Eintrag in der HIS-Datei – Infos und Briefvorlage

Eintrag in der HIS-Datei – Infos und Briefvorlage

Im HIS werden Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen erfasst. Und ähnlich wie bei der Schufa kann auch ein Eintrag in die HIS-Datei nachteilige Folgen für den Verbraucher haben.

Anzeige

In Deutschland gibt es mehrere Auskunfteien. Die bekannteste Auskunftei ist sicherlich die Schufa, die Daten zum Zahlungsverhalten und zur Kreditwürdigkeit zusammenträgt.

Eine andere, etwas weniger bekannte Auskunftei ist das HIS. Hier melden Versicherungsunternehmen Auffälligkeiten, ungewöhnliche Schadenshäufungen und erhöhte Risiken. Doch welche Informationen werden im HIS konkret gespeichert? Welche Folgen hat ein Eintrag für den Verbraucher?

Und wie kann der Verbraucher gegen einen Eintrag vorgehen? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet. Am Ende des Beitrags gibt es außerdem eine Briefvorlage für eine kostenfreie Selbstauskunft.

 

Was ist das HIS?

Das Kürzel HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Geführt wird das HIS von der Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH, einer Auskunftei mit Sitz in Baden-Baden.

Laut eigener Aussage ist das HIS notwendig, weil fehlerhafte, unvollständige oder schlicht falsche Angaben jedes Jahr Schäden im Milliardenbereich verursachen. Durch das HIS sollen die Versicherer einerseits dabei unterstützt werden, unberechtigte Schadensmeldungen aufzuspüren. Andererseits soll das HIS helfen, die Angaben in den Antragsformularen zu prüfen. Vor allem die Faktoren, die für die Risikoeinschätzung relevant sind, spielen dabei eine Rolle.

Im Unterschied zu den gesetzlichen Versicherungen ist es für die privaten Versicherungsgesellschaften sehr wichtig, eine Risikoprüfung durchzuführen. Denn das Risiko, dass der versicherte Fall eintritt, bildet die Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrags. Aus diesem Grund fragen die Versicherungen in den Antragsformularen verschiedene Informationen ab, beispielsweise zu früheren Schäden oder Vorerkrankungen.

Der Verbraucher wiederum ist dazu verpflichtet, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Kommt es zu einem Versicherungsfall, wird der Schaden letztlich mit den Beiträgen reguliert, die alle Versicherten eingezahlt haben.

Dabei möchte ein Verbraucher natürlich die Gewissheit haben, dass seine Versicherungsbeiträge einerseits die versicherten Risiken abdecken und er andererseits keine zu hohen Beiträge bezahlen muss, die die Folge von einer falschen Risikoeinschätzung oder einem Versicherungsmissbrauch anderer sind.

Dies kann aber nur gewährleistet werden, wenn die Versicherungen Anträge überprüfen, eine Risikobewertung durchführen, Versicherungsansprüche abklären und unberechtigte Forderungen ablehnen. Und genau hierbei soll das HIS helfen.

 

Was wird in der HIS-Datei eingetragen?

Einträge in der HIS-Datei sollen eine Doppelversicherung, vor allem aber einen Versicherungsbetrug verhindern. Dabei gelten für die Meldungen der beteiligten Versicherungsunternehmen festgelegte Meldekriterien.

Diese lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  • Atypische Schadenhäufigkeiten liegen vor, wenn ein Verbraucher innerhalb recht kurzer Zeit mehrere Versicherungsfälle meldet. Je nach Versicherungssparte wird die Schadenshäufigkeit aber unterschiedlich bewertet. Bei der Kfz-Versicherung beispielsweise kann ein Eintrag erfolgen, wenn innerhalb von 24 Monaten drei oder mehr Schäden zusammenkommen.

 

  • Erschwerte Risiken erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise sind erschwerte Risiken vorhanden, wenn der Verbraucher einen gefährlichen Beruf ausübt oder bestimmte Vorerkrankungen hat. Da dies den tatsächlichen Eintritt einer Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher macht, muss das erhöhte Risiko bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags entsprechend berücksichtigt werden.

 

  • Auffälligkeiten im Leistungsfall werden gemeldet, wenn die Versicherung zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Unstimmigkeiten aufgetaucht sind. Eine Meldung heißt jedoch nicht, dass die Versicherung einen Betrugsversuch unterstellt. Stattdessen soll die Meldung andere Versicherer nur darauf hinweisen, gemeldete Sachverhalte des Verbrauchers genau zu überprüfen.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Spam vermeiden - Infos & Musterbrief

 

  • Besondere Schadenfolgen werden erfasst, wenn ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag die Basis für die Abrechnung eines Versicherungsfalls bildet und der regulierte Schaden dabei eine gewisse Höhe aufweist. Durch den Eintrag soll verhindert werden, dass derselbe Schaden bei einem anderen Versicherer ein zweites Mal geltend gemacht wird.

Die Meldungen an das HIS beziehen sich auf Versicherungsfälle bei Kfz-, Unfall-, Rechtsschutz-, Sach-, Leben-, Transport- und Haftpflichtversicherungen. Und weil die Meldungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sind, brauchen die Versicherer die Einwilligung des Verbrauchers nicht.

 

Welche Folgen hat ein Eintrag in der HIS-Datei?

Natürlich kann es vorkommen, dass in recht kurzer Zeit mehrere Schäden auftreten. Hat beispielsweise ein Unwetter mit Sturm, Regen und Hagel erst die Fensterscheiben kaputtgeschlagen und dann das teure Designersofa, das direkt am Fenster stand, ruiniert, und wurde kurz darauf auch noch das Fahrrad gestohlen, sind das zwar mehrere Versicherungsfälle.

