Darstellung von Daten mit Zahlen

Tipps und Grundregeln für die Darstellung von Daten mit Zahlen

(Telefon, BLZ, Steuernummer usw.) 

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Generell finden bei Geschäftsbriefen und mittlerweile vielfach auch bei privaten, am PC verfassten Briefen die Normen DIN 5008 und DIN 676 Anwendung, denn durch deren Empfehlungen ist sichergestellt, dass der Brief eine klare und übersichtliche Struktur aufweist und so gefalzt werden kann, dass ein Versand in Fensterbriefkuverts möglich ist.

Es gibt zwar nicht für jedes Briefelement normgerechte Regelungen, allerdings haben sich auch in diesen Fällen einheitliche Schreibweisen etabliert.    

Hier nun die einige Tipps und die wichtigsten Grundregeln für die Darstellung von Daten mit Zahlen in normgerechten Briefen:

•        Datum.

Die internationale Norm ISO 8601 sowie die europäische Norm EN 28601 legen eine absteigende Schreibweise fest. Das bedeutet, das Datum wird mithilfe von Zahlen beginnend mit dem Jahr angegeben, die einzelnen Elemente sind mit einem Bindestrich voneinander getrennt, beispielsweise 2009-08-01.

Weiterhin verbreitet ist jedoch auch eine Schreibweise in aufsteigender Reihenfolge und mit Trennung mittels Punkt. Dabei ist es grundsätzlich zulässig, den Monat sowohl als Zahl als auch als ausgeschriebenes Wort zu schreiben, also 01.08.2009 oder 01. August 2009.

•        Hausnummer.

Besteht die Hausnummer nicht nur aus einer Zahl, sondern hat einen Zusatz oder andere Angaben, so wird ein Leerzeichen gesetzt, etwa Bahnhofstraße 19 b.

Bei der Angabe einer Wohnungsnummer stehen zwei Schrägstriche sowie ein Leerzeilen zwischen Hausnummer und Wohnungsnummer.

•        Postfach.

Bei Postfächern erfolgt eine Gliederung in Zweiergruppen ausgehend von der letzten Ziffer, beispielsweise Postfach 0 12 34.

•        Postleitzahlen.

Diese werden ohne Leerzeichen geschrieben und dem Ort vorangestellt. Die Trennung zwischen Straße und Ortsangabe durch eine Leerzeile wird dabei nicht mehr vorgenommen.  

  

•        Telefon- und Faxnummer.

Diese Angaben werden in der Reihenfolge Ländervorwahl, Ortskennzahl und Rufnummer geschrieben, eine Gliederung durch Klammern oder Schrägstriche erfolgt nicht, beispielsweise 0123 456789.

Handelt es sich um eine Durchwahlnummer, wird diese ohne Leerzeichen, jedoch mit einem Bindestrich an die eigentliche Rufnummer angehängt, etwa 0123 456789-0.

•        Bankverbindung.

Bankleitzahlen werden von recht nach links in Zweier- oder Dreiergruppen gegliedert dargestellt, BLZ 100 200 30.

Für die Angabe der Kontonummer gibt es keine genormten Vorgaben, üblicherweise wird daher keine Gliederung vorgenommen oder die Zahlenfolge in Zweiergruppen aufgeführt.

Die IBAN wird von links nach rechts in fünf Gruppen aus vier Zeichen und eine Gruppe aus zwei Zeichen aufgeteilt, DE01 2345 6789 0123 4567 89.

•        Bei der Angabe der Handelregisternummer erfolgt keine Gliederung.

Für die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt es keine Vorgaben, in aller Regel wird sie jedoch ebenfalls ohne Leerzeichen geschrieben.

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Thema: Tipps und Grundregeln für die Darstellung von Daten mit Zahlen

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