlt, sich aber gleichzeitig den sprichwörtlichen Tapetenwechsel wünscht. So ist etwa denkbar, dass das Badezimmer in die Jahre gekommen ist und eine Renovierung gut vertragen könnte, dass die Fußböden umgestaltet werden sollen oder dass der Fliesenspiegel in der Küche nicht mehr sehr ansehnlich ist.

Anzeige

Vielleicht hat sich der Mieter aber auch Unterhaltungselektronik angeschafft und nun festgestellt, dass er ein paar zusätzliche Kabel verlegen muss. Ebenso ist möglich, dass ein Zimmer nicht mehr als abgetrennter Raum benötigt wird und durch einen Wanddurchbruch mit einem anderen Zimmer verbunden werden könnte.

Vielleicht ist der Mieter erkrankt und muss die Wohnung nun behindertengerecht umbauen. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, auch eine Mietwohnung umzugestalten. Allerdings ist der Mieter gut beraten, wenn er sich vorher mit dem Vermieter abspricht und sich dessen Zustimmung schriftlich bestätigen lässt. Andernfalls kann es nämlich schnell zu bösen Überraschungen kommen.

Hier die wichtigsten Infos rund um geplante Umbaumaßnahmen
in der Mietwohnung in der Übersicht:

Wann muss der Mieter den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren?

Grundsätzlich sollte sich der Mieter immer das Okay des Vermieters holen, wenn er in der Mietwohnung größere Veränderungen plant. Sinnvollerweise spricht sich der Mieter dabei natürlich mit dem Vermieter ab, bevor er die Materialien einkauft und mit dem Umbau beginnt. Informiert der Mieter den Vermieter nicht, kann es passieren, dass der Vermieter den umgehenden Rückbau der Maßnahmen verlangt. Der Mieter müsste dieser Nachforderung dann auch nachkommen.

Schlimmstenfalls können umfangreichere Umbaumaßnahmen sogar eine Kündigung zur Folge haben. Ratsam ist außerdem immer ein Blick in den Mietvertrag. Manchmal enthält er nämlich Klauseln, die bauliche Veränderungen untersagen.

Ist dies der Fall, sollte sich der Mieter auf jeden Fall im Vorfeld an seinen Vermieter wenden, selbst wenn er beispielsweise nur den Fliesenspiegel in der Küche in einer anderen Farbe streichen will.  

Kann der Vermieter die Zustimmung zum Umbau verweigern?

Es gibt viele Fälle, in denen der Vermieter einem beabsichtigten Umbau zustimmen muss. Dies ist zunächst einmal immer dann der Fall, wenn die Wohnung durch die Umbaumaßnahmen überhaupt erst bewohnbar wird. Der Vermieter darf also beispielsweise nicht verbieten, dass der Mieter eine Einbauküche einbaut. Ähnlich sieht es aus, wenn der Mieter notwendige Kabel verlegen oder eine eigene Heizung installieren möchte.

Auch bei einem behindertengerechten Umbau darf der Vermieter sein Einverständnis prinzipiell nicht verweigern, wenn der Umbau erforderlich ist, damit der Mieter seine Wohnung auch künftig problemlos nutzen kann. Würde der Umbau aber massiv in die Substanz der Wohnung eingreifen oder hat der Vermieter berechtigte Interessen, die einem Umbau entgegenstehen, muss er den Umbau nicht genehmigen.

Hier müssten dann die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen und im Einzelfall entschieden werden. Möchte der Mieter die Wohnung einfach nur umgestalten, ohne dass dies im Hinblick auf die Bewohnbarkeit notwendig ist, bleibt es dem Vermieter überlassen, in welchem Ausmaß er Bauarbeiten zustimmt. 

Wie sollte der Mieter den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren?

Um auf der sicheren Seite zu sein, braucht der Mieter eigentlich zwei Nachweise. Zum einen ist dies ein Beleg dafür, dass der Vermieter mit den Umbaumaßnahmen einverstanden ist. Zum anderen sollte der Mieter nachweisen können, dass er den Vermieter über die Umbauarbeiten informiert hatte.