Allerdings muss eine solche Schadenshäufung keineswegs verdächtig sein, sondern ist eigentlich gar nicht so ungewöhnlich. Andererseits wird eine Versicherung zu Recht misstrauisch, wenn ein Verbraucher angibt, dass er bei einem Besuch seines Nachbarn Rotwein auf dem teuren Teppich verschüttet hat und nur wenige Wochen später aus Versehen den neuen Fernseher seines Freundes umgeworfen hat.

Doch egal ob der Verbraucher ein echter Pechvogel ist oder ob nicht: Wenn sich die Schadensfälle häufen, werden die Versicherungen skeptisch. Und eine Meldung an das HIS kann sich für den Verbraucher nachteilig auswirken. Es wird zwar ausdrücklich betont, dass das HIS keine schwarze Liste ist, sondern sich tatsächlich als Informations- und Hinweissystem versteht. In der Praxis kann ein Eintrag im HIS aber zu höheren Versicherungsbeiträgen führen. Schlimmstenfalls kann der Verbraucher den gewünschten Versicherungsvertrag erst gar nicht abschließen.

 

Wie lange bleibt ein Eintrag in der HIS-Datei gespeichert?

Ein Eintrag in der HIS-Datei bleibt grundsätzlich vier Jahre lang gespeichert. Dabei beginnt die Speicherfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Meldung erstmals erfolgte. Wird ein Eintrag gleich Anfang Januar vorgenommen, kann er somit fast fünf Jahre lang in der Datei stehen.

Und wenn es vor der Löschung des Eintrags zu einer weiteren Meldung kommt, verlängert sich die Speicherfrist. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die Versicherer bei relevanten Sachverhalten auch auf ältere Informationen zurückgreifen können. Länger als zehn Jahre dürfen die Daten aber nicht gespeichert werden.

 

Woher weiß der Verbraucher, ob er einen Eintrag im HIS hat?

Veranlasst ein Versicherer eine Meldung an das HIS, wird der betroffene Verbraucher vom Versicherer darüber informiert. Wie in jeder großen Datenbank lassen sich Fehler aber natürlich nie ganz ausschließen. So kann es durchaus sein, dass falsche Daten erfasst oder ein Eintrag trotz Ablauf der Speicherfrist nicht gelöscht wurde.

Ebenso ist denkbar, dass der Verbraucher das Informationsschreiben des Versicherers nicht bekommen hat oder sich nicht mehr daran erinnern kann. Außerdem kann es selbstverständlich sein, dass der Verbraucher die Meldung des Versicherers für unberechtigt hält.

Und nicht zuletzt kann es grundsätzlich nicht schaden, wenn der Verbraucher weiß, ob er einen Eintrag im HIS hat und wenn ja, welchen. Seit April 2010 kann der Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenfreie Auskunft anfordern. Diese Möglichkeit sollte er auch nutzen.

Um eine kostenlose Selbstauskunft zu beantragen, muss der Verbraucher einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite der Auskunftei hinterlegt. Der Verbraucher kann aber auch ein eigenes Schreiben aufsetzen, eine Vorlage dazu gibt es am Ende dieses Beitrags. Dem Antrag sollte der Verbraucher eine Kopie seines Personalausweises beilegen. Angaben, die für die Identifizierung nicht notwendig sind, also beispielsweise die Ausweisnummer, kann der Verbraucher schwärzen. Telefonisch wird keine Auskunft erteilt.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Nach BGH-Urteil: Gebühren für SMS-Tan zurückfordern

Sollte sich herausstellen, dass die HIS-Datei fehlerhafte Einträge enthält, kann der Verbraucher eine Korrektur verlangen. Am besten wendet er sich dazu an den Versicherer, der den Eintrag veranlasst hat. Denn der Versicherer ist für die Meldung verantwortlich und kann auch ihre Löschung veranlassen. Stellt sich der Versicherer stur, kann der Verbraucher versuchen, die Auskunftei von einer Korrektur zu überzeugen.

 

Eintrag in der HIS-Datei – Briefvorlage für kostenfreie Selbstauskunft

 

Verbraucher
Anschrift

 

informa HIS GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Ort, Datum

 

Antrag auf kostenfreie Selbstauskunft

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lassen Sie mir eine kostenfreie Auskunft über die Angaben, die Sie zu meiner Person gespeichert haben, zukommen.

Meine Daten lauten:

Nachname, Vorname: ___________________________________________________
Geburtsname: _________________________________________________________
Derzeitige Anschrift: ____________________________________________________                                 ____________________________________________________

Geburtsdatum: ________________________________________________________
Frühere Anschriften der vergangenen fünf Jahre: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises liegt diesem Antrag bei.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Mehr Vorlagen, Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

Anzeige

Thema: Eintrag in der HIS-Datei – Infos und Briefvorlage

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


vorlagen anleitungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Hier schreiben Carmen Dutzke, Geschäftsinhaberin Druck-, Copy- und Bastelzubehör Shops, Heinrich Bartels, Rechtsberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer (B2B, B2C, Erfahrung Schriftverkehr), Künstler, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite und Youtuberin Sevilart (Bastel- & Dekovideos). Neben Anleitungen und Informationen zu sämtlichen Arbeiten mit Papier, geben wir Basteltipps und Vorlagen für Briefe zu Behörden, Verträgen und was noch so im Schriftverkehr anfällt. Die Inhalte des Informationsangebots z.B. Vorlagen, stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen