Briefvorlagen Geschäftlich

Briefvorlagen Geschäftlich

Möchte man eine Briefvorlage geschäftlich aufsetzten, sollte man sich zuerst einmal Gedanken machen, für welchen geschäftlichen Zweck man diesen Brief braucht. In der Regel kann man dabei einige Grundlegende Formate unterscheiden.

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1.) Die Anfrage

Als erste Briefvorlage, für ein geschäftliches Schreiben kann man wohl die Anfrage bezeichnen. Denn in einem Geschäft, geht es immer um eine Dienstleistung oder ein Produkt, an dem man Interesse haben kann.

2.) Das Angebot

Anders als das klassische Werbeprospekt, ist ein Angebot oft wesentlich detailierter und individueller auf die Wünsche eines Kunden zugeschnitten. Deshalb ist es auch eine sehr wichtige Briefvorlage, die meist auch noch mit zusätzlichen Unterlagen ergänzt wird.

3.) Das Informationsschreiben

Ähnlich wie die Anfrage und das Angebot, kann das Informationsschreiben sehr unterschiedlich aussehen. Dabei ist man jedoch nicht darauf „beschränkt“ Informationsschreiben zu verschicken, wenn man einen „Einkauf“ plant. Auch wenn bereits eine „Geschäftsbeziehung“ besteht, kann es immer mal wieder nötig sein, Informationen bzw. Unterlagen auszutauschen, die von so einem Informationsschreiben begleitet werden.

4.) Der Lieferschein/die Rechnung/ die Quittung

Ist sicher die häufigste Briefvorlage, die man geschäftlich verwendet. Mit den verschärften Kontrollen zum Schwarzarbeiter-Gesetz ist man nicht nur darauf angewiesen, die Bestellung, mit dem Lieferschein und der Lieferung abzugleichen.

Auch die Rechnung bzw. die Quittung muss mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden, damit man bei einer Prüfung entsprechend belegen kann, welcher Dienstleister eine Zahlung erhalten hat. Das Besondere an diesen Briefvorlagen ist aber meist das Format.

Anders als ein Angebot oder ein Informationsschreiben, werden hier die Informationen häufig sehr übersichtlich und in tabellarischer Form dargestellt. Eine Formulierung mit Worten wird hier nur sehr eingeschränkt verwendet, auch wenn es viele Informationen gibt, auf die man in einer Quittung bzw. Rechnung achten muss, damit sie auch von Finanzämtern und anderen Behörden „anerkannt“ wird.

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