Ratsam ist deshalb immer, den Vermieter schriftlich zu informieren und das Schreiben so zu übermitteln, dass der Eingang beim Vermieter belegt werden kann. Der Mieter sollte sein Schreiben also entweder als Einschreiben mit Rückschein verschicken, als Fax mit entsprechendem Sendebericht versenden oder persönlich beim Vermieter abgeben und sich den Empfang quittieren lassen. Inhaltlich sollte der Mieter in seinem Schreiben genau erläutern, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Außerdem sollte er angeben, wann er mit den Arbeiten beginnen möchte und wie lange der Umbau voraussichtlich dauern wird. Zusätzlich dazu sollte er den Vermieter bitten, schriftlich zu bestätigen, dass dieser mit den angekündigten Arbeiten einverstanden ist. Eine allgemeine Briefvorlage für ein solches Schreiben findet sich am Ende dieses Textes. 

Was sollte der Mieter im Zusammenhang mit Umbauten noch wissen?

Wenn der Mieter seine Umbaumaßnahmen durchführt, sollte er darauf achten, dass er in der Wohnung keine Schäden verursacht. Andernfalls könnte der Vermieter für die Teile der Wohnung, die durch den Umbau beschädigt wurden, nämlich Schadensersatz verlangen.

Sind die Umbauarbeiten abgeschlossen, hat der Vermieter das Recht, eine Zusatzkaution zu verlangen. Durch diese zusätzliche Kaution kann er sich für den Fall absichern, dass der Mieter aus der Wohnung auszieht, ohne die Veränderungen rückgängig zu machen. Die Kosten für den Rückbau kann der Vermieter dann durch die Zusatzkaution abdecken.

Hintergrund hierzu ist, dass der Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet ist, die Wohnung beim Auszug so zu übergeben, wie er sie beim Einzug vorgefunden hat. Nachträgliche Ein- und Umbauten müssen also prinzipiell wieder rückgängig gemacht werden. Möchte der Mieter dies vermeiden, sollte er sich von seinem Vermieter bestätigen lassen, dass dieser nicht nur mit dem Umbau einverstanden ist, sondern auch zustimmt, dass der Mieter die Wohnung bei seinem Auszug im umgebauten Zustand zurückgeben darf.

Die Kosten, die der Mieter in den Umbau investiert, muss er aus seiner eigenen Tasche finanzieren. Selbst wenn die Wohnung durch den Umbau aufgewertet wird, muss sich der Vermieter nämlich nicht an den Kosten beteiligen.

Der Mieter und der Vermieter können natürlich eine Kostenregelung vereinbaren, beispielsweise in der Form, dass der Vermieter dem Mieter als Gegenleistung ein paar Monatsmieten erlässt. Eine solche Vereinbarung wird in der Praxis aber meist nur dann in Frage kommen, wenn die Wohnung erst durch den Umbau bewohnbar wird. Folgekosten, etwa Wartungskosten für Einbauten, muss der Mieter ebenfalls selbst bezahlen. 

Musterbrief als Formulierungshilfe: den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren 

Mieter
Anschrift 

Vermieter
Anschrift 

Ort, Datum 

Umbaumaßnahmen in Mietobjekt Nr. _______________ 

Sehr geehrte/r Frau/Herr _______________/Damen und Herren, 

ich möchte ich der von mir bewohnten Mietwohnung Nr. ____________ gerne folgende Umbauarbeiten durchführen: 

·         Möglichst genaue Beschreibung der geplanten Arbeiten

·         ·          Die Arbeiten möchte ich gerne ______ (Zeitpunkt) _______ durchführen. Aller Voraussicht nach werden die Umbaumaßnahmen innerhalb von ___ (Dauer) ___ abgeschlossen sein. 

Die Umbaumaßnahmen erscheinen mir notwendig, weil ____ (Begründung, warum der Umbau gewünscht oder erforderlich ist) _______________________________. Bitte teilen Sie mir in einem kurzen Schreiben mit, ob Sie mit diesen Umbauarbeiten einverstanden sind. Gerne können wir auch einen Termin ausmachen, um den Umbau hier vor Ort abzusprechen und schriftlich festzuhalten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Mehr Anleitungen, Tipps und Vorlagen:

Thema: Formulierungshilfen – den Vermieter über Umbaumaßnahmen informieren

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


vorlagen anleitungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen